steuerliche Kostenaufteilung für Einliegerwohnung

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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tomgarden
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steuerliche Kostenaufteilung für Einliegerwohnung

Beitrag von tomgarden »

Guten Tag,

wir beabsichtigen ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung für Eigennutzung zu erwerben.
Die Einliegerwohnung soll vermietet bleiben.
Die Wohnfläche beträgt ca. 25 % der Gesamtwohnfläche.
Kann ich nun die beim Hauskauf und danach anfallenden Kosten prozentual mit 25% von den Einnahmen der
vermieteten Einliegerwohnung absetzen?

Im Einzelnen denke ich da an folgende Kosten:

-Grunderwerbsteuer
-Notarkosten
-Zinsen
-Abschreibung

jeweils zu 25% gemäß dem Anteil am Gesamataufwand.

Oder ist diese Rechnung zu einfach gestrickt?
Fragt
tomgarden
Ronny1958
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Re: steuerliche Kostenaufteilung für Einliegerwohnung

Beitrag von Ronny1958 »

wir beabsichtigen ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung für Eigennutzung zu erwerben.
Im Ausland?

Wenn nein, dann wäre das hier der "falsche " Bereich.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
hambre
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Re: steuerliche Kostenaufteilung für Einliegerwohnung

Beitrag von hambre »

Soweit die Kosten nicht direkt einer Wohnung zuzuordnen sind, können sie anteilig entsprechend des Wohnflächenanteils geltend gemacht werden.

Zur Abschreibung gehören dabei nur die auf das Gebäude entfallenden Kosten, nicht die Grundstückskosten. Notarkosten und Grunderwerbsteuer sind Anschaffungsnebenkosten, die nach Aufteilung auf Grundstück/Gebäude mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden können.
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