"Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

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Laraschmitz
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"Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von Laraschmitz »

Hallo,

ich habe folgende Frage und weiß nicht genau, ob diese dem Daten-, Arbeits oder Strafrecht zuzuordnen ist.
Ich versuch es mal mit dem Datenrecht, aber Ihr könnt diesen Thread gerne verschieben.

Ich habe einen ziemlich seltenen Namen. Durch meinen Vor- und Nachname bin ich daher ziemlich eindeutig identifzierbar.
Momentan bin ich arbeitssuchend und habe vor, in Berufsbereiche einzusteigen, in denen man sehr viel "Kaltaquise" am Telefon machen muss. D.h., man muss teilweise bis zu 50 Kontakte am Tag anrufen, um Geschäftsabschlüsse anzubahnen.

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, in dieser Funktion einen "Cover-"Namen zu nutzen. Hintergrund ist der, dass ich mit meinem Namen bei sämtlichen Kontaktadressen schnell als Kaltquise-Mensch "vebrannt" werden könnte.

Auch finde ich es sehr störend, dass man meinen Namen durch "googlen" in diesem Fall sehr schnell meinem Arbeitgeber zuordnen kann. Angenommen, ich bleibe nicht lang bei einem Arbeitgeber, ggf. nur 1 Monat. Dann bin ich doch für ziemlich lange Zeit in Google über meinen Namen diesem Arbeitgeber zugeordnet und werde für sehr lange Zeit mit dessen Image behaftet sein.

Teilweise kommen penetrante Akquise-Menschen sogar auf einen "Black-List", die wiederum manchmal auch öffentlich zugänglich ist, also auch mittels Foren etc.

Daher meine Frage:
- Ist es möglich, für die Arbeit einen "Covernamen" zu nutzen, also zumindest für die telefonische Kaltaquise?
Oder was gibts sonst für Möglichkeiten, zumindest in der Anfangsphase nicht gleich seinen ganzen Namen Preis zu geben?
- Stellt so etwas ein strafrechtliches Problem dar?
- Wie ist das arbeitsrechtlich?


LG
Lara
Richard Gecko
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von Richard Gecko »

Also um ihren Text mal kurz zusammenzufassen: Sie fragen gerade, ob sie fuer ihre illegale Taetigkeit einen Decknamen benutzen koennen?
Antwort: Was interessiert es jemanden der eh schon etwas illegales tut, ob dann ein Deckname ein Problem ist?
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
webelch
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von webelch »

Wenn schon der Mitarbeiter bei der verbotenen Kaltakquise (so nehme ich zumindest an; siehe auch §20 UWG) einen Tarnnamen nutzt, wird dann auch das Unternehmen mit einem Decknamen getarnt? ;-)
Tastenspitz
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von Tastenspitz »

Verboten ist das nur beim Verbraucher. Firmen darf man anrufen und kaltaquirieren. Auch mit seinem Vornamen, wenn man seinen Nachnamen nicht nennen mag. Das sollte man aber vorher mit dem AG besprechen.
BäckerHD
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von BäckerHD »

Laraschmitz hat geschrieben:Momentan bin ich arbeitssuchend und habe vor, in Berufsbereiche einzusteigen, in denen man sehr viel "Kaltaquise" am Telefon machen muss.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Entschluss! :?
Laraschmitz hat geschrieben:Auch finde ich es sehr störend, dass man meinen Namen durch "googlen" in diesem Fall sehr schnell meinem Arbeitgeber zuordnen kann.
Die zahlreichen, demnächst ggf. von Ihnen behelligten Leute empfinden diese Option sicherlich ganz und gar nicht störend, sondern ungemein hilfreich, um Ihnen das Handwerk zu legen. Da drängt sich die Frage auf, wessen Interesse nun höher zu bewerten ist.
Laraschmitz hat geschrieben:Teilweise kommen penetrante Akquise-Menschen sogar auf einen "Black-List"
Respekt dafür, dass Sie Ihre angestrebte Tätigkeit so ehrlich beschreiben!
webelch
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von webelch »

Tastenspitz hat geschrieben:Verboten ist das nur beim Verbraucher. Firmen darf man anrufen und kaltaquirieren. Auch mit seinem Vornamen, wenn man seinen Nachnamen nicht nennen mag. Das sollte man aber vorher mit dem AG besprechen.
Deswegen nahm ich es jetzt auch nur an.

Im B2B dürfte solch ein kindisches Decknamengetue eher für Stirnrunzeln sorgen und dem AG einen Umsatz- und Imageverlust bescheren.
Tastenspitz
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von Tastenspitz »

Ich würde eher vermuten, dass es zu keiner Einstellung resp. zur Entlassung kommt, wenn man das mit dem Covernamen einbringt.
Cyrrus
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Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen

Beitrag von Cyrrus »

Können Sie nicht einfach Ihren Firmennamen nutzen, dann hat das Gegenüber doch gleich die Chance aufzulegen oder sich Ihr Angebot anzuhören. Ich würde mich ja fragen ob das der richtige Job für mich ist wenn ich schon solche Gedanken und Fragen in einem Forum stelle. Meine Meinung : Anderer Job/Arbeitgeber !
Richtig ist Richtig selbst wenn es sonst niemand tut, Falsch ist Falsch selbst wenn es sonst alle tun.
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