Weitergabe von Kundendaten

Moderator: FDR-Team

Papaleone
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Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von Papaleone »

A kauft bei einem Onlinehändler B einen Artikel, dieser wird durch eine Fachfirma installiert und alles scheint i.O.

Nach 1,5 Jahren wird durch A festgestellt, dass der Artikel defekt ist. Grund hierfür ist eine undichte werksseitige Verschraubung. Das Unternehmen wirbt online für seinen guten Kundenservice und A fordert B nun auf, diesen Schaden zu reparieren, da ja eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren besteht.

B als Unternehmen behauptet aber das der Artikel von A unsachlich montiert und der Artikel absichtlich zerstört wurde und verweist darauf keine Gewährleistungsansprüche gegenüber A zu erkennen.

A entschließt sich daraufhin das Unternehmen B online auf einer Internetplattform schlecht zu bewerten.

Ohne A zu informieren, dessen Zustimmung gehabt zu haben und ohne online den Eintrag zu komentieren geht B nun zu einem Rechtsanwalt und gibt die Kundendaten von A an diesen weiter um eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ist das zulässig?
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khmlev
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von khmlev »

Papaleone hat geschrieben: 20.05.19, 12:48 Ist das zulässig?
Ja
Gruß
khmlev
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Dieter_Meisenkaiser
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Oh Mann... Da könnte man ja auch fragen:

"A haut B ein paar rein. Daraufhin geht B zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Darf er Namen und Adresse von A an die Polizei weitergeben, oder verstößt er damit nicht in geradezu eklatanter Weise gegen den Datenschutz?" :lachen:
SusanneBerlin
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von SusanneBerlin »

Natürlich darf man einem Anwalt sagen, gegen wen man klagen will.

Stellen Sie sich ein anderes Beispiel vor: B liefert und A zahlt die Rechnung nicht. Dann könnte B nichts dagegen machen, weil B mit niemandem darüber sprechen darf, dass A die Rechnung nicht gezahlt hat.
Grüße, Susanne
Papaleone
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von Papaleone »

In den beiden Antworten liegt jeweils eine Straftat vor, natürlich hat man gegenüber einer öffentlichen Behörde andere Datenschutzvorraussetzungen!

In dem o.a. Beispiel bewerte das Unternehmen B eigenständig eine schlechte Bewertung des Unternehmens die keinen strafrechtlichen Inhalt besitzt als Unternehmensschädigend. Außerdem verweist das Unternehmen B auf seiner Onlineseite zum Datenschutz darauf, keine Kundendaten an "Dritte" weiterzugeben.
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Froggel
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von Froggel »

Da der Anwalt aber die Firma in dieser Strafrechtssache vertritt, müssen die Daten an ihn weitergegeben werden. Warum ist das für Sie relevant? Wollen Sie die Firma wegen Datenmissbrauchs anklagen? Damit werden Sie sicherlich auf die Nase fallen. Lassen Sie den Anwalt doch schreiben - er wird ja von der Firma bezahlt, nicht von Ihnen. Und wenn sich die ganze Geschichte beweisbar so zugetragen hat, wie Sie schildern, kann Ihnen die Firma auch nicht wegen übler Nachrede an den Karren fahren.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
FelixSt
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von FelixSt »

Dass B mit seinem Vorwurf sogar Recht haben könnte und damit sehr wohl eine Straftat im Raum stünde, ist "selbstverständlich" völlig ausgeschlossen...?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
SusanneBerlin
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von SusanneBerlin »

Einen Artikel nicht zu bezahlen ist nicht per se eine Straftat, es isteine zivilrechtliche Forderung genauso wie die Forderung eine schlechte Bewertung zu entfernen. Nur mit dem Unterschied, dass der Zahlungsanspruch eindeutig besteht, während man bei der Bewertung unterschiedlicher Ansicht sein kann.
Grüße, Susanne
FelixSt
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von FelixSt »

Eine Bewertung kann aber auch ganz oder in Teilen wahrheitswidrig, beleidigend und geschäftsschädigend sein, womit wir bei einer Straftat wären. Außerdem ist es für den rechtlichen Laien nicht zumutbar, die Daten des Täters zurückzuhalten, nur, weil er sich nicht völlig sicher ist, ob ein Straftatbestand erfüllt ist.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
FM
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von FM »

Auch eine negative Bewertung kann rechtswidrig sein (muss nicht gleichzeitig strafbar sein) und der Betroffene hat natürlich das Recht, dies rechtlich prüfen zu lassen und ggf. dagegen vorzugehen. Dabei gilt:

https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__3.html

Der RA ist insofern auch kein Dritter, sondern Teil der einen Seite.
idem
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Re: Weitergabe von Kundendaten

Beitrag von idem »

Verarbeitung ist auch bzw. kann auch sein die Weitergabe von Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung

Art. 6 DSGVO

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) 1Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

2Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
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