Datenschutz für einen Verstorbenen

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andihu
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Datenschutz für einen Verstorbenen

Beitrag von andihu »

Mal angenommen, V verstirbt überraschend und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder.
In seinem Auto finden die Hinterbliebenen bzw. Erben ein Handy inclusive Mobilfunkkarte (prepaid). Sie wissen nicht, wie lange es schon im Fahrzeug liegt und ob V wirklich der rechtmäßige Eigentümer ist. Es könnte auch jemand versehentlich bei ihm im Auto liegen gelassen haben. Die Karte ist noch aktiv, telefonieren ist möglich.
Daher fragen sie beim Mobilfunkanbieter, ob die Mobilfunkkarte auf den Namen von V registriert ist.
Dieser verweigert jedoch die Auskunft und beruft sich dabei auf den geltenden Datenschutz.
Zu Recht?
khmlev
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Re: Datenschutz für einen Verstorbenen

Beitrag von khmlev »

Ja.
Auskunft müsste der Mobilfunkanbieter nur gegenüber den Erben (Nachweis der Erbfolge mit Erbschein) erteilen.
Gruß
khmlev
- out of order -
hws
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Re: Datenschutz für einen Verstorbenen

Beitrag von hws »

andihu hat geschrieben:...Zu Recht?
Worum geht es denn? Sie können die Karte benutzen (offensichtlich nicht PIN-gesperrt).
Sie können die restlichen PaarMarkFuffzig abtelefonieren.
Sie können die Karte per "Rubellos" weiter aufladen (wenn sie die "schöne Telefonnummer" behalten wollen)
Sie können danach die Karte einfach "verfallen" lassen, indem sie nicht mehr aufladen.
Wenn das Erbe abgewickelt ist (Erbschein) können sie auch die Auskünfte vom Provider bekommen.

Also - worum geht es?

hws
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