Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

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chubchub
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Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

Beitrag von chubchub »

Hallo,

Person A (steht im öffentlichen Leben) und Person B haben über geheime Chats Messenger A und Messenger B einen sexuellen Chat betrieben.

Person A wusste nichts von der Speicherung über ein 2tes Handy. Person A bittet Person B zur Löschung jedoch ohne Erfolg.
Es könnte zu Rufmord kommen. Person postet nicht eindeutige Post in Social Media netzwerken. Der Freundeskreis von Person B weis schon bescheid.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Vorraus

Grüße

Chubchub
Zuletzt geändert von ktown am 09.02.17, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Tastenspitz
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Re: Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

Beitrag von Tastenspitz »

Ich weiß zwar nicht, was genau ein
chubchub hat geschrieben:sexuellen Chat
sein soll, aber frage trotzdem mal an:
Werden Bilder von A trotz Untersagung veröffentlicht oder geht es nur um das feuchte Gequake der beiden Verbalkopulierenden?
chubchub
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Re: Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

Beitrag von chubchub »

Tastenspitz hat geschrieben: Werden Bilder von A trotz Untersagung veröffentlicht oder geht es nur um das feuchte Gequake der beiden Verbalkopulierenden?
Es geht um Bilder & Texte :wink: und veröffentlicht wurden diese noch nicht sie droht jedoch damit.
SusanneBerlin
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Re: Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

Beitrag von SusanneBerlin »

Person postet nicht eindeutige Post in Social Media netzwerken.
Wie soll man das bewerten? Das ist nicht eindeutig.
Der Freundeskreis von Person B weis schon bescheid.
Ja und? Man darf weitererzählen, mit wem man Sex hatte. Auch wenn es virtueller Chatsex war.
Es könnte zu Rufmord kommen.
Es könnte auch morgen ein Asteroid auf die Erde stürzen und alles Leben auf der Erde auslöschen.
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Screenshots mit 2 Handy löschen lassen

Beitrag von BäckerHD »

chubchub hat geschrieben:Person postet nicht eindeutige Post in Social Media netzwerken. Der Freundeskreis von Person B weis schon bescheid.
Das klingt zwar hochinteressant (XX), jedoch reicht dies kaum aus, um einen Staatsanwalt dafür begeistern zu können. Ihre eindeutig uneindeutigen Worte in diesem Forum tun das ja schließlich auch nicht. Das weiß ich ganz genau. Dass A in der Öffentlichkeit steht (wow!), ändert auch nichts daran; eher im Gegenteil. In der Zukunft sollte er sich wohl besser überlegen, wem er seine sexuellen Phantasien anvertraut.
Zuletzt geändert von ktown am 09.02.17, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
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