Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Moderator: FDR-Team
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Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Hallo Leute, mich würde die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt (hypothetisch) interessieren:
Der juristische Laie A hat einen Unfall gehabt, an einer nicht ordnungsgemäß eingerichteten Baustelle des B. Der B hat 2 Firmen - die Bau GmbH und die Bau UG. In der Unfallmitteilung der Polizei stand nur "Firma Bau, Name des B als Geschäftsführers (GF)".
Weil der A doof ist und nicht ins Register schaut und es nur eine Website der GmbH gibt, und auch noch von deren email Adresse im Zuge der Verhandlung über Schadenersatz auch noch Mails gesendet wurden, verklagt er die Bau GmbH auf Schadenersatz für den Unfall und drückt sich dabei zwar eindeutig, aber nicht juristisch professionell aus. Das AG schickt Kostenrechnung für den Rechtsstreit A gegen GmbH. Der A bezahlt, die Klage wird rechtshändig, der A hat bis heute aber keine Zustellungsurkunde o.ä. gesehen.
Das AG stellt dem A einen Schriftsatz des Rechtsanwalts R zu, in dem dieser erklärt, nicht die GmbH sondern der B persönlich sei verklagt, weitere Begründung würde folgen. Der A hat Angst und erklärt daraufhin dem AG gegenüber, selbstverständlich sei die GmbH gemeint, daß Gericht sieht das genauso, es ergeht Hinweisbeschluss, daß dem so sei und dem RA R wird aufgegeben zu erklären, ob er auch die GmbH oder nur den nicht verklagten B vertrete.
Daraufhin erklärt der R, die GmbH sei schon seit einem Jahr insolvent (er ist aber nicht der Insolvenzverwalter), ursächlich gehandelt habe die UG.
Das AG erklärt dem A, damit sei die Klage von vornherein unzulässig und der A möge die Klage zurücknehmen, was der A auch tut.
Jetzt gehts los:
Der RA R beantragt KFB und Kostenauflage zu Lasten des A für seine Vertretung des B.
Der A widerspricht.
Das AG gibt den Antrag des RA R mit der Begründung statt, der B sei Scheinpartei geworden und der A habe dies verschuldet.
Im Rahmen der sofortigen Beschwerde des A dagegen, begründet der A unter anderem, der B sei nicht durch bloße Erklärung zur Scheinpartei geworden und außerdem hat er ja die Kosten für den Rechtsstreit gegen die GmbH gezahlt, wodurch er sich darauf verlassen habe, daß auch an die GmbH zugestellt wird. Der R hat nämlich wie aus den Schreiben ziemlich eindeutig hervorgeht, die Behauptung der B sei (Schein)partei nur zur Verzögerung taktisch genutzt, obwohl die Klage ja eindeutig gegen die ursächlich handelnde Firma ging. (Wenn überhaupt, so hätte also die GmbH Scheinpartei werden können).
Das AG hilft nicht ab, und begründet: "die Gründe des A würden nicht durchgreifen" und legt die Angelegenheit dem LG zur Entscheidung vor.
Das LG gibt dem A nochmal 4 Wochen Zeit zu begründen.
Wie ist nun die Rechtslage? Hat der A hier noch eine Chance die Kosten des RA R nicht zu zahlen und wenn ja, wie könnte er das noch dem LG gegenüber begründen?
Allerbesten Dank !
Der juristische Laie A hat einen Unfall gehabt, an einer nicht ordnungsgemäß eingerichteten Baustelle des B. Der B hat 2 Firmen - die Bau GmbH und die Bau UG. In der Unfallmitteilung der Polizei stand nur "Firma Bau, Name des B als Geschäftsführers (GF)".
