Hallo,
Ich habe mein Studium for 5 Monaten abgeschlossen. Die Informatk-Studienzeit (zur Haelfte gerechnet) und die letzten Monaten geben mir genau die erforderlichen 5 Jahren, um die Niderlassungserlaubnis zu bekommen. Es ist nun bekannt, dass hierzulande und ueberall eine Wirtschaftskrise herrscht - ich werde im naechsten Monat eine Stelle im Ausland fuer 6 Monate wahrnehmen. Ich komme aus einem Land, das das Schengen-Abkommen unterzeichnet hat, von daher gibt es keine Schwierigkeit, dass ich nach Deutschland zurueckkehre und eine Stelle Suche. Falls ich im nachsten Jahr in Deutschland eine Stelle finde, werden die insgesamt gerechneten 5 (Studienyeit) Jahre bei der Stellung eines Antags auf Niederlassungserlaubniss mitgezaehlt?
Wie ist die Rechtslage?
Zidan
Niderlassungserlaubnis
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Hallo,
wegen des möglichen Verlustes der derzeitigen AE sollte vor der Ausreise Kontakt zur AuslBehörde gesucht werden:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=183006
Grüße
Ronny
wegen des möglichen Verlustes der derzeitigen AE sollte vor der Ausreise Kontakt zur AuslBehörde gesucht werden:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=183006
Grüße
Ronny
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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