Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Moderator: FDR-Team

Blondy23
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 8
Registriert: 02.12.14, 18:04

Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Beitrag von Blondy23 »

In einem rein fiktiven Fall:
Angenommen Frau A ( Verwalterin eines Mietshauses) verschafft sich unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung des Herrn B. Sie macht einen Rundgang durch die Wohnung mit dem Vorwand die Wohnung anderweitig vermieten zu wollen. Heimlich macht Frau A Fotos von der Wohnung und von dem Badezimmer des Herrn B. nach einer weile geht sie wieder und postet die gemachten Bilder ihrem Bruder und der Polizei als Beweismittel. Die Polizei, Herr Y, sagt Frau B möchte die Bilder als Anhang / Email senden, was Frau B auch tut. Herr B erfährt erst 6 Monate später, das Frau A ( Was sie auch offen zugibt, also das sie heimlich Fotos gemacht hat mit ihrem Smartphone ).

Die Bilder spielen dann tatsächlich bei einer Ermittelung in einer Sachbeschädigungsanzeige eine Rolle. Frau A ist nämlich der Meinung, das farbanhaftungen im Badezimmer den gleichen Farbton hätten wie bei einem Graffiti / Sachbeschädigung und will mit diesen Fotos den Herrn A quasi überführen. Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf

Frage: a) hat Frau A die Persönlichkeitsrechte des herrn B verletzt?
Frage b) Wenn Herr B angenommen anzeige wegen Verletzung von persönlichketsrechten machen will, welche Fristen wären zu beachten / Verjährung?

Vielen dank :liegestuhl:
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Beitrag von BäckerHD »

Mal ansehen: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (§ 201a Strafgesetzbuch)
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Beitrag von Tastenspitz »

Herr B hat die A also in die Wohnung gelassen und diese hat dann heimlich die Zimmer fotografiert. Problem dabei: Zimmer und Gegenstände haben keine Persönlichkeitsrechte.
Es steht B aber frei den Sachverhalt anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird das prüfen. Hausfriedensbruch ist aber nmE. raus und 201a auch, weil nicht einschlägig.
Das diese Aufnahmen in der Sache mit der Sachbeschädigung als Beweis zugelassen werden, möchte ich aber auch bezweifeln. Von der Aussagekraft solcher Smartfonfotos mal ganz abgesehen.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Beitrag von SusanneBerlin »

Blondy hat geschrieben:nach einer weile geht sie wieder und postet die gemachten Bilder ihrem Bruder und der Polizei als Beweismittel.
Unter "posten" versteht man einen Beitrag in einem sozialen Netzwerk oder einem Internetforum (wie dieses hier) zu veröffentlichen. Wie stellt Frau A sicher, dass nur der Bruder und die Polizei Zugriff auf die Fotos haben, oder war das anders gemeint im Sinne von "versenden"?
BäckerHD hat geschrieben:Mal ansehen: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (§ 201a Strafgesetzbuch)
Wenn man nach der Überschrift weiterliest, stellt man fest, dass nicht das Fotografieren einer Wohnung unter Strafe steht, sondern das Fotografieren einer Person in einer Wohnung.
Blondy hat geschrieben:Frau A ist nämlich der Meinung, das farbanhaftungen im Badezimmer den gleichen Farbton hätten wie bei einem Graffiti / Sachbeschädigung und will mit diesen Fotos den Herrn A quasi überführen.
Die Beweiskette ist recht unrealistisch. Woher wußte Frau A, dass sich im Badezimmer des Herrn B besagte Farbanhaftungen finden lassen würden? Wenn Frau A Anhaltspunkte dafür hatte, dass B der Schädiger ist, kann sie als Zeugin aufteten, dafür muss sie keine Fotos vom Badezimmer des Herrn B machen. Die Fotos, da stimme ich Tastenspitz zu, dürften ohnehin nur geringen Beweiswert haben. Nur weil jemand zuhause denselben Farbton einer tausenfach verkauften Farbe benutzt wie er in einem Grafitti vorkommt, ist er noch lange nicht der Hersteller des Graffitis. Und gerade die Farbtöne werden auf den meisten Handyfotos nicht originalgetreu wiedergegeben. Da dürften die Beobachtungen, die bei Frau A zu dem Verdacht geführt haben, dass Herr B es gewesen ist, geeigneter sein die Staatsanwaltschaft zu überzeugen.
Grüße, Susanne
Townspector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1212
Registriert: 24.06.12, 01:03
Wohnort: Im hohen Norden

Re: Heimlich gemachte Fotos von der Wohnung / Strafbar?

Beitrag von Townspector »

BäckerHD hat geschrieben:Mal ansehen: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (§ 201a Strafgesetzbuch)
Ja Bäcker .... wenn Sie sich den § in der Tat mal ansehen, werden Sie feststellen dass dieser hier nicht einschlägig ist, weil keine Aufnahmen des Wohnungsinhabers ("von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt ") sondern nur seiner Wohnung gefertigt wurden.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen