parken im absoluten Halteverbot.
Moderator: FDR-Team
parken im absoluten Halteverbot.
Guten Tag,
Ich habe eine Frage.
Ich habe vor 10 Tagen falsch geparkt im absoluten Halteverbot, eine Krandienst Firma hat mich gewahrtet fast 2 Stunden.
Ordnungsamt habe ich bezahlt 35 Eur.
Und, ich habe heute von Krandienst Firma für diese 2 Stunden Ausfallzeiten ein Rechnung von 371 Eur erhalten.
Muss ich diese 371 Eur zahlen oder nicht ?
Danke.
Ich habe eine Frage.
Ich habe vor 10 Tagen falsch geparkt im absoluten Halteverbot, eine Krandienst Firma hat mich gewahrtet fast 2 Stunden.
Ordnungsamt habe ich bezahlt 35 Eur.
Und, ich habe heute von Krandienst Firma für diese 2 Stunden Ausfallzeiten ein Rechnung von 371 Eur erhalten.
Muss ich diese 371 Eur zahlen oder nicht ?
Danke.
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Re: parken im absoluten Halteverbot.
Wenn dort wegen Kranarbeiten ein Halteverbot eingerichtet wird und der Kran nicht mit der Arbeit beginnen kann, weil dort jemand im Halteverbot parkt, wird die Firma ihre Ausfallzeit beim Verursacher einfordern - m. E. vollkommen zurecht. Wer sonst sollte denn Ihrer Meinung nach denen die Zeit vergüten?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Keine Ahnung in welcher Stadt es war, aber mit den 371 EUR sind sie sicherlich billiger weggekommen, als wenn der Wagen abgeschleppt worden wäre.Niko166 hat geschrieben:Muss ich diese 371 Eur zahlen oder nicht ?
Solch ein Kraneinsatz geht vielfach schnell in die Tausende.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Erstes - Danke! Zweites - der Abschleppdienst wäre tatsächlich viel billiger, ca. 200€! Drittes - ich muss da einiges korrigieren und zwar:
das ist kein Baukran, sondern ein Müllcontainer-Entsorger und er stand schon drinnen (was ich danach erfahren), dabei hat er genug Platz für ein PKW-Durchfahrt gelassen, allerdings wahrscheinlich nicht reichlich genug für ein LKW. Natürlich ist er Schuld bewusst und natürlich ist er bereit etwa die Hälfte zahlen, aber nicht volle Summe, weil 2 Stunden ist viel Zeit und in dieser Zeit könnte man viel mehr unternehmen, damit er oder Abschleppdienst den Weg befreien!
Mich interessiert nur, ob er die Summe mindern kann. Er war dort nicht zum Vergnügen, sondern in seiner Firma arbeiten, wo er vor etwa 4 Monaten angefangen hat und die Verspätung könnte für ihn auch schlimm enden.
Ich bedanke mich im Voraus
das ist kein Baukran, sondern ein Müllcontainer-Entsorger und er stand schon drinnen (was ich danach erfahren), dabei hat er genug Platz für ein PKW-Durchfahrt gelassen, allerdings wahrscheinlich nicht reichlich genug für ein LKW. Natürlich ist er Schuld bewusst und natürlich ist er bereit etwa die Hälfte zahlen, aber nicht volle Summe, weil 2 Stunden ist viel Zeit und in dieser Zeit könnte man viel mehr unternehmen, damit er oder Abschleppdienst den Weg befreien!
Mich interessiert nur, ob er die Summe mindern kann. Er war dort nicht zum Vergnügen, sondern in seiner Firma arbeiten, wo er vor etwa 4 Monaten angefangen hat und die Verspätung könnte für ihn auch schlimm enden.
Ich bedanke mich im Voraus
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Bitte nochmal sortieren. So ganz steige ich durch ihre Schilderung nicht durch.
Wer stand da wann zuerst und hat für wen was an Platz gelassen den er für ausreichend erachtete?
Und was hätte ihrer Meinung nach in der Zeit unternehmen sollen um den Falschparker entfernt zu bekommen? War ersichtlich wer dort steht und wie man ihn wo erreichen könnte?
Abschlepper wäre nicht zwingend günstiger gekommen. Der reine Abschleppvorgang vielleicht, aber je nach Ort setzt der einen nur auf einem zentralen Sammelplatz ab. Und der wird dann zusätzlich berechnet und die Preise liegen im Regelfall deutlichst über denen eines Parkhauses in zentraler Lage einer Großstadt.
Wer stand da wann zuerst und hat für wen was an Platz gelassen den er für ausreichend erachtete?
Und was hätte ihrer Meinung nach in der Zeit unternehmen sollen um den Falschparker entfernt zu bekommen? War ersichtlich wer dort steht und wie man ihn wo erreichen könnte?
Abschlepper wäre nicht zwingend günstiger gekommen. Der reine Abschleppvorgang vielleicht, aber je nach Ort setzt der einen nur auf einem zentralen Sammelplatz ab. Und der wird dann zusätzlich berechnet und die Preise liegen im Regelfall deutlichst über denen eines Parkhauses in zentraler Lage einer Großstadt.
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Niko166 hat geschrieben: das ist kein Baukran, sondern ein Müllcontainer-Entsorget und er stand schon drinnen (was ich danach erfahren), dabei hat er genug Platz für ein PKW-Durchfahrt gelassen, allerdings wahrscheinlich nicht reichlich genug für ein LKW.
