Steuern bei Immobiliengeschäft.

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

Moderator: FDR-Team

PGeismar
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Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von PGeismar »

Hallo!Eine ganz einfache Frage, wie kann man Steuern bei Immobilienhandel möglichst optimieren? Durch Kapitalgesellschaften in DE oder auch im Ausland?
webelch
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von webelch »

Ein Steuerberater hilft sicher gerne bei der Beantwortung dieser "ganz einfachen" Frage. Wenn auch gegen geringes Entgelt.
PGeismar
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von PGeismar »

Habe versucht, leider keiner kann was gegen "geringes Entgelt." empfehlen. Wenn Sie einen besonderen Expert kennen würde den gerne in Anspruch nehmen. Ansonsten würde auch gerne allgemeine Hinweise und Rat betrachten.
khmlev
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von khmlev »

Weil es nichts zu empfehlen gibt und es immer auf den Einzelfall ankommt.

Es fällt grundsätzlich immer Grunderwerbsteuer beim An- und Verkauf der Immobilie an. Verkäufer und Käufer können allerdings Regelungen treffen, wer die Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzamt übernimmt. Bei Verträgen über Grundbesitz zwischen Unternehmern kann zur Umsatzsteuer optiert werden. Allerdings besteht hier immer die Gefahr, dass der Verkauf eine von den Beteiligten nicht gewollte Geschäftsveräusserung im Ganzen darstellen kann und dann wäre eine Option jedenfalls nicht möglich. Daher sollte man diesen Schritt nie ohne vorherige Beratung und Bewertung durch einen Steuerberater gehen. Zumal noch ein paar weitere Dinge im Ablauf zu beachten sind.
Gruß
khmlev
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PGeismar
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von PGeismar »

Also es geht um die Gesellschaftsgründung im Ausland zum zweck der Immobilienhandel in DE. Was soll ich da beachten, bzw. was könnten Sie hier vielleicht empfehlen.
Danke.
Ronny1958
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von Ronny1958 »

In dDeutschland ist der Immobilienhandel an eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung gebunden. Diese erhält man nur dann, wenn auch das Gescäft hier seinen Sitz hat.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
PGeismar
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von PGeismar »

Es geht nicht um die Maklertätigkeiten, sondern um die Veräußerung von Privat/Geselschaftsvermoegen(Immobilien.).
PGeismar
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Re: Steuern bei Immobiliengeschäft.

Beitrag von PGeismar »

Also nichts besonderes zu empfehlen?
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