Muss ein Mobilfunkbetreiber Prepaid-Kundendaten aufheben?

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Muss ein Mobilfunkbetreiber Prepaid-Kundendaten aufheben?

Beitrag von Benutzername »

Hallo,

:!: diese Frage hat mit keinem konkreten Fall und auch nicht mit anderen von mir erstellten Themen etwas zu tun. Es handelt sich um eine generelle Frage im Mobilfunkbereich, die sicher auch für viele andere Menschen interessant ist. :!:

Muss ein Mobilfunkbetreiber Prepaid-Kundendaten aufheben, nach einer Kündigung des Kunden (z.B. Kundenadresse, Guthabeneinzahlungen & Verbrauch)? Wenn ja, wie lange?

Wie man mir sagte, werden Daten zu Handyverträgen (z.B. Rechnungen) mehrere Jahre archiviert.
Bei Prepaid-Kunden jedoch würden alle Daten nach einer SIM-Karten-Kündigung entweder sofort oder innerhalb von 3 Monaten gelöscht, so dass Mobilfunkbetreiber auf diese Daten dann keinen Zugriff mehr haben.

Ich frage hier, weil ich diese Aussage nicht nachvollziehen kann.
Prepaid-Kunden sind doch auch kaufmännisch und steuerlich relevant?

In Wikipedia steht:
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung sechs Jahre aufzubewahren.

Somit müssten doch auch Prepaid-Kundendaten 6 Jahren aufgehoben werden oder etwa nicht?
Froggel
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Re: Muss ein Mobilfunkbetreiber Prepaid-Kundendaten aufheben

Beitrag von Froggel »

Ist das nicht eher ein Thema für das Datenschutzrecht?
Ich bin kein Jurist.
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