Wohnsitzt im Ausland Mieteinnahmen in DE - Freibetrag?

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

tischbein
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 17.07.14, 22:29

Wohnsitzt im Ausland Mieteinnahmen in DE - Freibetrag?

Beitrag von tischbein »

Hallo, ich habe hier zwei Fragen.

Angenommen in den Jahren 2002 und 2003 enstanden Mieteinnahmen einer Immobilie in Deutschland aber der Besitzer war nur beschraenkt Steuerpflichtig da im Ausland lebender Arbeitnehmer ohne Wohnsitz in Deutschland. Gab es in diesem Fall einen Grundfreibetrag? Seit 2009 ist die Rechtslage ja anders.

Zweite Frage: Angenommen Mieteinnahmen im Jahr 2013 liegen unter den Kosten (e.g. Schuldzinsen) muss man dann gar keine Einkommensteuererklareung in Deutschand abgeben? Oder muss man sie abgeben um das FA entscheiden zu lassen ob tatsaechlich keine Einkuenfte bestanden die ueber den Kosten lagen?

Wie ist die Rechtslage?

Wuerde mich sehr um Antworten freuen.
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Wohnsitzt im Ausland Mieteinnahmen in DE - Freibetrag?

Beitrag von hambre »

Angenommen in den Jahren 2002 und 2003 entstanden Mieteinnahmen einer Immobilie in Deutschland aber der Besitzer war nur beschraenkt Steuerpflichtig da im Ausland lebender Arbeitnehmer ohne Wohnsitz in Deutschland. Gab es in diesem Fall einen Grundfreibetrag? Seit 2009 ist die Rechtslage ja anders.
Ja, aber der nützt in so einem Fall nichts, da der der Mindeststeuersatz 25% betrug (§ 50 Abs. 3 EStG a.F.)
Zweite Frage: Angenommen Mieteinnahmen im Jahr 2013 liegen unter den Kosten (e.g. Schuldzinsen) muss man dann gar keine Einkommensteuererklareung in Deutschand abgeben?


Man muss nicht, man sollte da aber machen, da nur so die Verluste in Folgejahre übertragen werden können und dadurch mit späteren Gewinnen verrechnet werden können.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen