Ausländer will Frankreich besuchen...

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stevie20
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Ausländer will Frankreich besuchen...

Beitrag von stevie20 »

Moin,

ich brauche kurz einen Hinweis was zu beachten ist, wenn ein Marokkaner der legal in Deutschland ist (Pass + Aufenthaltsgenehmigung vorhanden) nach Frankreich reisen will, um dort ein Wochenende Urlaub zu machen.

Laut Webseite der Botschaft, darf er dies ohne Visum, da er im Besitz einen Passes und einer Aufenthaltserlaubnis ist. Frage: Was muss man dann bei Grenzübertritt bedenken? Reicht es, den Pass mit zu führen oder muss man auch die Aufenthaltsgenehmigung mitnehmen? Muss man sich an den Grenzen melden oder dank Schengen einfach einreisen?

Danke für die Infos im Vorraus!

Gruß,

Stevie
zur Wieden
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Beitrag von zur Wieden »

Hallo,

der marokkanische Reisende sollte auf jeden Fall die Aufenthaltserlaubnis mitführen (klebt der Titel nicht ohnehin in seinem Pass?), um seinen rechtmäßigen Besuchsaufenthalt in Frankreich belegen zu können. Ein Visum zur Einreise nach Frankreich benötigt er aufgrund des Schengener Abkommens jedenfalls nicht.

Gruß
zW
stevie20
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Beitrag von stevie20 »

Danke für die Antwort!

Ist es so, dass der Aufenthaltstitel im Pass vermerkt wird? Das würde es ja einfach machen... Man bräuchte dann ja nur den Pass...

Wenn nicht, spinnen wir mal weiter...

Was würde es für mich als Deutscher bedeuten, wenn ich mit dem Marokkaner nach Frankreich reise, der Marokkaner angibt, alle Dokumente dabei zu haben, man aber bei einer Kontrolle vor Ort feststellt, die Dokumente sind nicht dabei? Würde ich mich dabei auch irgendwie strafbar machen wegen "Schleusung" oder so weil ich dabei bin?

Würde gerade diesen Punkte gerne wissen, denn dann weiß ich, ob ich vorher die Dokumente lieber nochmal kontrolliere oder nicht...

Gruß
zur Wieden
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Beitrag von zur Wieden »

Ist es so, dass der Aufenthaltstitel im Pass vermerkt wird?
Der Aufenthaltstitel wird grundsätzlich im gültigen Ausweisdokument eingetragen (eingeklebt). Ausnahmen dazu - auch aus Urzeiten - führe ich hier nicht weiter aus.
Davon ausgehend, dass der Marokkaner einen Pass besitzt, müsste demzufolge sein Aufenthaltstitel im Pass eingetragen worden sein.
Würde ich mich dabei auch irgendwie strafbar machen wegen "Schleusung" oder so weil ich dabei bin?
Das kommt drauf an: Im selben Zug oder Reisebus fahren, sicherlich nicht. Mit dem Marokkaner ohne Aufenthaltserlaubnis über die Grüne Grenze schleichen, ist ein anderer Fall.
pOtH
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Beitrag von pOtH »

wobei kontrollen innerhalb der "schengen-staaten" eher selten ist - siehe schengen-abkommen http://de.wikipedia.org/wiki/Schengen-Abkommen
Papaleone
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Reiserecht u.s.w.

Beitrag von Papaleone »

Nach aktueller Rechtssprechung darf sich der Marokkaner innerhalb des Schengengebietes, zu dem Frankreich derzeit eindeutig gehört, frei bewegen. Er darf sogar ohne Unterbrechung bis zu 3 Monate am Stück in Frankreich bleiben was bei einem längeren Aufenthalt am Stück aber schwierig für die Ordnungsbehörden sein wird nach zu vollziehen! Er braucht nach aktueller deutscher Rechtsprechung seinen Reisepass innerhalb von Deutschland nicht mit zuführen. Hier muss er ihn lediglich besitzen!

ABER

Zum Grenzübertritt muss er ihn mitführen! Und auch wenn es keine Kontrollen an den Schengenbinnengrenzen mehr gibt, muß er als sogenannter "Drittstaatler" seinen gültigen Pass zum Grenzübertritt mitführen!!!

Wenn er dann in Frankreich im Innland ist, dann sollte es ausreichen seinen Aufenthaltstitel mit zu führen! Da er aber einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt und dieser ohnehin im Reisepass eingeklebt ist erübrigt sich jede Art der weiteren Spekulation!
Wer andern eine Grube gräbt, bricht für gewöhnlich seinen Spaten ab!
Wächter
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Beitrag von Wächter »

stevie20 hat geschrieben:...

Was würde es für mich als Deutscher bedeuten, wenn ich mit dem Marokkaner nach Frankreich reise, der Marokkaner angibt, alle Dokumente dabei zu haben, man aber bei einer Kontrolle vor Ort feststellt, die Dokumente sind nicht dabei? Würde ich mich dabei auch irgendwie strafbar machen wegen "Schleusung" oder so weil ich dabei bin?

Das kommt drauf an. Wenn er tatsächlich einen Pass und einen Titel hat dann nicht. Wenn er keinen Pass und/oder Titel hat, können Sie sich in der Tat strafbar machen.

Es besteht aber, trotz Schengen, die Pflicht eine Grenzübertrittspapier bei der Reise mitzuführen.
Der M. begeht also eine Ordnungswidrigkeit.
Wächter
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Re: Reiserecht u.s.w.

Beitrag von Wächter »

Papaleone hat geschrieben:N..., muß er als sogenannter "Drittstaatler" seinen gültigen Pass zum Grenzübertritt mitführen!!!

Nicht nur der, sondern jeder muss einen Ausweis/ Grenzübertrittsdokument bei einem Grenzübertritt mit führen.
Karsten
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Beitrag von Karsten »

Als Nichtwissender dazu 'ne Frage, weil das nicht so recht rüberkommt: Wieso interessieren sich die Franzosen denn für einen deutschen Auffenthaltstitel? Gilt der etwa auch für Frankreich?
[size=75]Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.[/size]
Wächter
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Beitrag von Wächter »

Karsten hat geschrieben:Als Nichtwissender dazu 'ne Frage, weil das nicht so recht rüberkommt: Wieso interessieren sich die Franzosen denn für einen deutschen Auffenthaltstitel? Gilt der etwa auch für Frankreich?
Die Franzosen interessieren sich dafür, dass jemand, der in Frankreich einen Titel hat, der in Frankreich gültig ist.
Es gibt 2 Sorten von Recht
- Gemeinschaftsrecht
und
- Nationales Recht


Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten findet das Gemeinschaftsrecht Anwendung. D.h. der deutsche Titel ist eigentlich kein Deutscher, sondern ein SchengenVisum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten gibt es nationale Visa; welche aber auch Rechte in anderen EU(Schengen) Staaten entfalten; z.B. ein Durchreiserecht.
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