Weil der A doof ist und nicht ins Register schaut und es nur eine Website der GmbH gibt, und auch noch von deren email Adresse im Zuge der Verhandlung über Schadenersatz auch noch Mails gesendet wurden, verklagt er die Bau GmbH auf Schadenersatz für den Unfall und drückt sich dabei zwar eindeutig, aber nicht juristisch professionell aus. Das AG schickt Kostenrechnung für den Rechtsstreit A gegen GmbH. Der A bezahlt, die Klage wird rechtshändig, der A hat bis heute aber keine Zustellungsurkunde o.ä. gesehen.
Das AG stellt dem A einen Schriftsatz des Rechtsanwalts R zu, in dem dieser erklärt, nicht die GmbH sondern der B persönlich sei verklagt, weitere Begründung würde folgen. Der A hat Angst und erklärt daraufhin dem AG gegenüber, selbstverständlich sei die GmbH gemeint, daß Gericht sieht das genauso, es ergeht Hinweisbeschluss, daß dem so sei und dem RA R wird aufgegeben zu erklären, ob er auch die GmbH oder nur den nicht verklagten B vertrete.
Daraufhin erklärt der R, die GmbH sei schon seit einem Jahr insolvent (er ist aber nicht der Insolvenzverwalter), ursächlich gehandelt habe die UG.
Das AG erklärt dem A, damit sei die Klage von vornherein unzulässig und der A möge die Klage zurücknehmen, was der A auch tut.
Jetzt gehts los:
Der RA R beantragt KFB und Kostenauflage zu Lasten des A für seine Vertretung des B.
Der A widerspricht.
Das AG gibt den Antrag des RA R mit der Begründung statt, der B sei Scheinpartei geworden und der A habe dies verschuldet.
Im Rahmen der sofortigen Beschwerde des A dagegen, begründet der A unter anderem, der B sei nicht durch bloße Erklärung zur Scheinpartei geworden und außerdem hat er ja die Kosten für den Rechtsstreit gegen die GmbH gezahlt, wodurch er sich darauf verlassen habe, daß auch an die GmbH zugestellt wird. Der R hat nämlich wie aus den Schreiben ziemlich eindeutig hervorgeht, die Behauptung der B sei (Schein)partei nur zur Verzögerung taktisch genutzt, obwohl die Klage ja eindeutig gegen die ursächlich handelnde Firma ging. (Wenn überhaupt, so hätte also die GmbH Scheinpartei werden können).
Das AG hilft nicht ab, und begründet: "die Gründe des A würden nicht durchgreifen" und legt die Angelegenheit dem LG zur Entscheidung vor.
Das LG gibt dem A nochmal 4 Wochen Zeit zu begründen.
Wie ist nun die Rechtslage? Hat der A hier noch eine Chance die Kosten des RA R nicht zu zahlen und wenn ja, wie könnte er das noch dem LG gegenüber begründen?
Allerbesten Dank !
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Die Rechtslage ist recht einfach: Wenn der B davon ausgehen konnte, dass er selber verklagt werden soll, durfte er sich am Prozess beteiligen, bis der Kläger diesen Irrtum korrigiert hat, und auch die entsprechenden Kosten vom Kläger erstattet bekommen (vgl. BGH X ARZ 255/95).dummerjunge hat geschrieben:Wie ist nun die Rechtslage?
Dreh und Angelpunkt ist also, was genau der A in seine Klageschrift geschrieben hat. Wie das AG die Klage interpretiert hat, d.h., wofür es Gerichtsgebühren vom A verlangt hat, ist dabei irrelevant, relevant ist nur, was der B aus der Klageschrift ersehen konnte.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Genau dies sollte A mit seinem Anwalt, den er am Landgericht ohnehin benötigt, besprechen.dummerjunge hat geschrieben:Hat der A hier noch eine Chance die Kosten des RA R nicht zu zahlen und wenn ja, wie könnte er das noch dem LG gegenüber begründen?
