Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Eclipsed
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Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Beitrag von Eclipsed »

Hallo, das Problem ist nicht ganz unkompliziert, aber ich versuchs mal:

A hat die Deutsche Staatsbürgerschaft, seinen dauerhaften Wohnsitz aber in Norwegen. A möchte sich dort ein Boot kaufen. Da A aber befürchtet, dass aus einer Scheidung möglicherweise noch Forderungen gegen ihn geltend gemacht werden könnten fragt er seinen Sohn B, ob der für ihn als Käufer auftreten und ihm das Boot zur Nutzung überlassen würde.

Fragen dazu:

1) Kann B, der seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, in Norwegen ein Boot kaufen und es A zur Nutzung überlassen?
2) Kann A ein Boot, dessen Eigentümer er laut Kaufvertrag nicht ist, in Norwegen zulassen (wobei ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass man in Norwegen für Sportboote keine Zulassung braucht...)
3) Kann B die Überlassung mit einem bestimmten Schriftstück rechtlich so fixieren, so dass A die volle Verantwortung für alle Ereignisse im Zusammenhang mit der Überlassung übernimmt (bspw. bei Unfällen, Sachschäden oder ähnlichem)?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

P.S. falls das Forum dafür das falsche ist, bitte verschieben!

Grüße

Lars
Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe...
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Eclipsed hat geschrieben:...
A hat die Deutsche Staatsbürgerschaft, seinen dauerhaften Wohnsitz aber in Norwegen. A möchte sich dort ein Boot kaufen. ...
Ich fürchte, Sie müssen sich an ein Forum für norwegisches Recht wenden. ;-)
michael61s
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Re: Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Beitrag von michael61s »

Hallo,
Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Ich fürchte, Sie müssen sich an ein Forum für norwegisches Recht wenden. ;-)
Internationales Seerecht.
B kann ein Boot kaufen wo er will. Erst wenn es nach Deutschland eingeführt wird, sind die Zoll Bestimmungen zu beachten.
B kann das Boot bei einem Club in Deutschland Registrieren lassen. Wo das Boot dann liegt ist egal.
Der Schiffsführer ist Verantwortlich. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung ist von Vorteil.
(Umweltschäden, Bergungskosten, usw.)
Möglicherweise muss er die Deutsch Flagge führen und die Norwegische Flagge als Gastflagge.
http://www.ychf.de/pdf/(Wortsperre: Name)-merkblatt_f ... ehrung.pdf
Dies dürfte aber doch wohl das kleinere Problem sein.

Michael
bavarian tax collector
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Re: Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Beitrag von bavarian tax collector »

Ohne michael61s zu nahe treten zu wollen...
michael61s hat geschrieben:B kann das Boot bei einem Club in Deutschland Registrieren lassen.
Ich kann das Boot aber auch bei einem Verein in den USA, Holland, Kuba oder sonstwo auf der Welt "registrieren lassen, denn ein Club ist eine privatrechtliche Vereinigung, die registrieren kann was sie möchte!

Bei einer Rumpfänge von mehr als 15m kann das Schiff, auch wenn es dauerhaft im Ausland liegt, im deutschen Seeschiffsregister eingetragen werden! Dann darf/muss es eine Bundesflagge führen. Schiffe unter 15m benötigen dafür das Flaggenzertifikat!

Mehr dazu gibt es beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), http://www.bsh.de.

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Re: Boot im Ausland kaufen und zur Nutzung überlassen

Beitrag von jaeckel »

Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.[...]Der Internationale Bootsschein gilt weltweit als offizielles Bootspapier und wird vom (Wortsperre: Name) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums ausgestellt. Für deutsche Staatsbürger spielt dabei der Wohnsitz keine Rolle, ausländische Staatsbürger müssen dagegen ihren Wohnsitz in Deutschland nachweisen können.
http://www.(Wortsperre: Name).de/reise_freizeit/wasse ... strierung/
Für den Teil der Wortsperre bitte den größten deutschen Automobilclub einsetzen.
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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