Kennt sich vielleicht jemand hiermit aus?

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Amir
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Kennt sich vielleicht jemand hiermit aus?

Beitrag von Amir »

Hallo,
kann ein geduldeter Ausländer abgeschoben werden, wenn er in einem Ausbildungsverhältnis steht??
Und kann er vom § 25 Abs. 5 AufenthG profitieren?? Ist ein Ausbildungsverhältnis ein Grund nicht abgeschoben zu werden vor allem der lange Aufenthalt, die Schulen die er besucht hat?
Bitte helfen Sie mir!
Ronny1958
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Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

die Duldung bedeutet frei übersetzt:

Geh freiwillig nach Hause denn bei erstbester Gelegenheit (wenn der Heimatstaat ermittelt wurde) wird die Heimreise zwangsweise eingeleitet (=abgeschoben).

Grüße
Ronny ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Amir
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Beitrag von Amir »

Also was die identität betrifft.. war ich mal mit einer Vertreterin aus dem Regierungspräsidium in der Botschaft und dort meine ID bestätigt... nur die Reisepässe sind nicht vorgelegt worden.. habe meine ID nie verschwiegen..
Ronny1958
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Beitrag von Ronny1958 »

Amir hat geschrieben:Also was die identität betrifft.. war ich mal mit einer Vertreterin aus dem Regierungspräsidium in der Botschaft und dort meine ID bestätigt... nur die Reisepässe sind nicht vorgelegt worden.. habe meine ID nie verschwiegen..
Na dann viel Glück weiterhin.

Strafbares Verhalten unterstütze ich nicht.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Amir
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Beitrag von Amir »

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
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