Hallo,
welche Prozesskosten kann der Kläger bei einem Prozess vor dem Amtsgericht geltend machen,
wenn er einen Dritten, der kein Rechtsanwalt ist, als Prozessbevollmächtigten bestimmt?
Gerichtsgebühren sicher.
Verfahrensgebühr?
Terminsgebühr?
Auslagen gem. Anlage 1 Teil 7 RVG??
Prozesskosten
Moderator: FDR-Team
Prozesskosten
Gruß
S T I N O T
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... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
S T I N O T
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Re: Prozesskosten
OK, das RVG gilt nicht, also gar kein Kostenersatz?
Nicht einmal Kopierkosten oder 20,-- € Pauschale für Post und Telefon?
Wenn schon kein Kostenersatz nach RVG, aber dann evtl. nach § 91 ZPO?
Nicht einmal Kopierkosten oder 20,-- € Pauschale für Post und Telefon?
Wenn schon kein Kostenersatz nach RVG, aber dann evtl. nach § 91 ZPO?
Gruß
S T I N O T
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S T I N O T
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Re: Prozesskosten
OK,
ist dann geklärt.
Gem. § 91 ZPO gilt das JVEG.
Danach können vorliegend nur Kopierkosten geltend gemacht werden.
ist dann geklärt.
Gem. § 91 ZPO gilt das JVEG.
Danach können vorliegend nur Kopierkosten geltend gemacht werden.
Gruß
S T I N O T
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