Man parkt seinen Wagen im absoluten Halteverbot und blockiert eine Zufahrt?
Und wer ist der "er, der drinnen war, was man später erst erfahren hat und wer ist "er", der genug Platz für den PKW, aber nicht den LKW gelassen hat?
Der Kranfahrer konnte 2 Stunden nicht fahren/Arbeiten erledigen etc. Dies stellt die Firma in Rechnung. Wenn man meint, die Firma hätte in der Zeit andere Mittel nutzen müssen, steht es einem frei, die Rechnung zu bestreiten.Natürlich ist er Schuld bewusst und natürlich ist er bereit etwa die Hälfte zahlen, aber nicht volle Summe, weil 2 Stunden ist viel Zeit und in dieser Zeit könnte man viel mehr unternehmen, damit er oder Abschleppdienst den Weg befreien!
klar "kann" man, aber vermutlich wird das die Kranfirma anders sehenMich interessiert nur, ob er die Summe mindern kann.
wer ist denn nun wieder "er"?Er war dort nicht zum Vergnügen, sondern in seiner Firma arbeiten, wo er vor etwa 4 Monaten angefangen hat und die Verspätung könnte für ihn auch schlimm enden.
Ansonsten: Warum der Betreffende im Parkverbot geparkt hat, muss die Kranfirma nicht interessieren. Ihr Wagen kam nicht vorbei, auf der Straße dort war- vermutlich genau deswegen- absolutes Halteverbot. Punkt.
Wenn man irgendwo vor 4 Monaten angefangen hat, sollte man um die etwaigen knappen Parkplätze wissen. Dann fährt man früher los, mit dem Bus oder mit dem Rad oder parkt notfalls halt ordnungswidrig, aber keine Zufahrt oder Straße zu.
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Er - der Schuldiger bzw. Falschparker (ich habe ein Fehler in erstem Beitrag gemacht, weil ich das Ganzes von mir aus geschrieben). Leider gibt's hier keine Möglichkeit die Beiträge zu korrigieren.
An diesem Tag müsste er eine Stunde früher zu Arbeit kommen, dass dort so ein Problem mit den Parkplätzen gibt's, war für ihn ganz Neues.
Ich danke nochmal für Ihre Antworten, aber Ihr solltet nicht nur auf ihn pöbeln und niedermachen (die Situation ist schlimm genug schon), sondern mit der Frage helfen, ob die Summe irgendwie gemindert werden kann.
An diesem Tag müsste er eine Stunde früher zu Arbeit kommen, dass dort so ein Problem mit den Parkplätzen gibt's, war für ihn ganz Neues.
Ich danke nochmal für Ihre Antworten, aber Ihr solltet nicht nur auf ihn pöbeln und niedermachen (die Situation ist schlimm genug schon), sondern mit der Frage helfen, ob die Summe irgendwie gemindert werden kann.
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Wenn die Wunschantwort nicht kommt dann "pöbeln" die Schreiber hier. Seltsame Sicht der Dinge.
Der Falschparker kann:
1. mit der Firma reden und darum bitten, den Betrag freiwillig herabzusetzen
2. nicht bezahlen, sich verklagen lassen und abwarten, welche Kosten ein Richter für gerechtfertigt hält
3. den geforderten Betrag einfach anerkennen und zahlen
Der Falschparker kann:
1. mit der Firma reden und darum bitten, den Betrag freiwillig herabzusetzen
2. nicht bezahlen, sich verklagen lassen und abwarten, welche Kosten ein Richter für gerechtfertigt hält
3. den geforderten Betrag einfach anerkennen und zahlen
Re: parken im absoluten Halteverbot.
War fast zu erwarten...Hier hat das aber niemand gemacht.Niko166 hat geschrieben: An diesem Tag müsste er eine Stunde früher zu Arbeit kommen, dass dort so ein Problem mit den Parkplätzen gibt's, war für ihn ganz Neues.
Ich danke nochmal für Ihre Antworten, aber Ihr solltet nicht nur auf ihn pöbeln und niedermachen (die Situation ist schlimm genug schon), sondern mit der Frage helfen, ob die Summe irgendwie gemindert werden kann.
Sie sollten eine sachliche Antwort, nur weil Sie Ihnen nicht passt, nicht mit pöbeln und niedermachen verwechseln und unterstellend werden.
Sachlicher Fakt ist, dass sich die Kranfirma nicht für das berufliche oder Private von dem fiktiven Falschparker interessieren muss.
Individuelle Rechtsberatung und Hilfe ist in diesem Forum gar nicht erlaubt.
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Warum ? Damit er nicht draus lernt und demnächst einmal einen Krankenwagen behindert, woraufhin vielleicht ein Mensch stirbt ? Oder weil der Schuldige jetzt psychisch darunter zu leiden hat, soviel Geld zahlen zu müssen ?aber Ihr solltet nicht nur auf ihn pöbeln und niedermachen (die Situation ist schlimm genug schon), sondern mit der Frage helfen, ob die Summe irgendwie gemindert werden kann.
Oder weil .... ? ? ?
Re: parken im absoluten Halteverbot.
Herzlichen Dank an "lottchen", so sollte es sein - kurz und klar! Herzlichen Dank dafür und das Thema ist damit erledigt!
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