Hallo,
immer wenn ich 2 Schritte vor die Haustüre gehe oder abends heimkomme, geht automatisch die Haustürlampe am Nachbargrundstück an. Ebenso hat dieser Nachbar eine Videokamera so installiert, daß davon auszugehen ist, daß meine Haustüre mit beobachtet/gefilmt werden kann.
Habe ihm schriftliche Frist gesetzt zur Abhilfe. Wie ist die Rechtslage?
Bewegungsmelder des Nachbarn
Moderator: FDR-Team
Re: Bewegungsmelder des Nachbarn
Dass man durchaus ein Schreiben an den Nachbarn schicken kann.mix hat geschrieben:Hallo,
immer wenn ich 2 Schritte vor die Haustüre gehe oder abends heimkomme, geht automatisch die Haustürlampe am Nachbargrundstück an. Ebenso hat dieser Nachbar eine Videokamera so installiert, daß davon auszugehen ist, daß meine Haustüre mit beobachtet/gefilmt werden kann.
Habe ihm schriftliche Frist gesetzt zur Abhilfe. Wie ist die Rechtslage?
Zum Bewegungsmelder/Kamera: Urteil des BGH vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09
Die Einstellung einer Kamera auf das Nachbargrundstück /den Eingang des Nachbars verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist unzulässig.
Re: Bewegungsmelder des Nachbarn
@ mix: Sehe ich das richtig? Von dem Bewegungsmelder wissen Sie, die Kamera vermuten Sie nur?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Bewegungsmelder des Nachbarn
Das stimmt - wenn die Vermutung des TE denn auch stimmt.winterspaziergang hat geschrieben: Die Einstellung einer Kamera auf das Nachbargrundstück /den Eingang des Nachbars verletzt das Persönlichkeitsrecht und ist unzulässig.
Das Licht des Bewegungsmelders dürfte allerdings kaum unter den Datenschutz fallen.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Bewegungsmelder des Nachbarn
Wobei hier bzgl. der Kamera wahrscheinlich nur von einer Vermutung gesprochen werden kann.
Solange man nicht die aufgezeichneten Bilder gesehen hat ist nicht klar ob das Nachbargrundstück mit "drauf" ist.
In heutiger Überwachungssoftware lassen sich problemlos Bereiche einfach ausblenden.
Solange man nicht die aufgezeichneten Bilder gesehen hat ist nicht klar ob das Nachbargrundstück mit "drauf" ist.
In heutiger Überwachungssoftware lassen sich problemlos Bereiche einfach ausblenden.
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