Unbefugtes Lesen von E-Mails und Weiterleitung
Moderator: FDR-Team
Unbefugtes Lesen von E-Mails und Weiterleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meiner Schwester eine private E-Mail geschickt. Diese kann Sie nur online mit ihrem Kennwort öffnen. Leider hat meine Schwester ihren Partner einmal darum gebeten für sie nachzusehen, ob eine E-Mail eingegangen ist und ihm somit das Kennwort genannt. Als sie ihn dann mehrmals ertappt hat wie er ohne ihre Erlaubnis auf Ihre E-Mails zugegriffen hat, hat sie ihr Passwort geändert. Leider zu spät...
Ich habe ihr eine E-Mail geschickt, in welcher u.a. drinsteht dass eine Bekannte einen Jungen bekommen hat.
Rechtlich gesehen durfte ich das nicht, weil ich aus beruflichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichtet bin und nur Daten weitergeben darf die ich "auf der Straße" aufschnappe und nicht bei der Arbeit. Diesen Fehler gestehe ich mir zu - ich weiß, dass es Unrecht war, aber habe mir nichts böses dabei gedacht, weil die Schwangerschaft bekannt war...nur nicht ob es nun ein Mädchen oder Junge geworden ist.
Der Freund meiner Schwester bedroht mich seit über 3 Monaten, mir wurde gerade erst die Luft aus den Reifen gelassen und habe nun auch erfahren, dass er sie schlägt
Er macht mich fertig wie er nur kann, damit ich den Kontakt zu meiner Schwester abbreche. Auf jeden Fall ging ein anonymes Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit einer Kopie dieser E-Mail. Es wurde darauf hingewiesen, dass ich so eine Auskunft nicht geben durfte und wie schrecklich das sei, wo ich arbeite, was ich dort beruflich mache...wie ich heiße...wo ich wohne. Natürlich weiß ich, dass er das war. Auf jeden Fall hat die Kripo mir einen Besuch bei der Arbeit abgestattet. War natürlich geschockt, aber auch einsichtig.
Der Gedanke, dass mein Chef und viele andere diese Mail gelesen haben (war ja auch privat) macht mich aber stutzig. Meine Schuld steht außer Frage, aber wie sieht es mit ihm aus. Muss ich mir das gefallen lassen? Schließlich wurde ja in meine Privatsphäre eingegriffen...oder ist das in Ordnung, weil ich einen Fehler gemacht habe?
ich habe meiner Schwester eine private E-Mail geschickt. Diese kann Sie nur online mit ihrem Kennwort öffnen. Leider hat meine Schwester ihren Partner einmal darum gebeten für sie nachzusehen, ob eine E-Mail eingegangen ist und ihm somit das Kennwort genannt. Als sie ihn dann mehrmals ertappt hat wie er ohne ihre Erlaubnis auf Ihre E-Mails zugegriffen hat, hat sie ihr Passwort geändert. Leider zu spät...
Ich habe ihr eine E-Mail geschickt, in welcher u.a. drinsteht dass eine Bekannte einen Jungen bekommen hat.
Rechtlich gesehen durfte ich das nicht, weil ich aus beruflichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichtet bin und nur Daten weitergeben darf die ich "auf der Straße" aufschnappe und nicht bei der Arbeit. Diesen Fehler gestehe ich mir zu - ich weiß, dass es Unrecht war, aber habe mir nichts böses dabei gedacht, weil die Schwangerschaft bekannt war...nur nicht ob es nun ein Mädchen oder Junge geworden ist.
Der Freund meiner Schwester bedroht mich seit über 3 Monaten, mir wurde gerade erst die Luft aus den Reifen gelassen und habe nun auch erfahren, dass er sie schlägt
Er macht mich fertig wie er nur kann, damit ich den Kontakt zu meiner Schwester abbreche. Auf jeden Fall ging ein anonymes Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit einer Kopie dieser E-Mail. Es wurde darauf hingewiesen, dass ich so eine Auskunft nicht geben durfte und wie schrecklich das sei, wo ich arbeite, was ich dort beruflich mache...wie ich heiße...wo ich wohne. Natürlich weiß ich, dass er das war. Auf jeden Fall hat die Kripo mir einen Besuch bei der Arbeit abgestattet. War natürlich geschockt, aber auch einsichtig.
