Namensschild mit Vor- und Nachnamen

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Doro11
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Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von Doro11 »

A arbeitet in der Hotelbranche als Rezeptionist am Empfang. Arbeitgeber B möchte, dass er ein Namensschild mit Vor- und Nachnamen trägt. Ist das rechtens ?
BäckerHD
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von BäckerHD »

Was genau an dem Namen unterfällt denn einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse?
Doro11
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von Doro11 »

Von Kunden namentlich ausfindig gemacht und belästigt zu werden.
Ronny1958
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von Ronny1958 »

Wie möchte man denn angeredet werden?

Herr Rezeptionist?

Ich sehe hier kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung des Namens.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
FM
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von FM »

Nur mal aus Neugier: wie löst man in der Branche denn das umgekehrte Problem? Also dass der Rezeptionist den Namen (und noch weit mehr Daten) des Kunden erfährt und diesen dann belästigen könnte?
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Diagnose: Falscher Beruf.
Therapie: Wegbewerben.
ktown
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von ktown »

Doro11 hat geschrieben:Von Kunden namentlich ausfindig gemacht und belästigt zu werden.
ist der Namen so selten, dass er ohne große Mühe im Internet zu finden ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von winterspaziergang »

Doro11 hat geschrieben:Von Kunden namentlich ausfindig gemacht und belästigt zu werden.
Die meisten Kunden, sprich, Gäste, haben anderes im Sinn, als Rezeptionisten zu belästigen. Wer das möchte, benötigt wiederum keinen Namen, sondern stellt dem Betreffenden einfach nach.

Wer ein Problem damit hat, dass Fremde seinen Namen kennen, darf nicht in Berufen arbeiten, in denen man irgendwie näher in Kontakt mit anderen Menschen kommt.
karli
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von karli »

Meiner Ansicht nach ist es für den Arbeitgeber nicht erforderlich, daß er seinen Kunden hier schützenswerte Daten, wie den vollständigen Namen seiner Mitarbeiter preisgibt.
Rechtsgrundlage dürfte der § 28 BDSG sein.
Ansprechpartner wären der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, falls vorhanden oder der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes.
Lesenswert: https://ssl.bremen.de/datenschutz/sixcm ... .c.3829.de
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
winterspaziergang

Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von winterspaziergang »

da haben sich schon andere mit beschäftigt :shock:

In Unternehmen ist es vielfach üblich, dass Beschäftigte auf ihrer Kleidung oder der firmeneigenen Arbeitskleidung Namensschilder tragen, die mit dem vollständigen Namen (Vorname und Nachname) des jeweiligen Beschäftigten versehen sind.

Bei einem Namen handelt es sich um ein personenbezogenes Datum. Indem dieses auf der Arbeitskleidung steht, handelt es sich um einen Vorgang nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dessen Zulässigkeit sich nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 BDSG beurteilt.

Diese Vorgehensweise begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers als der verantwortlichen Stelle an dem Tragen der Namensschilder besteht und keine schutzwürdigen Interessen des Beschäftigten überwiegen. Dieses wird grundsätzlich der Fall sein, wenn das Namensschild nur innerhalb des Unternehmens getragen wird und die jeweiligen Beschäftigten keinen Kundenkontakt haben.

Das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten kann jedoch dann beeinträchtigt werden, wenn er zum Beispiel in einem Kaufhaus Kundenkontakt oder im Krankenhaus Patientenkontakt hat und verpflichtet ist, ein Namensschild mit dem Vornamen und Nachnamen zu tragen. Hierbei befürchten häufig Beschäftigte, insbesondere mit selten vorkommenden Namen, dass ihre vollständigen Namen anhand öffentlicher Telefonbücher oder über eine Suchmaschine im Internet mit der Privatanschrift verbunden und sie gegebenenfalls von Kunden, ehemaligen Patienten oder aufgrund anderer Kontakte belästigt werden.

Insoweit sollte der Arbeitgeber es den Beschäftigten frei stellen, ob der vollständige oder nur der Nachname auf dem Namensschild angebracht wird.
Soweit eine derartige Freistellung abgelehnt wird, können sich Beschäftigte auf ihr Widerspruchsrecht nach § 35 Absatz 5 BDSG berufen. Danach dürfen personenbezogene Daten nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene (hier: Beschäftigte) diesem bei der verantwortlichen Stelle (hier: Arbeitgeber) widerspricht.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber prüfen, ob das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner persönlichen Situation das Interesse des Arbeitgebers an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

(Quelle: Landesbeauftragter Bremen)
moro
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von moro »

Bei mir steht der Name an der Tür zu meinem Büro. Das halte ich für selbstverständlich. Ich begreife nicht, wie man in einem Beruf mit Publikumskontakt sich hinter einer Anonymität verstecken will, zumal wenn einem umgekehrt die Namen der Gäste / Kunden / Besucher zugänglich sind. Da stimme ich Dieter Meisenkaiser (s.o.) zu.

Gruß,
moro
BäckerHD
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von BäckerHD »

winterspaziergang hat geschrieben: In diesem Fall muss der Arbeitgeber prüfen, ob das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner persönlichen Situation das Interesse des Arbeitgebers an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

(Quelle: Landesbeauftragter Bremen)
Fragt sich dann, zu welchem Ergebnis eine solche "Prüfung" führt. :engel:
Doro11
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von Doro11 »

Super, danke für die rege Diskussion!

Die aufgezeigte Rechtslage von winterspaziergang ist wohl die Grundlage einer Bewertung. Im Ergebnis sehe ich hier bei der Interessenabwägung (im Falle eines Widerspruchs) in der Hotelbranche das überwiegende Interesse auf Seiten des Arbeitgebers. Anders wäre dies wohl zu beurteilen, wenn aus konkreten Fürsorgegründen eine Geheimhaltung der Identidät in Frage kommen würde, soweit Leben und Gesundheit oder sonstige schwerwiegende Belästigungen zu befürchten sind, so etwa in einer psychiatrischen Anstalt. Demnach müsste hier nach m.E der Wunsch nach Anonymität gegenüber den betrieblichen Interessen, Offenheit und Transparenz an der Hotelrezeption zu vermitteln, zurücktreten.
karli
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Re: Namensschild mit Vor- und Nachnamen

Beitrag von karli »

Doro11 hat geschrieben:Im Ergebnis sehe ich hier bei der Interessenabwägung (im Falle eines Widerspruchs) in der Hotelbranche das überwiegende Interesse auf Seiten des Arbeitgebers.
Ich denke nicht, daß der Wunsch des Arbeitgebers nach
Doro11 hat geschrieben:Offenheit und Transparenz
das Schutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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