Integrationskurs und Arbeit?

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Stars456
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Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von Stars456 »

Hallo liebe Mitglieder,

Wie ist die Rechtslage in folgender Situation?

Mein Mann bekam vor Kurzem seine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Gleichzeitig erhielt er eine Verfügung zur Teilnahme am Integrationskurs. Mein Mann machte im Oktober letzten Jahres ein A1 Zertifikat und sein Deutsch ist seit dem viel besser geworden.

Jetzt steht in dem Verfügung der Ausländerbehörde "Während der Vorsprache konnten Sie keinen Nachweis über ausreichende deutschen Sprachkenntnisse nach Kompetenzstufe B1 vorlegen. Hinzu kommt, das auch der bei Ihrer Vorsprache gewonnene persönliche Eindruck dafür spricht, das Sie die erforderlichen ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nicht besitzen"

Wir waren ganze 7 Minuten bei der Vorsprache, die Dame wollte nur die von Ihr angeforderten Papiere sehen, tippte im PC und druckte Dokumente, gab meinem Mann seine Aufenthaltserlaubnis und dann waren wir wieder draußen. Sie hat in keiner Weise je das Wort an meinen Mann gerichtet und auch mit mir nicht mehr als 5 Sätze gewechselt. Während wir warteten sprach ich die ganze Zeit Deutsch mit meinem Mann. Wie kann Sie schreiben das Ihr persönlicher Eindruck sei das mein Mann kaum Deutsch spricht?

Mein Mann hat seit dem 1. Januar eine Vollzeit Stelle in der Gastronomie mit wöchentlich wechselndem Schichtplan und weiß nie wie er arbeiten muss da es bei den Dienstplänen keine feste Struktur gibt. Wie soll er da an einem Kurs teilnehmen? Gibt es irgendeinen Weg eine Befreiung von der Teilnahme zu bekommen?

Ich weiß das er zur Niederlassungserlaubnis ein B1 Zertifikat braucht und finde generell die Sache mit dem Integrationskurs gut. Nur kann es doch nicht sein, das mein Mann seine Stelle verliert, dem Staat auf der Tasche liegt (ich bin in Erwerbsunfähigkeitsrente) nur damit er diesen Kurs belegen kann. Welche Möglichkeiten gibt es da für uns? Kann er von der Verpflichtung befreit werden? Wir sprechen zu Hause nur Deutsch und lernen Deutsch mit Online Kursen, genügt es nicht das er sein B1 Zertifikat vorlegt wenn er eine Niederlassungserlaubnis beantragt?

Vielen Dank schon mal im voraus
wave24
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Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von wave24 »

Stars456 hat geschrieben:..... machte im Oktober letzten Jahres ein A1 Zertifikat ........ keinen Nachweis über ausreichende deutschen Sprachkenntnisse nach Kompetenzstufe B1 vorlegen....... genügt es nicht das er sein B1 Zertifikat vorlegt .....
Hört sich an, ob er ein B1 Zertifikat hat???
Wave
deerhunter
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Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von deerhunter »

Es ist tatsächlich so vom Gesetzgeber angedacht, dass man erst den Deutschkurs macht und dann eine Arbeit sucht.
So, wie Ihr das versucht, ist es in den letzten 50 Jahren fast immer gescheitert...das Ergebnisssieht man heute in den Innenstädten!. Nur mal so "nebenbei lernen" bringt wenig und man gewöhnt sich so viele Fehler und solch einen Akzent an, dass es später kaum noch möglich ist, dieses zu korrigieren.
Letztendlich wird er irgendwie sein B1 + Leben in Deutschland machen müssen, wenn ihr nicht immer nur 1 jährige Verlängerungen der AE wollt! Schafft er das neben der Arbeit ist es doch gut
Gruß