Der Gedanke, dass mein Chef und viele andere diese Mail gelesen haben (war ja auch privat) macht mich aber stutzig. Meine Schuld steht außer Frage, aber wie sieht es mit ihm aus. Muss ich mir das gefallen lassen? Schließlich wurde ja in meine Privatsphäre eingegriffen...oder ist das in Ordnung, weil ich einen Fehler gemacht habe?
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Möglicherweise liegt ein Verstoss gegen §5 BDSG vor.
Allerdings m.E. nur wenn die Kenntnis aus der Verarbeitung von Daten herrührt.
z.B. bei einer Hebamme die das - zumal von einer Bekannten - zur Kenntniss bekommt und das im Freundeskreis verbreitet sehe ich keine strafbare Handlung aus dem BDSG.
Die Kripo allerdings scheint einen Anfangsverdacht zu sehen.
Wie aber kommst du darauf, dass auch dein Chef und deine Kollegen die Mail lesen konnten?
Was den Rest der Geschichte angeht: Deine Schwester sollte sich von ihrem Freund trennen. Hilfe dabei gibt es ggf. in einem nahegelegenen Frauenhaus oder beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Allerdings m.E. nur wenn die Kenntnis aus der Verarbeitung von Daten herrührt.
z.B. bei einer Hebamme die das - zumal von einer Bekannten - zur Kenntniss bekommt und das im Freundeskreis verbreitet sehe ich keine strafbare Handlung aus dem BDSG.
Die Kripo allerdings scheint einen Anfangsverdacht zu sehen.
Wie aber kommst du darauf, dass auch dein Chef und deine Kollegen die Mail lesen konnten?
Was den Rest der Geschichte angeht: Deine Schwester sollte sich von ihrem Freund trennen. Hilfe dabei gibt es ggf. in einem nahegelegenen Frauenhaus oder beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Zuletzt geändert von Mike Gimmerthal am 10.12.09, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ich verabscheue Ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen!(E.B. Hall)
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist. (C.-L. de Montesquieu)
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Prinzipiell ist das unbefugte Lesen von fremden Mails strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Wenn die Freundin klar gemacht hat, dass diese "Lesebefugnis" damals eine einmalige Sache war, dann war der Zugriff unbefugt.
Für die Strafbarkeit ist aber auch nötig, dass eine besondere Sicherung der Daten besteht. Ein Passwort ist eine solche Möglichkeit. Allerdings war das dem Täter ja bekannt und nicht geändert worden. Entsprechend bestand für ihn keine besondere Sicherung.
Ob das jetzt ausreicht um die Strafbarkeit zu verneinen, weiß ich nicht und auch eine erste Recherche in der Kommentarliteratur hat mich nicht weitergebracht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Wenn die Freundin klar gemacht hat, dass diese "Lesebefugnis" damals eine einmalige Sache war, dann war der Zugriff unbefugt.
Für die Strafbarkeit ist aber auch nötig, dass eine besondere Sicherung der Daten besteht. Ein Passwort ist eine solche Möglichkeit. Allerdings war das dem Täter ja bekannt und nicht geändert worden. Entsprechend bestand für ihn keine besondere Sicherung.
Ob das jetzt ausreicht um die Strafbarkeit zu verneinen, weiß ich nicht und auch eine erste Recherche in der Kommentarliteratur hat mich nicht weitergebracht.
Zuletzt geändert von Gammaflyer am 11.12.09, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Interessant wäre zu wissen was die Kripo gesagt hat?
Hat sie einen Tatvorwurf gemacht oder war es eine Zeugenbefragung?
Hat sie einen Tatvorwurf gemacht oder war es eine Zeugenbefragung?
Ich verabscheue Ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen!(E.B. Hall)
Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist. (C.-L. de Montesquieu)
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@ Mike Gimmerthal
Es war ein Verstoß von mir. Ich habe bei meiner Einstellung eine Erklärung unterschreiben müssen.
Die Kripo ist mit meiner Mail und dem anonymen Schreiben zuerst zu unserem Personalchef gegangen. Der hat es natürlich gesehen, weiß nur nicht wo es sonst noch so hingeht.
Wäre nur schön man hätte das "Unwichtige" unkenntlich gemacht. War nun nicht ganz so peinlich...aber angenehm ist es nicht gerade.
