Hallo,
ich bin gespannt, ob ich hier eine Antwort erhalten werde.
Ich kenne jemanden, der in der Schweiz als deutscher Grenzgänger arbeitet. Er erhielt heute von seiner schweizer Bank ein Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die Bank vom Bankgeheimnis zu entbinden und dazu berechtigt, dem deutschen Finanzamt über die Bankbewegungen der letzten zwei Jahre Auskunft zu geben. Andernfalls und bei Nichtantwort wird die schweizer Bank eine anonyme Einmalzahlung leisten und er solle dafür sorgen, dass entsprechende Deckung auf dem Konto zu einem bestimmten Stichtag ist bzw die Geschäftsbeziehung beenden.
Mein Bekannter hat lediglich sein Gehalt auf dieses Konto erhalten und kann dies auch einwandfrei anhand der Kontoauszüge dem deutschen Finanzamt nachweisen. Es entbehrt also jeglicher Grundlage, was die schweizerische Bank da droht. Es sieht vielmehr so aus, als wolle sie die deutschen Grenzgänger aus dem Kundenbestand vertreiben, denn das grenzt ja an Erpressung...
Lange Rede kurzer Sinn und ist auch nicht die eigentliche Frage...
Der Kollege hat mit sofortiger Wirkung die schweizerische Bankverbindung gekündigt und den schweizerischen Arbeitgeber darum gebeten, die Gehaltszahlungen ab sofort per SEPA Überweisung direkt nach D zu tätigen. Hat ihm BIC und IBAN angegeben. Der schweizer Arbeitgeber weigert sich jedoch und verlangt eine schweizer Bankverbindung. Als Alternative hat der Kollege den AG gebeten, ihm dann doch monatlich das Gehalt per Check mit der Post zuzusenden, doch auch das verweigert der AG. Vielmehr besteht er darauf, dass für alle AN gilt, dass das Gehalt nur per Überweisung auf ein schweizer Bankkonto ausgezahlt werden kann. Darf der AG das? Das grenzt ja ebenfalls an Erpressung und wo bitte soll das stehen?
Der AN ist im moment schwanger und ist somit unkündbar, doch das nur nebenbei...
Bin auf Eure Antworten und Meinungen gespannt.
Gruss Tangel
schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
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Re: schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
Wie waere es mit dem Schweizer Arbeitsvertrag, den Gesetzen der Schweiz und der dazugehoerigen Schweizer Rechtsprechung?Tangel hat geschrieben:Darf der AG das? Das grenzt ja ebenfalls an Erpressung und wo bitte soll das stehen?
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
Im Arbeitsvertrag steht es nicht und wenn ich die schweizerischen Gesetze kennen würde die hier zutreffen,müsste ich hier nicht nachfragen!
Re: schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
Dürften die meisten hier nicht kennen, da dies das "Forum deutsches Recht" ist.Tangel hat geschrieben:.. und wenn ich die schweizerischen Gesetze kennen würde..
Müssten sie evtl mal in einem Schweizer Forum fragen.
hws
Re: schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
Also oben steht AUSLAND. Damit ist glaub außerhalb Deutschlands gemeint. Wenn Sie keine Antwort wissen,dann schreiben Sie doch bitte nicht im diesen thread. DANKE!
Re: schweizer Arbeitsverhältnis / Bankverbindung
Da steht aber auch "Ausland: Steuer und Immobilien" drüber . Und ein Arbeitsvertrag dürfte da ja nicht drunter fallen.
Ich denke schon, dass auch in der Schweiz der AG bestimmen kann, wie er das Gehalt überweist (wenn der Arbeitsvertrag nichts Konkretes aussagt). Als AG würde ich auch keinen Grund sehen, Gehalt auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Und Schecks haben wir in der Firma schon lange nicht mehr...
Ich muss ab und an mal Geld in die Schweiz überweisen von Deutschland aus. Ich kann zwar eine (für mich) kostenlose SEPA-Überweisung machen, aber nicht in CHF, sondern nur in Euro. Da der Empfänger das Geld aber in CHF bekommt (und die Rechnung auch in CHF stellt), ist das jedesmal ein Heidentheater, da die Umrechnung nie 100% stimmt. Und der Empfänger sagt mir auch, dass ihm von seiner Bank dafür Gebühren abgezogen werden...Ich weiß nicht, wie das im umgedrehten Fall ist, also wenn von der Schweiz Geld nach D überweisen wird, ob da auch Gebühren für den Überweiser fällig sind. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass der AG diese Überweisungen nicht tätigen will.
Gruß Lottchen
Ich denke schon, dass auch in der Schweiz der AG bestimmen kann, wie er das Gehalt überweist (wenn der Arbeitsvertrag nichts Konkretes aussagt). Als AG würde ich auch keinen Grund sehen, Gehalt auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Und Schecks haben wir in der Firma schon lange nicht mehr...
Ich muss ab und an mal Geld in die Schweiz überweisen von Deutschland aus. Ich kann zwar eine (für mich) kostenlose SEPA-Überweisung machen, aber nicht in CHF, sondern nur in Euro. Da der Empfänger das Geld aber in CHF bekommt (und die Rechnung auch in CHF stellt), ist das jedesmal ein Heidentheater, da die Umrechnung nie 100% stimmt. Und der Empfänger sagt mir auch, dass ihm von seiner Bank dafür Gebühren abgezogen werden...Ich weiß nicht, wie das im umgedrehten Fall ist, also wenn von der Schweiz Geld nach D überweisen wird, ob da auch Gebühren für den Überweiser fällig sind. Vielleicht ist das auch ein Grund dafür, dass der AG diese Überweisungen nicht tätigen will.
Gruß Lottchen
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