Postdoc USA, Steuern in D

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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Julia84
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Postdoc USA, Steuern in D

Beitrag von Julia84 »

Guten Tag,

zur Zeit bin ich mit meinem Mann in den USA (Kalifornien), da ich hier einen Postdoc (Forschungsstelle) an der Universität mache. Ich bin an der Universität angestellt, mein Mann arbeitet bisher nicht. Wir haben immer noch einen Wohnsitz in Deutschland und zahlen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in den USA keine Bundessteuer sondern müssen mein Einkommen in D versteuern. Dazu habe ich einige Fragen:

- Ich habe gelesen, dass man einen Postdoc auf dem Weg hin zur Professur steuerlich als Fortbildung ansehen kann und im Zuge dessen z.B. die Miete in den USA steuerlich absetzen kann. Hat dazu jemand konkretere Informationen oder sogar Beispiele?
- Die Lebenshaltungskosten sind hier um einiges höher als in D. Kann man das irgendwie auf die Steuer anrechnen (sowas wie ein Kaufkraftausgleich)?
- Wir haben noch einen Wohnsitz in D, allerdings keine wirkliche eigene Wohnung und können somit keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Gibt es andere Wege, die extrem hohe Miete o.ä. doch von der Steuer absetzen zu können?

Vielen Dank im Voraus für etwaige Antworten!
- Julia
ktown
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Re: Postdoc USA, Steuern in D

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Julia84
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Re: Postdoc USA, Steuern in D

Beitrag von Julia84 »

Ich hatte eigentlich gedacht, dass meine Fragestellungen allgemein genug gehalten waren. Die Informationen sollen nur ein paar Zusatzinformationen liefern. Dennoch noch einmal die konkreten allgemeinen Fragen:
- Kann man einen Postdoc im Ausland bei Steuerpflicht in Deutschland als Fortbildung ansehen und gibt es dazu konkrete Beispiele?
- Kann man höhere Lebenshaltungskosten im Ausland auf die Steuer anrechnen?
- Gibt es andere Wege außer der doppelten Haushaltsführung bei einem Auslandsaufenthalt die Miete etc. auf die Steuer anzurechnen?
ktown
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Re: Postdoc USA, Steuern in D

Beitrag von ktown »

Julia84 hat geschrieben:zur Zeit bin ich mit meinem Mann
Julia84 hat geschrieben:Ich bin an der Universität angestellt
Julia84 hat geschrieben:Wir haben immer noch einen Wohnsitz in Deutschland
Stimmt.....sorry ist natürlich ganz allgemein gehalten... :wink:
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Hertha1892
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Re: Postdoc USA, Steuern in D

Beitrag von Hertha1892 »

Julia84 hat geschrieben: - Wir haben noch einen Wohnsitz in D, allerdings keine wirkliche eigene Wohnung und können somit keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Gibt es andere Wege, die extrem hohe Miete o.ä. doch von der Steuer absetzen zu können?
Wie kann ein Wohnsitz vorliegen ohne Wohnung? Die Abgabenordnung sieht für Wohnsitz inne haben vor, dass man eine Wohnung inne hat, die man beibehalten und nutzen will. Dafür sind i. d. R. einige wenige Aufenthalte pro Jahr ausreichend. Wenn man aber keine Wohnung hat, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Dass man ggf. melderechtlich erfasst ist, ist steuerrechtlich unbeachtlich. Es liegt überhaupt keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor. Dadurch sind auch die Kosten, die im Ausland entstehen auch nirgends zu berücksichtigen.

Die Miete stellt Kosten der privaten Lebensführung dar und ist steuerlich nicht zu berücksichtigen. Doppelte Haushaltsführung setzt auch voraus, dass man tatsächlich zwei Haushalte hat. Und so wie die Schilderung hier ist, liegt nur ein aktueller Haushalt / Wohnsitz vor.

Ist hier im Vorfeld überhaupt mal steuerliche Beratung eingeholt worden? Mir scheint, hier wird Steuerrecht nach Bauchgefühl gehandhabt und das geht meiner Erfahrung nach zu 99% voll in die Hose.

Grüße, Hertha 1892
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