Hallo,
angenommen es ist aus diversen persönlichen Gründen nicht möglich eine Steuererklärung wie gesollt zu machen (2013), und als man sie 2016 dann machen kann und möchte, heißt es, das Jahr sei bereits abgeschlossen.
Gibt es hier die Möglichkeit, die Rechnungen in einem Folgejahr geltend zu machen, z.B. 2015 bzw. die Steuer für 2013 doch zu machen, da eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist.
Auf welchen Paragraphen kann man sich gegebenenfalls hier berufen?
Danke für Rückmeldung.
Steuererklärung? Abgeschlossen!
Moderator: FDR-Team
Re: Steuererklärung? Abgeschlossen!
Etwas googeln hilft: https://www.steuern.de/steuererklaerung-frist.html
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1004
- Registriert: 24.08.15, 10:54
Re: Steuererklärung? Abgeschlossen!
Hallo,
1. um welche Steuerart geht es? Falls Einkommensteuer gemeint ist, endet die Frist für Antragsveranlagungen mit Ablauf 31.12.17. Oder wurde schon bestandskräftig geschätzt?
2. Nein. Es gilt (bei Einkommensteuer) das Zufluss-/Abflussprinzip.
3. Wieso steht das im Auslandsforum? Fehlen Infos?
Grüße Hertha1892
1. um welche Steuerart geht es? Falls Einkommensteuer gemeint ist, endet die Frist für Antragsveranlagungen mit Ablauf 31.12.17. Oder wurde schon bestandskräftig geschätzt?
2. Nein. Es gilt (bei Einkommensteuer) das Zufluss-/Abflussprinzip.
3. Wieso steht das im Auslandsforum? Fehlen Infos?
Grüße Hertha1892
-
- Letzte Themen