Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum und möchte alle herzlich begrüßen!
Ich bitte um Meinung zu folgendem Sachverhalt.
Eine volljährige Person A unterschreibt bei Firma B einen Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsort findet heimatfern statt.
Firma B empfiehlt Person A eine Unterkunft bei einer sozialen, öffentlichen Wohneinrichtung C.
Es besteht hierbei kein Zwang aber Person A entscheidet sich für die Unterkunft bei C.
Firma B bezahlt Person A die Unterkunft bei C.
Firma B bezahlt aber nicht direkt an Unterkunft C, sondern an Person A.
Person A bezahlt Unterkunft C und stellt es Firma B in "Rechnung".
Nun zum Sachverhalt:
Person A schließt alleinig mit Unterkunft C einen Vertrag ab.
Firma B ist nicht in diesem Vertrag aufgeführt.
Nun verletzt Person A die Hausordnung von Unterkunft C.
Unterkunft C gibt den genauen Hausordnungsverstoß an Firma B weiter.
In Firma B wird Person A dadurch in ein schlechtes Licht gerückt.
Der Hausordnungsverstoß von Person A gefährdet in keinster Weise Firma B.
Darf Unterkunft C Informationen an Firma B, gegen den Willen von Person A, weitergeben?
Ich bedanke mich im Vorraus schon für jede Meinung dazu!
Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber
Moderator: FDR-Team
Re: Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber
das lässt sich schwer sagen. möglicherweise stehen B und C untereinander auch in beziehung. zumindest könnte man daran denken, wenn man liest
und...einer sozialen, öffentlichen Wohneinrichtung C.
dies ist zumindest aus meiner erfahrung in "normalen" ausbildungsverhältnissen unüblich.Firma B bezahlt Person A die Unterkunft bei C.
Re: Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber
Nach Aussage stehen B und C miteinander in Verbindung.
Nur ist Firma B in keinem Vertrag zwischen A und C aufgeführt.
Für Unterkunft C dürfte Firma B eigentlich keine Rolle spielen.
Der genaue Ausbildungsort war auch keine Pflichtangabe im Vertrag.
Es scheint So als würde C das als unerlaubtes Druckmittel einsetzen, nur kann es nicht sein, dass Person A beim Arbeitgeber angeprangert wird für das Nichteinhalten der Hausordnung oder "Verstöße" gegen den religiösen Wertekodex, der dort gelebt wird.
Nur ist Firma B in keinem Vertrag zwischen A und C aufgeführt.
Für Unterkunft C dürfte Firma B eigentlich keine Rolle spielen.
Der genaue Ausbildungsort war auch keine Pflichtangabe im Vertrag.
Es scheint So als würde C das als unerlaubtes Druckmittel einsetzen, nur kann es nicht sein, dass Person A beim Arbeitgeber angeprangert wird für das Nichteinhalten der Hausordnung oder "Verstöße" gegen den religiösen Wertekodex, der dort gelebt wird.
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Re: Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber
Scheint so. Allerdings sollte man einen Blick in den Vertrag werfen, vor man hier dem Zimmerwirt an den Karren fährt. Mglw. kann der nämlich recht schnell kündigen und dann?Basti1234 hat geschrieben:Es scheint So als würde C das als unerlaubtes Druckmittel einsetzen,
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