Marktstammdatenregister

Moderator: FDR-Team

Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

windalf hat geschrieben: Blöd ist natürlich, dass der Dritte dafür wird Geld haben wollen
Schick mir einfach deine Daten. Ich mach´s dir umsonst. :devil:
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Ich mach´s dir umsonst.
Was jetzt genau? :engel:
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Deine Stammdaten in das Register einführen....
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:Deine Stammdaten in das Register einführen....
Aber die stehen doch da schon drin. Auch wenn ich die eingetippt und nicht eingeführt habe...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Tja dann...zu spät. :)
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:Tja dann...zu spät. :)
Nicht schlimm.Du kannst dich alternativ wieder auf die Ausgangsfrage konzentrieren :mrgreen:
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Ich dachte die war(en) beantwortet. :?
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:Ich dachte die war(en) beantwortet. :?
Es war noch offen in wieweit §20 Abs.1 MAStRV abgedeckt den Benutzer zu verpflichten Zustimmen zu müssen rechtliche Hinweise und Datenschutzhinweise gelesen zu haben oder aber ob das eigentlich nur ermöglicht den Nutzer zu nötigen zu bestätigen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass er die rechtlichen Hinweise und Datenschutzhinweise dem entsprechenden Link entnehmen könnte, wenn er das denn wollte...

Townspecter merkte dazu an
Falls Sie wirklich nichts Anderes mit Ihrer Zeit anzufangen wissen, besorgen Sie sich die zugehörige Allgemeinverfügung und versuchen Sie, mittels einer Klage die Bundesnetzagentur zu einer Änderung zu bewegen, weil in Ihre allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen wird.
Da ich ja schon vor Frageerstellung bereits geklickt ("Ich muss Dinge auf Todolisten halt immer sofort abarbeiten wenn das möglich ist) habe bringt mir das ja nichts mehr sondern es soll ja nur noch fiktiv diskutiert werden, was dabei nun herauskommen würde (und ob und warum ich mit meiner Frage nun falsch oder richtig liege)...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Du liegst falsch:
§9 Abs. 4 iVm. Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 gibt das vor.
Danach muss hier bezüglich der Datenverarbeitung was bestätigt werden, wenn man die Online Registrierung nutzt.
Den Zwang, dass es angeblich nur Online geht siehe §8 Abs. 1
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Danach muss hier bezüglich der Datenverarbeitung was bestätigt werden, wenn man die Online Registrierung nutzt.
Das habe ich ja auch nicht in Abrede gestellt, dass etwas bestätigt werden muss. Ich habe nur in Abrede gestellt das bestätigt werden muss, dass man etwas Bestimmtes gelesen (bzw. getan) hat. Es muss meiner Meinung nach reichen zu Bestätigen zur Kenntnis genommen zu haben, dass man das lesen könnte wenn man es wollte...

Bitte zitiere doch die Textpassage in der das von dir Behauptete steht (und das von mir Behauptete widerlegt wird). Dann bin ich sofort zufrieden...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Bahnhof....
"Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden" wäre OK.
"Ich habe diese Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden" aber nicht?
oder wie...?
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:Bahnhof....
"Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden" wäre OK.
"Ich habe diese Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden" aber nicht?
oder wie...?
Nein ok wäre (natürlich nur aus meiner Sicht) zum Beispiel: Ich habe die Empfehlung die(se) Datenschutzbestimmung zu lesen (und von mir auch aus zu verstehen) zur Kenntnis genommen
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von Tastenspitz »

Das wird nicht reichen, weil dann im Streitfall so Windalfs wieder argumentieren werde: "Ich hab ja nur gesagt, dass ich die Empfehlung zu lesen gelesen habe. Die Bestimmungen selber habe ich nicht gelesen - musste ich ja auch nicht - ergo sind die kein Vertragsbestandteil".
windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:Das wird nicht reichen, weil dann im Streitfall so Windalfs wieder argumentieren werde: "Ich hab ja nur gesagt, dass ich die Empfehlung zu lesen gelesen habe. Die Bestimmungen selber habe ich nicht gelesen - musste ich ja auch nicht - ergo sind die kein Vertragsbestandteil".
Äh es geht nicht um einen Vertrag. (Essentieller Bestandteil eines Vertrages ist ja üblicher Weise auch, dass sich Angebot und Nachfrage treffen und was vereinbaren (oder es eben lassen, wenn es mindestens einer Vertragspartei nicht passt) Das ist das ok.

In dem Fall hier geht es darum, dass Papa Staat Anlagenbesitzer Windalf verpflichtet seine Anlagendaten (die eigentlich schon teilweise anderswo vorliegen aber von denen keiner Lust hat die selbst zusammenzusuchen) in ein Portal eintippert. Da wird kein Vertrag oder sonstwas geschlossen. Da werden nur die Daten aller Anlagen gesammelt.So und der Windalf ist nun verpflichtet die Daten seiner Anlage da einzutippern. Um das tun zu können verlangt das dafür ausgesetzte Portal, dass man bestätigt .... usw.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2288
Registriert: 30.03.08, 11:36
Wohnort: Bayern

Re: Marktstammdatenregister

Beitrag von bavarian tax collector »

Gerne nochmal:
Ja, die Mastrv gibt der Bundesnetzagentur die Möglichkeit die Online-Anmeldung genau so zu gestalten!

Wenn einem das nicht passt, hat man drei Möglichkeiten:

1. Nicht mehr einspeisen, denn dann ist man mein Marktteilnehmer mehr.

2. Nicht registrieren und gegen das verhängte Ordnungsgeld klagen mit eben der Begründung des "Übermasses" im Rahmen der Registrierung.

3. Nicht registrieren und gegen die Nichtzahlung der EEG-Umlage (soviel dazu, dass mein "Vertrag" besteht!) klagen mit der gleichen Begründung.

Man wird weder ein Gesetz finden, dass den "Zwang" zum Lesen der rechtlichen Vorschriften verbietet, aber auch keins, dass eben diesen "Zwang" gesetzlich vorsieht.

taxpert
Your friendly bavarian tax collector

Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen