Geschäftsführer von spanischer S.L. mit Wohnsitz in D

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Rosamaria
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Geschäftsführer von spanischer S.L. mit Wohnsitz in D

Beitrag von Rosamaria »

Hallo liebe Fachleute,

nehmen wir an, der Geschäftsführer einer spanischen Sociedad Limitada möchte nach D umziehen, um seine Kinder dort einzuschulen.

Seine Arbeit für die S.L. kann er auch von D aus verrichten ...

Könnte er einfach seine Einkommenssteuern in Spanien weiterbezahlen oder wird er in D einkommenssteuerpflichtig?

Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?

In Spanien besteht die für die S.L. die Pflicht, Sozialversicherung für den Geschäftsführer abzuführen - folglich müsste er/seine Familie doch in D von der Krankenversicherungspflicht befreit sein bzw. einfach mit der von der spanischen Krankenversicherung ausgestellten EU-Versicherungskarte zum Arzt gehen können, oder nicht?

Wie ist die Rechtslage?

Danke für Eure kundige Unterstützung!
Kleinalrik
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Re: Geschäftsführer von spanischer S.L. mit Wohnsitz in D

Beitrag von Kleinalrik »

Hat er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, unterliegt er mit seinem gesamten Einkommen dem deutschen Einkommenssteuerrecht.
Ein etwaiges Doppelbesteuerungsabkommen - bzw. falls es ein solches mit Spanien nicht gibt, die Anrechenbarkeit der spanischen Einkommenssteuer - können die Doppelbelastung abmildern.
Das Geschäftsführergehalt wäre den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen.

SV-Pflicht:
Es spielt keine Rolle, ob bereits eine ausländische SV vorloegt. Durch Erzielung von Arbeitsentgelt im Inland nimmt der Arbeitnehmer an der Solidargemeinschaft teil und ist grundsätzlich zur Abgabe von SV-Beiträgen verpflichtet.
Je nach Beteiligungsverhältnis kann die Geschäftsführertätigkeit aber als selbständige Tätigkeit angesehen werden und ist dann nicht SV-pflichtig.
Die dritte Variante liegt bei einem Einkommen vor, das über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Dann liegt ebenfalls kein Zwang zu gesetzlichen Pflichtversicherung vor.

Ob die spanische KV die medizinische Versorgung der Familie im Ausland trägt, sollte mit ihr abgeklärt werden.
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