Hallo,
angenommen, jemand stellt im privaten Bereich Besuchern und Gästen einen Gast-Internetzugang zur Verfügung.
Aus reiner Neugier schneidet er den Datenverkehr dieser Personen heimlich mit, u.a. um zu sehen,
welche Webseiten besucht werden. Ist dieses Verhalten rechtlich zulässig?
Gruß
Galder
Heimliches Mitschneiden von Datenverkehr im privaten Umfeld
Moderator: FDR-Team
Re: Heimliches Mitschneiden von Datenverkehr im privaten Umf
Ist die Frage ernst gemeint ? Wieso würde es eine Person wohl heimlich tun ?
Re: Heimliches Mitschneiden von Datenverkehr im privaten Umf
Die Frage ist ernstgemeint.
Warum heimlich? Ich vermute, der Lauscher will, dass seine Opfer ahnungslos sind.
Moralisch sowieso unterste Schublade. Aber wie sieh's rechtlich aus? Greift hier
§ 202 a/b StGB?
Warum heimlich? Ich vermute, der Lauscher will, dass seine Opfer ahnungslos sind.
Moralisch sowieso unterste Schublade. Aber wie sieh's rechtlich aus? Greift hier
§ 202 a/b StGB?
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