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Vielen Dank erstmal.Charon- hat geschrieben:Die Rechtslage ist recht einfach: Wenn der B davon ausgehen konnte, dass er selber verklagt werden soll, durfte er sich am Prozess beteiligen, bis der Kläger diesen Irrtum korrigiert hat, und auch die entsprechenden Kosten vom Kläger erstattet bekommen (vgl. BGH X ARZ 255/95).dummerjunge hat geschrieben:Wie ist nun die Rechtslage?
Dreh und Angelpunkt ist also, was genau der A in seine Klageschrift geschrieben hat. Wie das AG die Klage interpretiert hat, d.h., wofür es Gerichtsgebühren vom A verlangt hat, ist dabei irrelevant, relevant ist nur, was der B aus der Klageschrift ersehen konnte.
Das habe ich schon soweit verstanden, aber wie weit geht denn hier die Auslegefähigkeit? Also wenn ich eine GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer verklage, der GmbH auch die Klageschrift zugestellt wird, kann der GF also in dem Falle der B doch nicht einfach behaupten, er sei persönlich verklagt oder? Zumal der R ja in diesem Fall direkt erkannt hat, daß es zur Debatte steht, denn er hat initial erklärt, "nicht die GmbH sei verklagt, sondern der B persönlich". In dem Fall hätte er doch die Insolvenz direkt zugeben müssen? Und dafür wär doch eigentlich auch kein Anwalt nötig gewesen?
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Es geht hier um die grundsätzliche Frage, wie man im Rahmen welcher Auslegung "Scheinpartei" wird und das im Rahmen einer theoretischen Abhandlung, verstehe also die Antwort nicht ganz...?webelch hat geschrieben:Genau dies sollte A mit seinem Anwalt, den er am Landgericht ohnehin benötigt, besprechen.dummerjunge hat geschrieben:Hat der A hier noch eine Chance die Kosten des RA R nicht zu zahlen und wenn ja, wie könnte er das noch dem LG gegenüber begründen?
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
ich verstehe das auch nicht. Wenn man sich das obige Urteil mal anschaut:dummerjunge hat geschrieben:...
Das habe ich schon soweit verstanden, aber wie weit geht denn hier die Auslegefähigkeit?
...
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1995- ... rz-255_95/
Da wurde die "Scheinpartei" bejaht, da bei Namensgleichheit ein Schuldner an einer ganz anderen Anschrift verklagt wurde. Also schlichtweg der falsche Beklagte.
Dem hätte tatsächlich ein vollstreckbarer Titel gedroht, wenn er sich nicht gewehrt hätte. Es wäre grob unbillig, wenn er auf seinen Anwaltsksten sitzen geblieben wäre, da leuchtet das mit der Scheinpartei ein.
Definiert ist das ja so:
Wenn hier die jurist. Person GmbH und ihr Vertreter korrekt bezeichnet wurde, verstehe ich nicht, wie man B als "Scheinpartei" ansehen kann. So etwas wie eine Klage für Den, Den es angeht gibt es nicht.Wird eine Klage oder ein Urteil - etwa aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Bezeichnung - nicht an denjenigen zugestellt, der als Partei in Anspruch genommen werden soll, sondern erfolgt die Zustellung an einen Dritten (Scheinpartei), wird dieser allein durch die Zustellung nicht Partei des Rechtsstreits ... Um sich dagegen zu schützen in den Prozess gezogen zu werden, kann der Dritte denjenigen Rechtsbehelf ergreifen, der zur Beseitigung des Titels erforderlich ist.
Dem B persönlich hätte auch kein vollstreckbarer Titel gedroht. Allerdings müsste man sehr ernsthaft überlegen, ob sich nicht daraus eine Haftung gegen ihn persönlich ergeben könnte, dass die website der insolventen GmbH weiter unverändert online ist und mit Gläubigern unverändert über den Mail-Account korrespondiert wird.
Insofern droht dem GF tatsächlich persönlich Unheil. Allerdings ist das ein völlig anderer Streitgegenstand als der, um den es im laufenden Verfahren geht. Mit dem Thema "Scheinpartei" hat das nichts zu tun.
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Ja genau das ist der Haken. Die Sache mit der Zustellung ist mir klar. ZB kommt es wohl regelmäßig vor, daß zB bei Autoversicherungen es eine Versicherungs GMBH und eine Versicherungs AG gibt - Und dann weiß selbst der Anwalt teils nicht, wer denn nun zahlen muß, adressiert falsch und dann gibts natürlich Parteiwechsel und Scheinpartei etc.freemont hat geschrieben:ich verstehe das auch nicht. Wenn man sich das obige Urteil mal anschaut:dummerjunge hat geschrieben:...
Das habe ich schon soweit verstanden, aber wie weit geht denn hier die Auslegefähigkeit?
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https://www.jurion.de/urteile/bgh/1995- ... rz-255_95/
Da wurde die "Scheinpartei" bejaht, da bei Namensgleichheit ein Schuldner an einer ganz anderen Anschrift verklagt wurde. Also schlichtweg der falsche Beklagte.
Dem hätte tatsächlich ein vollstreckbarer Titel gedroht, wenn er sich nicht gewehrt hätte. Es wäre grob unbillig, wenn er auf seinen Anwaltsksten sitzen geblieben wäre, da leuchtet das mit der Scheinpartei ein.
Definiert ist das ja so:Wenn hier die jurist. Person GmbH und ihr Vertreter korrekt bezeichnet wurde, verstehe ich nicht, wie man B als "Scheinpartei" ansehen kann. So etwas wie eine Klage für Den, Den es angeht gibt es nicht.Wird eine Klage oder ein Urteil - etwa aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Bezeichnung - nicht an denjenigen zugestellt, der als Partei in Anspruch genommen werden soll, sondern erfolgt die Zustellung an einen Dritten (Scheinpartei), wird dieser allein durch die Zustellung nicht Partei des Rechtsstreits ... Um sich dagegen zu schützen in den Prozess gezogen zu werden, kann der Dritte denjenigen Rechtsbehelf ergreifen, der zur Beseitigung des Titels erforderlich ist.
Dem B persönlich hätte auch kein vollstreckbarer Titel gedroht. Allerdings müsste man sehr ernsthaft überlegen, ob sich nicht daraus eine Haftung gegen ihn persönlich ergeben könnte, dass die website der insolventen GmbH weiter unverändert online ist und mit Gläubigern unverändert über den Mail-Account korrespondiert wird.
Insofern droht dem GF tatsächlich persönlich Unheil. Allerdings ist das ein völlig anderer Streitgegenstand als der, um den es im laufenden Verfahren geht. Mit dem Thema "Scheinpartei" hat das nichts zu tun.
Aber das liegt ja hier nicht vor. Es war zwar "laienhaft" durch den A vorgetragen, aber es gibt aufgrund des Gesamtsachverhaltes einfach überhaupt keinen Sinn, der A könnte den B persönlich gemeint haben.
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Achso die Bezeichnung im Rubrum war B, Bau GmbH, Adresse der Bau GmbH, also nicht, wie es korrekt lauten müsste, Bau GmbH, vertreten durch den B ...
und das Urteil oben ist ja ein völlig anderer und verständlicher Fall...hier steht ja eigentlich nichts zur Debatte. Hätte der B initial am Unfallort gegenüber der Polizei vollständig erklärt welche Firma Bau da arbeitet, gäbs das ganze Problem ja nicht...
und das Urteil oben ist ja ein völlig anderer und verständlicher Fall...hier steht ja eigentlich nichts zur Debatte. Hätte der B initial am Unfallort gegenüber der Polizei vollständig erklärt welche Firma Bau da arbeitet, gäbs das ganze Problem ja nicht...