Habe mich schon an eine Beratungsstelle gewandt wegen meiner Schwester. Ich hoffe sie trennt sich so schnell wie möglich. Aber das hoffe ich schon lange.
@ Gammaflyer
Die Befugnis war lediglich eine einmalige Sache.
Ich bin nur so unsicher mich zur Wehr zu setzen (bzw. es zu versuchen), weil ich nicht noch mehr Probleme bekommen möchte.
Die Kripo und mein Chef waren zwar sehr nett und sie meinten es wäre nicht so schwerwiegend, dass das ganze von der Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich "zerschmettert" wird...aber versichern konnten sie es natürlich nicht. Der von der Kripo meint es wäre anders, wenn die Betroffene (Bekannte) sich beschwerd. Aber irgendjemand fremdes...das sei schon komisch und macht für ihn auch eher den Eindruck eines "Rachefeldzuges".
Es war ein Verstoß von mir. Ich habe bei meiner Einstellung eine Erklärung unterschreiben müssen.
Die Kripo ist mit meiner Mail und dem anonymen Schreiben zuerst zu unserem Personalchef gegangen. Der hat es natürlich gesehen, weiß nur nicht wo es sonst noch so hingeht.
Wäre nur schön man hätte das "Unwichtige" unkenntlich gemacht. War nun nicht ganz so peinlich...aber angenehm ist es nicht gerade.
Habe mich schon an eine Beratungsstelle gewandt wegen meiner Schwester. Ich hoffe sie trennt sich so schnell wie möglich. Aber das hoffe ich schon lange.
@ Gammaflyer
Die Befugnis war lediglich eine einmalige Sache.
Ich bin nur so unsicher mich zur Wehr zu setzen (bzw. es zu versuchen), weil ich nicht noch mehr Probleme bekommen möchte.
Die Kripo und mein Chef waren zwar sehr nett und sie meinten es wäre nicht so schwerwiegend, dass das ganze von der Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich "zerschmettert" wird...aber versichern konnten sie es natürlich nicht. Der von der Kripo meint es wäre anders, wenn die Betroffene (Bekannte) sich beschwerd. Aber irgendjemand fremdes...das sei schon komisch und macht für ihn auch eher den Eindruck eines "Rachefeldzuges".
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In welcher Branche arbeitest du denn?
Und was hast du unterschrieben? Eine Verschwiegenheitserklärung (bezüglich was)?
Anyway, wenn die Kripo dem Fall nachgegangen ist steht eine Straftat im Raum. Die von dir zitierten Angaben der Kripo lassen aber eine Einstellung durch die StA möglich erscheinen.
Genau sagen kann das aber niemand.
Und gegen Nachstellung, Bedrohung (Rachefeldzüge) kann und sollte man sich zur Wehr setzen. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung ...
Und was hast du unterschrieben? Eine Verschwiegenheitserklärung (bezüglich was)?
Anyway, wenn die Kripo dem Fall nachgegangen ist steht eine Straftat im Raum. Die von dir zitierten Angaben der Kripo lassen aber eine Einstellung durch die StA möglich erscheinen.
Genau sagen kann das aber niemand.
Und gegen Nachstellung, Bedrohung (Rachefeldzüge) kann und sollte man sich zur Wehr setzen. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung ...
Ich verabscheue Ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen!(E.B. Hall)
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@ Mike Gimmerthal
Im öffentlichen Dienst. Da ist so eine Belehrung über die Verschwiegenheitspflicht und eine Bestätigung, dass man belehrt wurde, in Form einer Unterschrift üblich.
Ich würde mich gerne zur Wehr setzen, aber ich weiß nicht wie.
Bei der Polizei bekommt man nur die Auskunft man kann nichts machen, weil ja noch nichts konkretes passiert ist...und die Sache mit den Reifen kann ich ja nicht beweisen, auch wenn meine Schwester selber überzeugt ist, dass ihr Freund das war. Sie hatte Nachtschicht und somit konnte er meinem Auto in Ruhe einen Besuch abstatten und es hat ihn sehr fröhlich gestimmt was für Kosten auf mich zukommen, weil die Versicherung nichts zahlt (wir hatten am gleichen Tag telefoniert und er hat natürlich wieder mitgehört). Die Freude hielt eine Woche an...bis er dann einen Platten hatte *g* danke an den Nagel, der genau zum richtigen Moment am richtigen Ort lag bei der Polizei hat er zwar gesagt ich habe ihm den einen Reifen zerstochen (war aber zu dem Zeitpunkt noch über 500 km weit entfernt bei meinem Opa). Meine Schwester saß außerdem im Auto als er durchfuhr und das war wohl unüberhörbar.
