Veröffentlichen von personenbezogenen Daten zulässig ?

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gitta.
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Veröffentlichen von personenbezogenen Daten zulässig ?

Beitrag von gitta. »

In diesem fiktiven Fall erhält eine Maklerin erhält den Auftrag, ein Haus zu verkaufen und schaltet auf diversen Internetportalen
entsprechende Anzeigen.

In diesen Anzeigen werden neben der Beschreibung und einigen Fotos des Objektes auch
Grundbuchauszüge und Gerichtsvergleiche über Rechtsstreitigkeiten mit dem Erbpachtgeber veröffentlich.
Dabei sind nicht nur die gesamten Dokumente inkl. sämtlicher persönlicher Daten der Parteien sondern
auch die Unterschriften der Parteien sichtbar.

Keine der Parteien wurde über die Veröffentlichung informiert.

Ist dies ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht ?
Und ist dies ein strafrechtlicher Tatbestand ?
Was können die Parteien gegen die Veröffentlichen unternehmen ?

Vielen Dank für eure Einschätzung zu diesem fiktiven Fall.
gitta.
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Re: Veröffentlichen von personenbezogenen Daten zulässig ?

Beitrag von gitta. »

365 Zugriffe, keine Antwort.

Dann will ich hier mal schildern, wie die Angelegenheit bereinigt wurde.

Anruf bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes.

1 Stunde später erfolgte dessen Rückruf, die personenbezogenen Daten wurde aus der Anzeige gelöscht, die Maklerin hat sich vielmals entschuldigt, sie hätte diese Daten angeblich irrtümlich eingestellt.

Es ist ein datenschutzrechlicher Verstoß vor.
ktown
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Re: Veröffentlichen von personenbezogenen Daten zulässig ?

Beitrag von ktown »

gitta. hat geschrieben:365 Zugriffe, keine Antwort.
Da hier alles auf Freiwilligkeit beruht und keine Rechtsberatung erfolgt, kann sowas vorkommen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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