Guten Tag!
Angenommen ich muss für eine Diplomarbeit oä. eine Umfrage durchführen. Ich stelle diese Umfrage zusammen und schicke sie dem Unternehmen mit dem ich zusammenarbeite. Dieses Unternehmen lässt die Umfrage von Kunden ausfüllen und sendet mir nur die Ergebnisse, ohne Bezug zur Person.
Darf ich die Ergebnisse in meiner Arbeit verwenden, bzw. darf das Unternehmen mir die Ergebnisse weitergeben?
Liebe Grüße
Datenschutz bei Umfragen
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Re: Datenschutz bei Umfragen
@Chamberlain
Das waren ja gleich zwei falsche Fragen auf einmal.
Das Unternehmen (jedes Unternehmen) hat seine Geschäftsdaten Geschäftszweckdienlich zu verwenden.
Handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen also nicht um einen hauptberuflichen Datenerheber durfte es die Kundendaten gar nicht erheben.
Der Befragte hat gegenübr dem Datenverwender (DICH) das REcht auf Einsicht und Löschung. Eine Übermittlung durch das Unternehmen an Dritte (DICH)
käme überdies nur dann in Betracht (==ist sonst verboten), wenn die Übermittlung für Deinen Geschäftszweck erfordlich ist, und die Betroffenen zuvor eingewilligt
haben. Der Rest der Frage ist damit sofort beantwortet.
P.S: Übrigens: Das Unternehmen wird vom Berufsverband betreut, der dazu gerne rechtssicher Auskunft gibt, immerhin kostet die Mitgliedschaft im IHK ja kein kleines Geld.
Diese Auskunft sollte das Unternehmen gerne einholen, bevor es Diplomanden in die Hölle schickt und sich selbst strafbar macht.
P.P.S: Schade auch, dass ratlose Diplos heute Googlen müssen; scheinbar ist Dein Betreuer der Diplomarbeit auch kein Licht in seiner Profession. Hoffentlich sitzt der Schwachkopf nicht auch noch im Prüfungsausschuss, dort kommt es nämlich darauf an, die Rechtslage zu kennen und korrekt anzuwenden. Im diesem Bereich sind seine Stärken eher nicht zu finden.
Das waren ja gleich zwei falsche Fragen auf einmal.
Das Unternehmen (jedes Unternehmen) hat seine Geschäftsdaten Geschäftszweckdienlich zu verwenden.
Handelt es sich bei dem betreffenden Unternehmen also nicht um einen hauptberuflichen Datenerheber durfte es die Kundendaten gar nicht erheben.
Der Befragte hat gegenübr dem Datenverwender (DICH) das REcht auf Einsicht und Löschung. Eine Übermittlung durch das Unternehmen an Dritte (DICH)
käme überdies nur dann in Betracht (==ist sonst verboten), wenn die Übermittlung für Deinen Geschäftszweck erfordlich ist, und die Betroffenen zuvor eingewilligt
haben. Der Rest der Frage ist damit sofort beantwortet.
P.S: Übrigens: Das Unternehmen wird vom Berufsverband betreut, der dazu gerne rechtssicher Auskunft gibt, immerhin kostet die Mitgliedschaft im IHK ja kein kleines Geld.
Diese Auskunft sollte das Unternehmen gerne einholen, bevor es Diplomanden in die Hölle schickt und sich selbst strafbar macht.
P.P.S: Schade auch, dass ratlose Diplos heute Googlen müssen; scheinbar ist Dein Betreuer der Diplomarbeit auch kein Licht in seiner Profession. Hoffentlich sitzt der Schwachkopf nicht auch noch im Prüfungsausschuss, dort kommt es nämlich darauf an, die Rechtslage zu kennen und korrekt anzuwenden. Im diesem Bereich sind seine Stärken eher nicht zu finden.
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