Sehr geehrte Forumsmitglieder,
das Finanzamt hat mir folgende Mitteilung nach einem Einspruch Ihrer "Bewertung Feststellung" mitgeteilt - "Der Vorbehalt der Nachprüfung wird §164 Abs. 3 AO aufgehoben.
Was kann ich daraus schließen...
Bitte um eine klare Antwort... Danke
Der Vorbehaltder Nachprüfung wird nach §164 Abs. 3 AO wird A
Moderator: FDR-Team
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Re: Der Vorbehaltder Nachprüfung wird nach §164 Abs. 3 AO wi
hat das Finanzamt dem Einspruch entsprochen? nicht entsprochen?
bisschen mehr Sachverhalt wäre dienlich
bisschen mehr Sachverhalt wäre dienlich
Re: Der Vorbehaltder Nachprüfung wird nach §164 Abs. 3 AO wi
Dass der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde.Was kann ich daraus schließen...
Ohne zu wissen, warum es einen Vorbehalt der Nachprüfung gab und was Gegenstand des Einspruchs war, kann man dazu nicht mehr sagen.
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