Mutter tätigte Online-Bestellung

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avmhi
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Mutter tätigte Online-Bestellung

Beitrag von avmhi »

Ich hoffe auf gute Ratschläge...

ich habe folgendes Problem: im Jahr 2012 hat meine Mutter eine Online-Bestellung in meinem Namen in Auftrag gegeben und die Ware auch angenommen und behalten. Ich habe damals davon erfahren, als ich die Rechnung gefunden habe. Sie hat mir damals versprochen, sich um die offene Rechnung (war damals ein Kleinbetrag) zu kümmern. Sie selbst kann nichts bestellen, da Sie selbst auf Ihren Namen schon mehrmals bestellte und nicht bezahlte.

Vor gut einem Jahr habe ich dann einen Brief von einer Gerichtsvollzieherin bezüglich dieser Sache nach Wohnortermittlung an meine eigene Wohnung (wohnhaft dort seit Februar 2016) zugestellt bekommen. Das bedeutet, meine Mutter hat jeden Brief, jede Mahnung von diesem Online-Shop im Briefkasten abgefangen und verschwinden lassen!

Ich habe Sie nach Erhalt der dieses Schreibens aufgefordert, den offenen Betrag (nun schon mehrere hundert Euro) unverzüglich zu überweisen und sich mit der Gerichtsvollzieherin in Verbindung zu setzen und gab Ihr die Unterlagen mit. So gutgläubig wie ich bin, glaubte ich Ihr auch das.



Bis vor ca. 6 Wochen war ich noch im Glauben, dass die Sache erledigt ist, doch dann bekam ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens bezüglich dieser Sache. Ich setzte mich mit diesen in Verbindung und erfuhr, dass eine Aufforderung zur Vermögensauskunft, Vollstreckungsbescheid an mein Elternhaus gesendet wurde, was ich deswegen natürlich auch nie zu Gesicht bekam. Eine Teilzahlung wurde an die Gerichtsvollzieherin (von meiner Mutter) geleistet. Eine Forderung ist aber weiterhin offen. Das Inkassounternehmen ist skeptisch und kann meinen Fall nicht nachvollziehen. Ich bin total überfordert und habe keine Ahnung wie ich aus dieser Sache wieder raus komme. Dazu muss ich sagen, ich habe keinen guten Kontakt zu meiner Mutter, da Sie schon mehrere solcher Dinge gedreht hat. Wie ist die Rechtslage? Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? Ich wusste zwar von der Forderung die ich dank Ihr habe, aber muss ich diese auch bezahlen? Bin für jeden guten Tipp unglaublich dankbar und bin bereit gegen meine Mutter vorzugehen!
SusanneBerlin
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Re: Mutter tätigte Online-Bestellung

Beitrag von SusanneBerlin »

Angesichts dessen, dass die Geschichte einige Ungereimtheiten enthält, Widerspruchsfristen längst abgelaufen sind, sowie die Betrugshandlung der Mutter verjährt ist, bleibt bloß noch
Ich bin total überfordert und habe keine Ahnung wie ich aus dieser Sache wieder raus komme.
Zahlen, was sonst?
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Mutter tätigte Online-Bestellung

Beitrag von lottchen »

Zahlen was jetzt noch offen ist und später mit der Mutter klären, wie die einem das Geld zurückzahlt (rechtlich verpflichtet ist sie dazu wegen Verjährung wohl nicht mehr) oder das Geld gleich unter "Lehrgeld" abschreiben.
Du hast die Sache jahrelang schleifen lassen und Dich nicht darum gekümmert obwohl Du wußtest, dass alles auf Deinem Namen läuft. Hast Dich immer auf irgendwelche Versprechen verlassen ohne zu kontrollieren ob diese eingehalten wurden. JETZT irgendjemandem erklären zu wollen: "Das habe ich gar nicht bestellt" bringt nun nichts mehr.
Evariste
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Re: Mutter tätigte Online-Bestellung

Beitrag von Evariste »

Das Problem ist, mit "Zahlen" ist das Ganze nicht aus der Welt. Wenn bereits eine Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft erging und man dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, dürfte bereits eine Eintragung ins öffentliche Schuldnerverzeichnis erfolgt sein. Dann wissen es auch schon Schufa & Co. (falls es nicht bereits der Händler gemeldet hat). Wenn einem das egal ist, gut. Wenn nicht, sollte man sich lieber anwaltlich beraten lassen, ob noch was geht.

Was mir auffällt, wenn der Vollstreckungsbescheid und alles weitere an die Adresse der Mutter gingen und man dort nicht gewohnt hat, könnte die Zustellung fehlerhaft gewesen sein. Dann kann man eventuell noch was machen. M. W. wird ein fehlerhaft zugestellter Vollstreckungsbescheid nicht dadurch rechtswirksam, dass man am Telefon oder per E-Mail davon erfährt.
ExDevil67
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Re: Mutter tätigte Online-Bestellung

Beitrag von ExDevil67 »

Evariste hat geschrieben:Was mir auffällt, wenn der Vollstreckungsbescheid und alles weitere an die Adresse der Mutter gingen und man dort nicht gewohnt hat, könnte die Zustellung fehlerhaft gewesen sein.
Da die Bestellung aus 2012 datiert und man in der aktuellen Wohnung erst seit 2016 wohnt, wäre die Frage nach dem Wohnsitz zwischen 2012 und 2016 zu stellen.
Das die Gläubiger 4 Jahre warten mit der Titulierung halte ich für unwahrscheinlich. Und wenn die Mutter alles relevante an Post abgefangen hat, dürfte es schlecht aussehen.
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