Hallo
Ich habe letten monat meine frau nach deutschland gebracht.
Sie hat im Ausland den Sprachzertifikat A1 gemacht und durfte nach Deutschland Rein
(es war Familienzusammenführung)
Ich habe momentan ca 1 Jahr aufenthalt, So nun die Frage was für einen auffenthalt bekommt sie jetzt, oder muss Sie jetzt unbedingt noch einben Sprachkurs machen um aufenthalt zu kriegen??
meine Lohnsteuerkarte ändert sich dann wenn sie min. 6 Monate aufenthalt bekommt
2. Frage .
Ich habe antrag auf niederlassungserlaubnis gestellt aber der antrag ist noch nicht fertig bzw. läuft noch hat es denn etwas mit der aufenthaltserklaubnis von meiner frau abhängig.??
mfg
Sprachkenntnisse
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Hallo,
auf welcher Rechtsgrundlage bestimmt sichj Ihr Aufenthalt?
Welcher § steht in Ihrer AE drin, welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Grüße
Ronny
auf welcher Rechtsgrundlage bestimmt sichj Ihr Aufenthalt?
Welcher § steht in Ihrer AE drin, welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
Grüße
Ronny
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Sie ist aus Pakistan
Rechtslage weiss ich nicht
Wir sind hier in Bayern, es ist hier besonders schwierieg mit dem Rathaus!! die geben nie richtig auskunft was wielange dauern kann..
achja Sie muss eine Sicherheitsbefragung machen. Rarhaus weiss aber nicht wann die befragung sein kann, kein Plan wann der Termin ist einfach abwarten und wieder abwarten ...
mfg
Rechtslage weiss ich nicht
Wir sind hier in Bayern, es ist hier besonders schwierieg mit dem Rathaus!! die geben nie richtig auskunft was wielange dauern kann..
achja Sie muss eine Sicherheitsbefragung machen. Rarhaus weiss aber nicht wann die befragung sein kann, kein Plan wann der Termin ist einfach abwarten und wieder abwarten ...
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Hallo,
da ich in meinen Fragen das Ihr groß geschrieben habe, bezog sich dass auf den Aufenthalt des Fragestellers
Nochmal damit es deutlich wird:
1. Nach welcher Rechtsgrundlage ist die AE für den Techniker11 geregelt?
2. Welche Staatsangehörigkeit hat er?
3. Welcher § steht in seiner AE und welche Auflagen?
Die Sicherheitsbefragung ist in der Tat obligatorisch bei bestimmten Staaten.
da ich in meinen Fragen das Ihr groß geschrieben habe, bezog sich dass auf den Aufenthalt des Fragestellers
Nochmal damit es deutlich wird:
1. Nach welcher Rechtsgrundlage ist die AE für den Techniker11 geregelt?
2. Welche Staatsangehörigkeit hat er?
3. Welcher § steht in seiner AE und welche Auflagen?
Die Sicherheitsbefragung ist in der Tat obligatorisch bei bestimmten Staaten.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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zu 1:
Techniker 11 = in Deutschland geborener Türke hatte mal deutschen Pass hat aber wieder den Pass gegen den Türkischen Pass wieder abgegeben momentan Türkischer Staatsangehöriger. zurzeit ca 1 jahr Aufenthalt habe mittlereweile aber niederlassung beantragt (niederlassungsantrag Läuft noch momentan)
Paragraph = § 4 Abs. 5 AufenthG
es steht noch bei Anmerkungen = siehe Zusatzblatt (mit 8stelligen Zahlen)
Techniker 11 = in Deutschland geborener Türke hatte mal deutschen Pass hat aber wieder den Pass gegen den Türkischen Pass wieder abgegeben momentan Türkischer Staatsangehöriger. zurzeit ca 1 jahr Aufenthalt habe mittlereweile aber niederlassung beantragt (niederlassungsantrag Läuft noch momentan)
Paragraph = § 4 Abs. 5 AufenthG
es steht noch bei Anmerkungen = siehe Zusatzblatt (mit 8stelligen Zahlen)
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