Maklertätigkeit in einer EGM

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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wolfgang1
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Maklertätigkeit in einer EGM

Beitrag von wolfgang1 »

A und B haben gemeinsam ein Haus . Beide wollen das Haus verkaufen und versuchen es am Markt anzubieten. A versucht es durch Anzeigen und Aushänge am Markt zu plazieren und A hat seine Aufgabe an einen Makler weiter gegeben.

Wenn sich beide darauf einigen einen Kaufinteressenten von B den Zuschlag zuerteilen, muss der Kaufinteressent von B die Courtage vom Makler zahlen ? Dem Makler war es bekannt , dass es sich bei den Eigentümer um eine Gemeinschaft handelt. Oder muss sogar A und B an den Makler eine Zahlung leisten ? Der Makler war nicht für den Kaufinteressent von B tätig .
hambre
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Re: Maklertätigkeit in einer EGM

Beitrag von hambre »

Wenn sich beide darauf einigen einen Kaufinteressenten von B den Zuschlag zuerteilen, muss der Kaufinteressent von B die Courtage vom Makler zahlen ?
Nein, die Courtage ist nur dann fällig, wenn der Kontakt zwischen Käufer und Kaufinteressent durch den Makler hergestellt wurde.

Allerdings sollte A den Maklervertrag dahingehend prüfen, ob er mit dem Makler ein Exklusivrecht vereinbart hat. Dann könnte der Makler doch einen Anspruch haben.
Eingenich
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Re: Maklertätigkeit in einer EGM

Beitrag von Eingenich »

wolfgang1 hat geschrieben:A versucht es durch Anzeigen und Aushänge am Markt zu plazieren und A hat seine Aufgabe an einen Makler weiter gegeben.
Du meinst: A versucht es mit Anzeigen und B (nicht A) nimmt sich einen Makler.

Der Maklervertrag ist in §562 BGB geregelt. Hier ein paar Beispiele zur Maklerprovision: http://www.immobilien-katalog.net/tipps ... ie_zu.html Die Provision ist immer dann fällig, wenn es zu einem Abschluss kommt (egal, ob der Makler wirklich etwas unternommen hat) und keine Freistellungsvereinbarung (mehr mehreren Maklern) vorliegt.
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