Ich muss wohl also warten bis er seine Waffe in die Hand nimmt (die lagert er zu Hause) und rumballert...entweder auf meine Schwester, meinen Eltern oder mich.
Man kann nicht glauben, dass so eine tickende Zeitbombe frei rumläuft. Laut Aussage meiner Schwester wurde er bereits angezeigt wegen Bedrohung und Fenster einschlagen, aber er hat ihr ganz stolz erzählt das sei schon verjährt. Meine Schwester will sich nach dem momentanen Stand heute von ihm trennen und zur Sicherheit meinen Papa in der Nähe haben. Ich hoffe so sehr, dass das gut geht und er nicht durchdreht.
Im öffentlichen Dienst. Da ist so eine Belehrung über die Verschwiegenheitspflicht und eine Bestätigung, dass man belehrt wurde, in Form einer Unterschrift üblich.
Ich würde mich gerne zur Wehr setzen, aber ich weiß nicht wie.
Bei der Polizei bekommt man nur die Auskunft man kann nichts machen, weil ja noch nichts konkretes passiert ist...und die Sache mit den Reifen kann ich ja nicht beweisen, auch wenn meine Schwester selber überzeugt ist, dass ihr Freund das war. Sie hatte Nachtschicht und somit konnte er meinem Auto in Ruhe einen Besuch abstatten und es hat ihn sehr fröhlich gestimmt was für Kosten auf mich zukommen, weil die Versicherung nichts zahlt (wir hatten am gleichen Tag telefoniert und er hat natürlich wieder mitgehört). Die Freude hielt eine Woche an...bis er dann einen Platten hatte *g* danke an den Nagel, der genau zum richtigen Moment am richtigen Ort lag bei der Polizei hat er zwar gesagt ich habe ihm den einen Reifen zerstochen (war aber zu dem Zeitpunkt noch über 500 km weit entfernt bei meinem Opa). Meine Schwester saß außerdem im Auto als er durchfuhr und das war wohl unüberhörbar.
Ich muss wohl also warten bis er seine Waffe in die Hand nimmt (die lagert er zu Hause) und rumballert...entweder auf meine Schwester, meinen Eltern oder mich.
Man kann nicht glauben, dass so eine tickende Zeitbombe frei rumläuft. Laut Aussage meiner Schwester wurde er bereits angezeigt wegen Bedrohung und Fenster einschlagen, aber er hat ihr ganz stolz erzählt das sei schon verjährt. Meine Schwester will sich nach dem momentanen Stand heute von ihm trennen und zur Sicherheit meinen Papa in der Nähe haben. Ich hoffe so sehr, dass das gut geht und er nicht durchdreht.
Ich hoffe es geht deiner Schwester gut und sie hat den Absprung geschafft. Die Polizei kann tatsächlich oft wenig unternehmen. Manchmal hilft ein wenig Nachdruck den man sich von Gleichstellungsbeauftragten oder Mitarbeiterinnen des Frauenhauses holen kann. Manchmal gelingt es diesen die Polizei an Pflichten zu erinnern. Ausserdem kennen die oben genannte alle Rechte und Pflichten und können wenn sie denn gut sind echt helfen auch wenn man nicht ins Frauenhaus ziehen will.
Am besten läuft man bei so einem Auszug mit vielen Freunden und Freundinnen auf, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer dass etwas passiert.
Am besten läuft man bei so einem Auszug mit vielen Freunden und Freundinnen auf, dann ist die Wahrscheinlichkeit geringer dass etwas passiert.
Danke, Oktavia
Leider hat sich meine Schwester doch gegen eine Trennung ausgesprochen. Wir haben nun den Kontakt abgebrochen - ihr aber gesagt, dass wir immer für sie da sind, wenn sie uns braucht.
Das wird eine ganz schlimme Zeit...ich hoffe sie findet irgendwann mal wieder zu sich.
Habe mich schon an eine Beratungsstelle gewandt "Frauen helfen Frauen", aber meine Schwester weigert sich dort hinzugehen.
