Vertrag eines nicht-gewerblichen Entwicklerteams

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cbacon
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Vertrag eines nicht-gewerblichen Entwicklerteams

Beitrag von cbacon »

Ein Teamleiter hat alle Regeln, die im Team gelten aufgelistet mitunter dass keine Daten von angemeldeten Benutzern verwendet werden dürfen oder dass sie keinen Unfug auf dem Server anstellen dürfen (z.B. alle Daten/Datenbanken löschen etc...), da sie sonst als Verantwortliche gelten. Alle Mitglieder müssen darauf unterschreiben und bestätigen somit, dass sie alle Regeln gelesen haben und akzeptieren.

Was passiert wenn:

Mitglied A Benutzerdaten von User B nimmt und sie ins internet stellt. User B darauf ziemlich sauer ist und das Team verklagen will.

Mitglied X einen schlechten Tag hatte und aus frust alle Daten gelöscht hat, in der Hoffnung das Projekt wird abgebrochen, weil ein zu großer Schaden entstanden sei.



1. Ist dieser Vertrag Rechtsgültig wenn z.B. wie oben genannt ein Mitglied die Regeln bricht und das Team dadurch verklagt wird oder schaden erleidet?

2. Was ist wenn ein Minderjähriger (angenommen 15) den Vertrag unterschreibt und dann der selbe Fall eintritt? Muss dann das Team dafür blechen?
Michael A. Schaffrath
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Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Wie sollte denn "das Team" verklagt werden?

Das Team ist zwar möglicherweise eine GbR und damit lt. BGH eingeschränkt parteifähig.

Aber wie will man effektiv den X für etwas verklagen, was der Y gemacht hat, nur weil X zufällig zum selben "Team" gehört?

Eine GbR kann man sinnvollerweise nur als juristische Person verklagen, wenn man auch einen Anspruch gegenüber dieser (und nicht nur irgendeinem ihrer Mitglieder) hat.

Möglicherweise könnte man die GbR auf Auskunft verklagen, wer die streitgegenständliche Tat begangen hat.

Im übrigen haftet auch ein 15-jähriger nach den zivilrechtlichen Maßgaben für seine Taten, dafür muß er nicht extra einen Vertrag unterschreiben, daß er für (zivilrechtlich unzulässige oder strafrechtlich verbotene) Taten haften will.

§§303a, 303b StGB wären z.B. einschlägig für den Fall, daß jemand "aus frust alle Daten gelöscht hat", der Anspruch auf Schadensersatz fließt dann aus §823 BGB.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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