Adam
winterspaziergang

Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von winterspaziergang »

deerhunter hat geschrieben:Es ist tatsächlich so vom Gesetzgeber angedacht, dass man erst den Deutschkurs macht und dann eine Arbeit sucht.
So, wie Ihr das versucht, ist es in den letzten 50 Jahren fast immer gescheitert...
das hat vor 50-60 Jahren sehr gut funktioniert, aber das waren andere Zeiten
...Nur mal so "nebenbei lernen" bringt wenig und man gewöhnt sich so viele Fehler und solch einen Akzent an, dass es später kaum noch möglich ist, dieses zu korrigieren.
Fehler oder gar Akzent dürfte das geringste Problem sein. So manch Süddeutscher, der in den Norden zieht, fällt in seinem ganzen Leben dort sofort auf 8) . Einen Akzent kann sich ein Erwachsener sehr oft nicht mehr abgewöhnen, was aber auch nicht das Problem ist, wenn es sprachlich korrekt ist.
Letztendlich wird er irgendwie sein B1 + Leben in Deutschland machen müssen, wenn ihr nicht immer nur 1 jährige Verlängerungen der AE wollt! Schafft er das neben der Arbeit ist es doch gut
korrekt
Ronny1958
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Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn allerdings durch den Integrationskurs das Niveau erheblich ansteigt, und damit ein besser qualifizierter Job als in der Gastronomie möglich wäre, bestünde durchaus ein Vorrang.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Heckersbruch
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Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von Heckersbruch »

Hallo zusammen,

erst einmal die rechtliche Seite:
Gem. §44a AufenthG ist zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet, wer sich nicht zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen kann. Diese Feststellung, ob sich der Ausländer auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann, trifft der Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Im vorliegenden Fall hat der Mitarbeiter der ABH diese Feststellung getroffen. Anhand des beschriebenen Sachverhalts durchaus zurecht, denn wie die TE selbst beschreibt, verfügt ihr Mann aktuell über ein nachgewiesenes Sprachniveau gem. A1 GER.

Diese Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs hat zunächst einmal jeder Ausländer (bis auf ein paar Ausnahmen), der nach Deutschland einreist. "Teilnahme" bedeutet allerdings auch nicht, dass er den Integrationskurs auch "bestehen" muss. Am Ende des Integrationskurses absolviert er zwei Prüfungen: den Deutsch-Test für Zuwanderer und den Test "Leben in Deutschland". Die jeweiligen Ergebnisse haben teils unterschiedliche Auswirkungen, auf die ich nun erst einmal (es sei denn, es ist gewünscht) nicht weiter eingehen will.

Um eine Lösung zu liefern:
Es gibt zahlreiche Anbieter von Integrationskursen, die diese auch in Teilzeit (unter 20 Unterrichtsstunden pro Woche) und als Abendkurs anbieten. Zugegeben, bei Schichtarbeit, insbesondere in der Gastrononomie, ist auch dies oftmals ein Problem. Hier vielleicht einfach mal alle zugelassenen Kursträger in der Umgebung anfragen, ob eine Lösung besteht.
Die Alternative wäre, beide Prüfungen (DTZ und LiD) bei einem solchen Kursträger abzulegen und idealerweise auch zu bestehen. Dann wäre das Thema seitens der ABH vom Tisch.

Viele Grüße
Jens
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
FM
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Re: Integrationskurs und Arbeit?

Beitrag von FM »

Einen Kursträger der sich auf ständig wechselnde Schichten einstellt wird er nicht finden, da müssten ja auch die anderen Kursteilnehmer und die Lehrkraft mitmachen und ständig Räume freigehalten werden.

Da wird es einfacher sein, mit dem Arbeitgeber für die Kursdauer Schichten z.B. nur am Abend und am Wochenende zu vereinbaren, dann ist ein Vormittagskurs möglich.

Ergänzung: das mit dem Aussuchen des Kursträgers geht künftig ohnehin nicht mehr so einfach, siehe heutige Nachricht des BMI:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Press ... dnung.html
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