Zuletzt geändert von dummerjunge am 21.12.17, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
dummerjunge hat geschrieben:Achso die Bezeichnung im Rubrum war B, Bau GmbH, Adresse der Bau GmbH, also nicht, wie es korrekt lauten müsste, Bau GmbH, vertreten durch den B ...
Na dann ist doch alles klar, wenn B, Bau GmbH, verklagt wird , ist B verklagt. Nicht die jurist. Person vertreten durch B.
Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass das LG das AG "kippt".
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Na so klar ist das nicht, denn dann würde alles was der A in der Klage geschrieben und an Beweisen vorgelegt hat, nichtig sein und außerdem kennt der ja die Privatadresse des B gar nicht... Er sogar in der Klage erläutert, daß er das Firmengewirr mit der GmbH und der UG nicht versteht....freemont hat geschrieben:dummerjunge hat geschrieben:Achso die Bezeichnung im Rubrum war B, Bau GmbH, Adresse der Bau GmbH, also nicht, wie es korrekt lauten müsste, Bau GmbH, vertreten durch den B ...
Na dann ist doch alles klar, wenn B, Bau GmbH, verklagt wird , ist B verklagt. Nicht die jurist. Person vertreten durch B.
Dann ist es eher unwahrscheinlich, dass das LG das AG "kippt".
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Ist aber ein sehr detailiert ausgearbeiteter völlig hypothetischer Sachverhalt...
Ich bleibe dann weiterhin bei meinen o.g. Rat an oder für A.
Ich bleibe dann weiterhin bei meinen o.g. Rat an oder für A.
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Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Du trägst hier nichts zur Sache bei, aber das nur nebenbei ...webelch hat geschrieben:Ist aber ein sehr detailiert ausgearbeiteter völlig hypothetischer Sachverhalt...
Ich bleibe dann weiterhin bei meinen o.g. Rat an oder für A.
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Dann verabschiede ich mich jetzt aus diesem Thread, wünsche Erfolg bei der Suche nach der Wunschantwort (freemont hat sie ja noch nicht geliefert) und freue mich schon auf weitere Fragen des A...
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Na doch, das ist völlig klar.dummerjunge hat geschrieben: Na so klar ist das nicht, denn dann würde alles was der A in der Klage geschrieben und an Beweisen vorgelegt hat, nichtig sein und außerdem kennt der ja die Privatadresse des B gar nicht... Er sogar in der Klage erläutert, daß er das Firmengewirr mit der GmbH und der UG nicht versteht....
Wenn B im Rubrum ganz vorne bzw. oben steht, fängt das schon so an, dass er persönlich, ungeöffnet die Post erhält, nicht etwa die GmbH.
Eine Posteingangsstelle dürfte den Brief gar nicht öffnen, sondern müsste ihn verschlossen dem B zuleiten. Da fragt sich, ob überhaupt wirksam an die GmbH zugestellt wurde.
Re: Scheinpartei ja oder nein --> Kosten
Bernd B
Bernd B Gmbh
A Sttraße
C Stadt
bezeichnet den B unter der Adresse der B GmbH. So eine Adressierung ist ja nicht ungewöhnlich.
Mir ist auch nicht klar, weshalb die Klage überhaupt zurückgenommen wurde unid nicht der B UG und dem B bzw der B Gmbh der Streit verkündet wurde. Im Prozess gegen die B UG wird die doch behaupten, dass es die GmbH war. Und möglicherweise haftet auoh noch der GF deliktisch.
Bernd B Gmbh
A Sttraße
C Stadt
bezeichnet den B unter der Adresse der B GmbH. So eine Adressierung ist ja nicht ungewöhnlich.
Mir ist auch nicht klar, weshalb die Klage überhaupt zurückgenommen wurde unid nicht der B UG und dem B bzw der B Gmbh der Streit verkündet wurde. Im Prozess gegen die B UG wird die doch behaupten, dass es die GmbH war. Und möglicherweise haftet auoh noch der GF deliktisch.
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