Leider hat sich meine Schwester doch gegen eine Trennung ausgesprochen. Wir haben nun den Kontakt abgebrochen - ihr aber gesagt, dass wir immer für sie da sind, wenn sie uns braucht.
Das wird eine ganz schlimme Zeit...ich hoffe sie findet irgendwann mal wieder zu sich.
Habe mich schon an eine Beratungsstelle gewandt "Frauen helfen Frauen", aber meine Schwester weigert sich dort hinzugehen.
Hallo Marina,
gedacht hatte ich mir schon dass es so kommt. Leider schaffen es die wenigsten im ersten Anlauf. Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest könntest du die Kollegen im Ordnungsamt vielleicht mal auf die Waffensituation aufmerksam machen. Aber vorsicht dass dein Name da raus ist!!!
Zu der Datenschutzsituation kann man leider echt nicht so viel sagen, es wurde ein Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz begangen (wenn du in einer Kommune arbeitest). Wenn es allerdings "nur" um das Geschlecht eines Kindes geht halte ich den Verstoß für geringfügig. Eine Geburtsanzeige erfolgt ja oft kurz nach der Geburt und klärt die Gesellschaft auf Die Weitergabe von Krankheiten wäre schon zwei Nummern härter (wenn das Kind krank/behindert wäre). In meinen Augen ist das, was du gemacht hast eine Bagatelle und das wird im Normalfall nicht vom Staatsanwalt verfolgt. Dienstrechtliche Konsequenzen wären schon eher denkbar. Die Reaktion deines Chefs hört sich aber nicht so negativ an. Vielleicht solltest du trotzdem mal deinen Personalrat vorwarnen und die Situation schildern?
Ich wünsche euch alles Gute und wenn du noch irgendeine Auskunft brauchst, kannst du gern wieder schreiben auch per privater Nachricht hier im Forum.
Oktavia
gedacht hatte ich mir schon dass es so kommt. Leider schaffen es die wenigsten im ersten Anlauf. Wenn du im öffentlichen Dienst arbeitest könntest du die Kollegen im Ordnungsamt vielleicht mal auf die Waffensituation aufmerksam machen. Aber vorsicht dass dein Name da raus ist!!!
Zu der Datenschutzsituation kann man leider echt nicht so viel sagen, es wurde ein Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz begangen (wenn du in einer Kommune arbeitest). Wenn es allerdings "nur" um das Geschlecht eines Kindes geht halte ich den Verstoß für geringfügig. Eine Geburtsanzeige erfolgt ja oft kurz nach der Geburt und klärt die Gesellschaft auf Die Weitergabe von Krankheiten wäre schon zwei Nummern härter (wenn das Kind krank/behindert wäre). In meinen Augen ist das, was du gemacht hast eine Bagatelle und das wird im Normalfall nicht vom Staatsanwalt verfolgt. Dienstrechtliche Konsequenzen wären schon eher denkbar. Die Reaktion deines Chefs hört sich aber nicht so negativ an. Vielleicht solltest du trotzdem mal deinen Personalrat vorwarnen und die Situation schildern?
Ich wünsche euch alles Gute und wenn du noch irgendeine Auskunft brauchst, kannst du gern wieder schreiben auch per privater Nachricht hier im Forum.
Oktavia
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- noch neu hier
- Beiträge: 1
- Registriert: 18.08.17, 16:25
Re: Unbefugtes Lesen von E-Mails und Weiterleitung
Hierzu gibt es zwei ganz eindeutige Gerichtsurteile:
Unerlaubte Weiterleitung von Emails, die erkennbar nur für den Empfänger bestimmt waren
Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail ist wie die Veröffentlichung eines Briefes als eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen (s. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10; LG Köln, Urteil vom 28.5.2008, Az. 28 O 157/08).
Unerlaubte Weiterleitung von Emails, die erkennbar nur für den Empfänger bestimmt waren
Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail ist wie die Veröffentlichung eines Briefes als eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen (s. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10; LG Köln, Urteil vom 28.5.2008, Az. 28 O 157/08).
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Unbefugtes Lesen von E-Mails und Weiterleitung
Der thread ist älter als diese Urteile!
wo haben Sie den nur ausgegraben?
wo haben Sie den nur ausgegraben?
Grüße, Susanne
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