Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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ReggaeTony
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Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von ReggaeTony »

Hallo Leute, ich bin neu hier, und hoffe, mein erster Beitrag ist so richtig...
Seit einigen Monaten lebe ich in der Karibik, und möchte hier auf Dauer bleiben.

Ich bin Inhaber eines Einzelunternehmens mit Sitz in Deutschland. Firmensitz und gemeldeter Wohnsitz sind die Adresse meiner Eltern in Deutschland (Bayern). Das Unternehmen beschäftigt sich ausschliesslich mit dem Versand von Artikeln über einen Online-Shop. Alle Arbeiten können von mir direkt aus der Karibik übers Internet erledigt werden. Versand erfolgt per Dropshipping – also direkt vom Hersteller oder Grosshändler zu meinen Kunden. Angelegenheiten mit dem Finanzamt klärt der Steuerberater per Vollmacht. Meine persönliche Anwesenheit in Deutschland ist daher nicht erforderlich.

Meine konkrete Frage dazu:
Ist es legal, dass ich mich als Inhaber und einzige Arbeitskraft einer Firma mit Sitz in Deutschland dauerhaft im Ausland aufhalte (24 Monate und länger) oder verstosse ich dabei gegen irgendwelche Deutschen Gesetze oder Vorschriften? Meldevorschriften? Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Danke für Eure Tipps und Infos…
Gruss aus der Sonne,
Toni
Kleinalrik
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von Kleinalrik »

Nö, Freizügigkeit gilt auch für Gewerbetreibende.

Aber Sie unterliegen weiterhin mit Ihrem gesamten Einkommen der Einkommenssteuer und mir Ihren Gewerbeeinkünften der Gewerbesteuer.
Sophia.T
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von Sophia.T »

Solange man in Deutschland seine Steuern zahlt, kann man sich aufhalten wo man will :-)
bavarian tax collector
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von bavarian tax collector »

Das "Problem" dürfte wohl eher sein, dass auch in der Karibik ein Wohnsitz vorliegt und somit auch der karibische Staat zur Erhebung der Steuer berechtigt ist! Da wir nicht wissen welcher Staat kann man natürlich auch nicht sagen wie die mögliche Doppelbesteuerung vermieden wird (DBA oder keins!).

taxpert
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Finanzfan
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von Finanzfan »

Also die Einkommenssteuer zahlt man doch in dem land wo man lebt. Und die Gewerbesteuer doch auch,oder?
Ronny1958
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von Ronny1958 »

Nö, Gewerbesteuer wird am Ort des Betriebssitzes erhoben.

Also stehen die Einnahmen einer bayerischen Gemeinde zu:
Ich bin Inhaber eines Einzelunternehmens mit Sitz in Deutschland. Firmensitz und gemeldeter Wohnsitz sind die Adresse meiner Eltern in Deutschland (Bayern).
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
lets
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von lets »

Ich empfehle hier wirklich zum Steuerberater zu gehen und mich beraten zu lassen.
Die Info, die ich habe z.B. in Bezug auf Spanien:
Wenn man laenger als 6 Monate in Spanien lebt, muss man dort seinen Erstwohnsitz anmelden.
Erstwohnsitz ist gleich der Ort an dem man die Steuern zahlen muss.
Steuererklaerung in dem Fall in DE, aber Steuern muss man dennoch in Spanien zahlen fuer weltweit erwirtschafteten Gewinn.
Aber wie gesagt, ich haette mir viele tausend EUR sparen koennen, haette ich mich richtig beraten lassen! Nicht an der falschen Seite sparen.
Panama z.B. verlangt m.E. gar keine Steuern fuer im Ausland erwirtschaftete Gewinne...
hambre
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von hambre »

Also die Einkommenssteuer zahlt man doch in dem land wo man lebt.
Nein, Einkommensteuer zahlt man in dem Land, in dem man lebt und in dem Land, in dem man seine Einnahmen erzielt. Damit es dabei nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, gibt es zwischen den meisten Staaten ein Doppelbesteuerungabkommen, in dem festgelegt ist, welches Land für welche Art von Einkünften das Besteuerungsrecht hat.

Da es aber auch Staaten gibt, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, ist eine Doppelbesteuerung nicht in jedem Fall ausgeschlossen, wenn man in Staat A lebt, aber in Staat B seine Einkünfte erzielt.

In Deutschland zahlt man bei beschränkter Steuerpflicht (kein Wohnsitz in Deutschland) übrigens höhere Steuern als bei unbeschränkter Steuerpflicht (mit Wohnsitz in Deutschland). Die Beibehaltung eines Scheinwohnsitzes in Deutschland und damit die Erschleichung der unbeschränkten Steuerpflicht kann daher den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.
Mad-Dog
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Re: Online Firma in Deutschland - leben im ausland

Beitrag von Mad-Dog »

Ich empfehle hier wirklich zum Steuerberater zu gehen und mich beraten zu lassen.
Das alte Ross im Stall will noch tausend Meilen laufen, ein Mann mit hohen Zielen gibt auch im hohen Alter sein Streben nicht auf.
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