Online-Bewerbungen, müssen sämtliche Daten gelöscht werden?

Moderator: FDR-Team

Tweety78
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 73
Registriert: 01.06.05, 20:57

Online-Bewerbungen, müssen sämtliche Daten gelöscht werden?

Beitrag von Tweety78 »

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Hilfestellung.

Wir haben zahlreiche Bewerbungen, größtenteils per Email, auf unser Stellenangebot erhalten.
Nachdem wir uns nun entschieden haben, möchte ich die Absagen korrekt formulieren.

Bei Bewerbungen in Papierform ist das ja kein Problem, aber wie verhalte ich mich bei den Unterlagen per Email?

Dürfen wir die Emails behalten oder müssen diese gelöscht werden?
Muss ich den Bewerber "fragen", ob die Daten behalten werden dürfen?

Ich habe im Forum gesucht, aber keine konkrete Antwort erhalten. Es ging im Wesentlichen um die Weiterleitung der Daten.
Das haben wir ja nicht vor.

Ich danke Euch.

LG :)
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Online-Bewerbungen, müssen sämtliche Daten gelöscht werd

Beitrag von FM »

Man muss die Unterlagen zumindest so lange aufheben, wie sie noch rechtlich relevant werden könnten.
locarno

Re: Online-Bewerbungen, müssen sämtliche Daten gelöscht werd

Beitrag von locarno »

Es ist immer wieder interessant wie wenig verantwortliche Personen in Unternehmen die Vorschriften kennen, an die sie dennoch gebunden sind.
Sie müssen alle Bewerbungen, egal in welcher Form sie vorliegen, aufheben und nach einer gewissen Zeit löschen.

Die Rechtsgrundlagen sind:

§ 35 Abs.2 Nr. 3 BDSG
§ 21 Abs. 5 AGG ->§ 224 ZPO (Fristverlängerungen sind möglich)

LG

Sylvester
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen