Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlaubt?

Moderator: FDR-Team

Noir
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 01.03.15, 11:29

Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlaubt?

Beitrag von Noir »

Hallo :) , ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich bitte um Verschiebung, wenn es eher in ein anderes Forum hineingehört.

Folgendes war die Situation:
Ich saß gestern im Bus, auf dem Rückweg von einem Shoppingcenter. Auf der anderen Seite des Busses saßen zwei Damen. Sie hatten eine Shoppingtasche dabei, dessen Namen mich sehr interessiert hatte. Da ich hoffte das Geschäft evtll. an dem Ort des Shoppingcenters zu finden und um für mich privat nach dem Namen des Geschäftes suchen zu können, beschloss ich die Tasche -und nur die Tasche- zu fotografieren.
Ich bin nicht so der Typ, der einfach so andere Leute auf etwas anspricht. Ich nahm also mein Smartphone, hielt es auf meinem Schoß und justierte es direkt auf diese Tasche. Und eben auch nur auf dieses Objekt. Da es nur von der Seite zu sehen war und ich hoffte, die Damen würden die Tasche irgendwann etwas drehen, sodass ich den Namen besser erkennen und knipsen kann, beließ ich mein Telefon also in der Stellung.
Nach einer Weile kam einer der beiden zu mir und sprach mich an, dass es nicht erlaubt sei sie zu filmen. Ich antwortete freundlich zurück, dass ich sie nicht filmte und auch nicht fotografierte. Was ja auch die Wahrheit war, da der Fokus ja diese Tasche war. Ausserdem fügte ich noch hinzu, dass es mir Leid tut, wenn es so ausgesehen hat, als ob ich es täte.
Sie meinte aber daraufhin ziemlich aufgeregt, dass sie es in der spiegelnden Scheibe sehen konnte.
Falls das so ist, hätte sie aber sehen müssen, dass der Fokus auf dieser Tasche war, die ich sogar herangezoomt hatte und die Position des Telefons nicht verändert hatte (da die beiden ihre Tasche für ziemlich lange auch in derselben Position hielten). Ausserdem hatte die Tasche eine einheitlich knallig-leuchtende Farbe, die sich eigentlich hätte widerspiegeln müssen.
Nachdem sie mich also ansprach brach ich mein Fotoversuch ab. Zumindest habe ich einen Teil des Namens des Geschäftes mir sichern können. Die Dame redete noch eine Weile lang aufgeregt mit dem Busfahrer darüber, aber was genau sie sagten, weiss ich leider nicht. Nur, dass beiderseits gesagt wurde (von dieser einen Dame und dem Busfahrer), dass sowas nicht erlaubt sei. Nach einer Weile stiegen die beiden Damen aus, noch bevor meine Haltestelle kam. Sie sprachen mich nicht mehr an.
Auf diesem Foto nun, dass ich rein nur für mich gemacht hatte (eben zur Erinnerung), ist keine Idendifikation der Personen zu erkennen. Lediglich Kniespitzen und ein Teil der Handflächen. Mehr nicht, da der Fokus die Tasche war.

Meine Frage ist jetzt:
- inwiefern habe ich da womöglich unwissentlich gegen ein Recht (Bildnis Recht / Urheberrecht / Persönlichkeit- bez. Privatsphäre / ??) verstoßen?
- oder habe ich überhaupt etwas Verbotenes getan?
- könnte ich mit einer Anzeige oder so etwas rechnen?
- wie ist die Rechtslage diesbezüglich heute?


(Ich hoffe meine Frage entspricht den Forenregeln. Sonst bitte gerne korrigieren.)

Gruß, Noir
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14616
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlau

Beitrag von Gammaflyer »

Ich sehe kein verbotenes Verhalten.
Auch das rein private Fotografieren der Person direkt ist grundsätzlich nicht verboten.
Tom Ate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1667
Registriert: 22.02.13, 10:10

Re: Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlau

Beitrag von Tom Ate »

@Gammaflyer, das Fotografieren (auch für rein private Zwecke) verletzt das Selbstbestimmungsrecht des Betreffenden und bedarf damit grundsätzlich der Genehmigung. In den Fällen, in denen eine sogar eine Veröffentlichung erlaubt wäre (vergl KunstUrhG) wäre natürlich grundsätzlich auch das Anfertigen erlaubt.

Im Fall hier jedoch ist es 'wurscht'. Jeder kann Taschen fotografieren wie er will.
Tom Ate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1667
Registriert: 22.02.13, 10:10

Re: Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlau

Beitrag von Tom Ate »

webelch hat geschrieben:Zum Einlesen: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/r ... -bild.html
Dieser Link stellt die Ansicht eines Anwaltes dar. Der Link schein älter zu sein, denn neuere Rechtsprechung bezgl. Anfertigung verletzt das Recht des Betroffenen ist dort nicht berücksichtigt.
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4489
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Foto einer Tasche ohne Erkennbarkeit d. Eigentümer erlau

Beitrag von Froggel »

Tom Ate hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:Zum Einlesen: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/r ... -bild.html
Dieser Link stellt die Ansicht eines Anwaltes dar. Der Link schein älter zu sein, denn neuere Rechtsprechung bezgl. Anfertigung verletzt das Recht des Betroffenen ist dort nicht berücksichtigt.
Es wäre schön, wenn Sie die entsprechende Rechtsprechung, auf die Sie sich beziehen, verlinken könnten, damit wir nicht dumm sterben müssen :wink:
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen