[Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

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Decsis
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[Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Decsis »

Guten Tag
Ich bin etwas ratlos was ich tun soll. Zur Geschichte:

Vor über einem Jahr, habe ich im Internet, auf einer Webseite für online Sprachaustausch, eine Deutsch/English Studentin aus der Ukraine kennengelernt. Wir haben uns gegenseitig geholfen, Sprachen zu lernen (Ich ihr Deutsch, sie mir Russisch). Im laufe der Zeit haben wir immer grössere Gefühle füreinander entwickelt und bemerkten, dass sich unsere Interessen praktisch überall decken. In diesem Jahr habe ich sie bereits 2 mal besucht und wir hatten eine wunderschöne Zeit zusammen. So schön, dass wir uns ein Leben ohne einander kaum noch vorstellen können. Bevor wir jedoch über eine gemeinsame Zukunft nachdenken, möchte ich sie sie allerdings erstmal in die Schweiz einladen.

Doch das scheint sich schwieriger als gedacht zu gestalten, denn einige ihrer Freundinnen, die mittlerweile in Deutschland/Frankreich und England leben, hatten grosse Probleme, ein Visum für die entsprechenden Länder zu bekommen. Auch wenn es sich nur um ein Touristenvisum handelt. Da sie als Studentin kein Geld hat, werde ich für alle Kosten aufkommen, daher habe ich ihr ein Einladungsschreiben und eine Garantieerklärung geschickt.

Dies ist das Vorgehen, dass mir das Bundesamt für Migration vorschlug. Wären da nicht ihre Freundinnen, die trotz eines Gastgebers kein Visa erhielten, mit der Begründung: Zweifel am Zweck der Reise. Bei so einem Blödsinn stehen mir die Haare zu berge. Das ganze wird vermutlich mit der Angst vor Prostiuierten aus Osteuropa zu tun haben.

Aber es kann doch nicht sein, dass jemand nicht für 2 Wochen in ein Land reisen darf, wenn alle Kosten gedeckt sind?

Wir trauen uns momentan nicht, den Visumsantrag überhaupt einzureichen, denn ein abgelehnter Antrag macht einen zweiten Antrag nur noch schwieriger.

Meine erste Frage:
-Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Wie kann man der Botschaft beweisen, dass man kein Zuhälter ist und für die pünktliche Ausreise des Gastes sorgen wird?

Frage zwei:
Nun, einige der Freundinnen meiner Freundin haben ihr Ziel mit einer Heirat oder einem Kind erreicht. Andere, die nur für Urlaub ins Ausland wollten, haben ein Visa über eine Reiseagentur beantragt und dies hat funktioniert!
-Hat jemand Erfahrungen damit?

P.S.: Bitte keine Hinweise darauf, dass sich Osteuropäerinnen, sobald sie den Schweizer/DE Pass haben, scheiden lassen. Ich bin mir das Risiko bewusst, weiss jedoch auch von vielen aus meinem Umkreis, dass es in den meisten Fällen nicht so ist und es dort wunderbare Frauen gibt. Bei meiner Freundin bin ich mir sehr sicher, da sie sogar Geld-Unterstützung meinerseits ablehnte und es vorzug, dass ich damit einen Flug kaufe und sie in der Ukraine besuche.
hws
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von hws »

Decsis hat geschrieben:..Aber es kann doch nicht sein, dass jemand nicht für 2 Wochen in ein Land reisen darf, wenn alle Kosten gedeckt sind?
Und sie hätten auch das nötige Geld, für Unterhalt und - evtl zwangsweise - Rückführung und die dazu nötigen Reisekosten sowie Abschiebehaft bezahlen zu können?
OK, OK, kommt ganz gewiss nicht vor - aber woher soll der Staat das wissen?
Se müssen vermutlich eine Krankenversicherung abschließen (ca 1000 euro?). Sind sie nicht Hausbesitzer, müssen sie evtl einige tausend Euro Garantie hinterlegen.
Decsis hat geschrieben:.. und für die pünktliche Ausreise des Gastes sorgen wird?...
Wie will man das machen, wenn die Dame plötzlich untertaucht? - mit oder ohne ihre Beihilfe ..?
Ok, auch das kommt ganz sicher nicht vor - aber woher soll der Staat das wissen?
Decsis hat geschrieben:.... dass sich Osteuropäerinnen, sobald sie den Schweizer/DE Pass haben, scheiden lassen. Ich bin mir das Risiko bewusst, ..
Und der Staat auch - daher die Forderung nach Sicherheiten / Bürgschaften. Im Notfall will er jemandem "in die Tasche greifen können". Haben sie das nötige Geld dazu? (als noch- oder geradenichtmehr Student?)

Außerdem: dies ist Forum deutsches Recht. Daher keine Ahnung wie die Schweiz das handhabt. Wie ich's kenne, vermutlich noch restiriktiver als D.
Decsis hat geschrieben:weiss jedoch auch von vielen aus meinem Umkreis, dass es in den meisten Fällen nicht so ist ...
Aber manchmal eben doch und da will der Staat "auf der sicheren Seite" sein.

hws
Ronny1958
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Ronny1958 »

Nur als Ergänzung:

Bei einer solchen Konstellaton wird auch eine deutsche Auslandsvertretung Zweifel an der Rückkehrbereitschaft hegen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Decsis
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Decsis »

hws hat geschrieben:Und sie hätten auch das nötige Geld, für Unterhalt und - evtl zwangsweise - Rückführung und die dazu nötigen Reisekosten sowie Abschiebehaft bezahlen zu können?
OK, OK, kommt ganz gewiss nicht vor - aber woher soll der Staat das wissen?
Se müssen vermutlich eine Krankenversicherung abschließen (ca 1000 euro?). Sind sie nicht Hausbesitzer, müssen sie evtl einige tausend Euro Garantie hinterlegen.
Ja wenn es hilft um eines zu bekommen, würde ich auch dafür meine Hand ins Feuer legen und auch diese Kosten übernehmen (da es eh nicht passieren wird). Ist das denn möglich, sich dafür zu verpflichten, wenn ja, wie? Eine Versicherung für Krankheit/Unfall bis zu 30000 Euro würden wir natürlich auch abschliessen.
hws hat geschrieben:Wie will man das machen, wenn die Dame plötzlich untertaucht? - mit oder ohne ihre Beihilfe ..?
Ok, auch das kommt ganz sicher nicht vor - aber woher soll der Staat das wissen?
Und das kann nur bei armen Studentinnen passieren?
Decsis hat geschrieben:.... dass sich Osteuropäerinnen, sobald sie den Schweizer/DE Pass haben, scheiden lassen. Ich bin mir das Risiko bewusst, ..
Und der Staat auch - daher die Forderung nach Sicherheiten / Bürgschaften. Im Notfall will er jemandem "in die Tasche greifen können". Haben sie das nötige Geld dazu? (als noch- oder geradenichtmehr Student?)
Ja, ich habe das Geld um alle möglichen und unmöglichen Kosten zu übernehmen.
hws hat geschrieben:Außerdem: dies ist Forum deutsches Recht. Daher keine Ahnung wie die Schweiz das handhabt. Wie ich's kenne, vermutlich noch restiriktiver als D.
Leider gibt es keine solchen Foren für die Schweiz. Da es aber um ein Schengenvisum geht, dürften die Einreisebestimmungen und Regeln die gleichen sein.
hws hat geschrieben:Aber manchmal eben doch und da will der Staat "auf der sicheren Seite" sein.
hws
[/quote]
Was ja auch nicht falsch ist, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dem Staat zu beweisen, dass man für die Kosten aufkommen würde und dass die Chancen dass etwas schief läuft, extrem gering sind? Werde ich denn überhaupt nach dem Kontostand gefragt, bevor da "denials" erteilt werden?
hws
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von hws »

Decsis hat geschrieben:.. aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dem Staat zu beweisen, dass man für die Kosten aufkommen würde und dass die Chancen dass etwas schief läuft, extrem gering sind? Werde ich denn überhaupt nach dem Kontostand gefragt, bevor da "denials" erteilt werden?
Ob die Chancen hoch oder niedrig sind, interessiert den Staat nicht. Den interessiert nur, welche Chance er hat, ihnen im Zweifelsfall in die Tasche greifen zu können (und dort auch was zu finden).
Haben sie Haus- und Grundbesitz, genügt (vermutlich) eine unterschriebene Erklärung.
Falls nicht, vielleicht eine Bankbürgschaft. (die man aber auch nur bei entsprechenden Vermögenswerten bekommt)
Oder man zahlt das Geld (einige tausend Euro?) tatsächlich auf ein Konto des Staates ein (und erhält es später wieder, wenn alles gut gelaufen ist). Aber dazu muss man dieses Geld erstmal flüssig haben.

Die gut 1000Euro Krankenversicherung waren übrigens nicht die Versicherungssumme, sondern die zu bezahlende Prämie für 4 Wochen. Die sind dann also "weg".
In unserer Stadt kann man sowas beim Bürgeramt erfragen. Dort gibts auch entsprechende Anträge.

Je mehr Reputation, Vermögen und familiäre Verbindung die Dame im Heimatland hat, desto einfacher das Verfahren.

Bei einer Thailändischen Bekannten (wo üblicherweise man ähnliche Probleme vermutet) ist auch ein Visa ohne Einladung und Bürgschaft kein Problem, da sie Haus und Grund sowie Kreditkarte in Thailand besitzt und königliche Beamtin ist.

hws
Decsis
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Decsis »

Hmm also ich weiss nicht ob die Verwurzelung in der Ukraine ausreicht....sie hat im Juni die Abschlussprüfungen an der Uni....ohne wäre das Studium ja für die Katz gewesen wenn sie nicht zurückkehrt, da sie kein Diplom bekommen würde. Ausserdem haben ihre Grosseltern ein Haus auf sie umgeschrieben.

Aber ja, ich sehe, es wird wohl nicht einfach.
Wir versuchen es jetzt über eine Freundin von ihr...diese arbeitet für eine Reiseagentur/Büro und hat vielen ihrer Freundinnen ein Touristenvisum beschafft, die haben da so ihre Tricks um an Schengen touristen visas zu kommen über andere Botschaften als Schweiz/DE
Ronny1958
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Ronny1958 »

die haben da so ihre Tricks um an Schengen touristen visas zu kommen über andere Botschaften als Schweiz/DE
Genau diese Trickser sind der Grund für das immer genauere Hinschauen und das ständig wachsende Misstrauen gegenüber jungen ledigen heiratsfähigen Osteuropäerinnen ohne finanzielle Absicherung im Heimatstaat.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
shaggybee
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von shaggybee »

Decsis,

dieses Forum ist sowas von konstruktiv, dass es einen die Zehnägel hochstellt.


Wir haben hier in Dtl einen Verband-Binationaler, welcher binationale Paare in Rechtsfragen berät und Tipps bei Visa gibt, sowohl auch psychisch unterstützt bei Vorurteilen. Sie freuen sich über eine kleine Spende, aber sind auch so hilfsbereit. Ich habe just in der Hinsicht nichts in der Schweiz gefunden, aber ich bin mir sicher ihr habt sowas in der Richtung ansonsten einfach einmal bei dem Deutschen Verband Richtung Stuttgart oder Freiburg probieren, weil die sicher auch Kontakt mit der Schweiz haben.

Viel Glück!!!
hws
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von hws »

shaggybee hat geschrieben:dieses Forum ist sowas von konstruktiv, dass es einen die Zehnägel hochstellt.
Dieses Forum ist keinesfalls eine Selbsthilfegruppe (wie die von ihnen genannte) sondern ein Diskussionsforum für Rechtsfragen.

Die Lösungen liegen in Gesetzesbüchern und Paragraphen.

Auch sollte es hier nicht darum gehen, wie man bestehende Gesetze austricksen und umgehen kann.

Ebenso gibts hier keine Rechtsberatung zu einem persönlichen Fall (ist leider auch verboten)

Will man letzteres, muss man sich (kostenpflichtig) an einen Anwalt wenden, der einem auch zu "Winkeladvokatentricks" raten kann.

Möglicherweise erwarten einige neue Fragesteller vom Forum etwas, was dieses Forum nicht leisten kann und darf.

hws
shaggybee
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von shaggybee »

Ein Forum ist eine Plattform wo man sich austauscht, konstruktive Tipps gibt und so auch die Richtlinien dieses Forums.

Nicht wahr?

Es ist außerdem besser den Leuten die Sachverhalte normal zu erklären und rechtliche korrekte Wege/Tipps zu geben. Aus Angst agieren viele falsch und nehmen den illegalen Weg, obwohl es einen legalen gegeben hätte. d.h mit "deadend-auskünften" und Vorurteilen ist keinem geholfen.

Richtig oder Falsch?
Ronny1958
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von Ronny1958 »

Nicht wahr?
Ja und/ oder nein ;)
Richtig oder Falsch?
Ja und / oder nein ;)


Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und formulieren Sie Rechtsfragen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
marces
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von marces »

Decsis,

ich moechte hwl korrigieren: eine Reisekrankenversicherung kostet bei weitem keine 1000 EUR. Realistisch sind 50-80 EUR je Person, abhaengig vom Zeitraum, i.d.R. irgendwas zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Also ca. 80 EUR gelatzt und die Person ist fuer bis zu 3 Monate im gesamten Schengenraum versichert. Wir haben damals die Krankenversicherung beim groessten deutschen Automobilclub abgeschlossen. Eine andere Art von Versicherung wird nicht benoetigt.

Evtl. hilft Ihnen mein eigener Erfahrungsbericht:

Ich habe meine Frau 2007 in Moldawien (grenzt an die Ukraine, sollten Sie ja hoffentlich wissen ;-) ) kennengelernt. Ich habe nur einen Schweizer Pass, bin aber in Deutschland geboren und lebe auch seitdem ununterbrochen hier, habe also mit der Schweiz nichts am Hut. Einen Deutschen Pass habe ich nicht. Aehnlich wie bei Ihnen, wollte ich meine Frau, damals Freundin, erstmal nach DE fuer ein paar Tage einladen.

Sie sollten sich zu allererst auf der Website der Schweizer/Deutschen Botschaft in der fuer Ihre Freundin zustaendigen Stadt in der Ukraine ueber die erforderlichen Unterlagen fuer ein Touristenvisum informieren. In meinem Fall war das die Website der Deutschen Botschaft in Chisinau, Moldawien. Bei Ihnen dann wahrscheinlich Kiev oder sowas. Koennte mir sogar vorstellen dass die Deutsche Botschaft die Visa-Angelegenheiten fuer Schweizer mitbearbeitet. Hab ich irgendwo mal gelesen, muessen Sie mal googlen. Sie benoetigen eine Verpflichtungserklaerung. Diese erhaelt man in Deutschland bei den Buergeraemtern, kostet so ca. 20-30 EUR. Sie gehen also mit Ihren letzten 3 Gehaltsabrechnungen zum Buergeramt und lassen sich eine Verpflichtungserklaerung ausstellen. Dafuer benoetigen Sie die persoenlichen Daten der zu einladenden Person (Ihre Freundin). Damit ist belegt, dass Sie Geld haben und alles was so anfallen koennte fuer Ihre Freundin uebernehmen. Wenn Sie selbststaendig sind, und Sie keine aktuellen Zahlen ueber Ihr Einkommen haben, lassen Sie sich von Ihrem Steuermenschen ein Schreiben erstellen, aus dem hervorgeht, wieviel Sie aktuell (z.B. letzte 12 Monate im Durchschnitt) je Monat verdienen. Kontoauszuege oder sowas wollte bei mir nie jemand sehen. Da ich selbststaendig war, und keine aktuellen Zahlen hatte, hat meine Mutter ausgeholfen und bei der ersten Einladung die Verpflichtungserklaerung auf Ihren Namen geordert. Dann habe ich einen Hin- und Rueckflug gebucht. Im Visa-Antragsformular muessen auch konkrete Angaben zum benutzten Transportmittel gemacht werden. Wenn der Antrag beim ersten Versuch abgelehnt wird, und man auf den letzten Druecker den Antrag einreicht, also derselbe Flug dann evtl. gar nicht mehr genutzt werden kann, bucht man den Flug gegen eine relativ geringe Gebuehr eben auf einen spaeteren Zeitpunkt um. Mit all diesen Unterlagen (siehe Merkblatt auf der Website der Botschaft), also dem Antrag, der Versicherung, Ihrem Pass bzw. einer Kopie, dem Pass Ihrer Freundin, Flugtickets, Verpflichtungserklaerung, Passfotos, Arbeitsbuch, Studienbescheinigungen, ggf. Einkommensnachweis der Freundin und so weiter und so fort und Kopien von all dem, schickt man dann die entsprechende Person zur zustaendigen Botschaft. Achja, sinngemaess habe ich beim "Verhaeltnis zur einzuladenden Person" angegeben "EINE Freundin", nicht "MEINE Freundin". Dort wird die Person dann kurz interviewt (z.B. "Beabsichtigen Sie, demnaechst zu heiraten?"). Meine Frau hat damals sinngemaess gesagt: "Keine Ahnung, vielleicht irgendwann mal." (wahre Antwort) - das war ein Fehler. :-) Ein paar Tage spaeter gabs dann das Ergebnis. Der Antragsteller wird zu einem bestimmten Termin eingeladen, da das Ergebnis nur face-to-face bekanntgegeben werden darf, nicht per Telefon etc. - und in unserem Fall eben eine Ablehnung. Detailierte Gruende fuer die Ablehnung werden aus nachvollziehbaren Gruenden nicht genannt. Aber man erhaelt ein Stueck Papier auf dem ungefaehr steht, weshalb abgelehnt wurde. Man hat die Moeglichkeit anzurufen und sich beraten zu lassen. Ich habe also den Konsul angerufen und daraufhin ein Schreiben fuer meine Freundin aufgesetzt, in dem sie hoch und heilig erklärt, dass sie nur fuer einen Urlaub nach DE moechte, sich die ganze Zeit bei mir aufhalten wird, keine anderen Schengenlaender bereisen wird, definitiv zurueckkehren wird weil sie hier Beruf und Familie hat, interessiert an der Kultur in DE ist und so weiter. Ich habe auch noch ein Schreiben aufgesetzt in dem ich ungefaehr dasselbe erklaere und versichere, dass ich definitiv dafuer sorgen werde, dass die einzuladende Person vor Ablauf des Visums wieder in ihr Land zurueckkehren wird, habe auch noch diverse Sicherheiten (Geld) angeboten. Dann habe ich noch Passkopien von meinem Vater und meiner Mutter, meine Geburtsurkunde und die Vaterschaftserklaerung von meinem Vater dazugelegt, ich glaube auch den Mietvertrag meiner Wohnung, eben alles was irgendwie relevant sein koennte, und das ganze haben wir dann als neuen Antrag wieder eingereicht. An irgendeinem Zeitpunkt habe ich auch persoenlich mit dem Konsul gesprochen, ich glaube direkt nach der Ablehnung des ersten Antrags, bin also in die Botschaft rein und er stand hinter dicken Scheiben aus Panzerglas und ich habe ihn ueber Sprechanlage instaendig gebeten dem Antrag doch bitte stattzugeben, ihm die Sachlage erklaert, mich eben persoenlich vorgestellt. Wie auch immer, der zweite Antrag wurde akzeptiert, meine Freundin hat ein Touristenvisum fuer die beantragte Zeit (waren glaube ich nur 5-6 Tage) erhalten und alles war gut. Nach ihrer Rueckkehr nach Moldawien hat sie die Botschaft nochmal besucht und sich einen Stempel auf das Visum im Pass geben lassen, mit dem ihre Rueckkehr quasi bestaetigt wurde. Beim naechsten Visaantrag ein paar Monate spaeter wurde der erste Antrag direkt akzeptiert.

Vor dem offiziellen Weg haben wir auch ueber eine "Reiseagentur" versucht ein Visa zu erhalten. Diese gab an, gute Kontakte zu haben, ueber die tschechische Botschaft ein Schengenvisum organisieren zu koennen, bla bla bla. War natuerlich alles bullsh*t. 1400 EUR in den Sand gesetzt. Diesen Weg haben wir zuerst gewaehlt, weil so viele Leute berichtet haben, wie schwierig es sei ein Visum zu erhalten. Stimmt ja auch im Grunde. Aber die meisten Leute mit denen ich gesprochen habe informieren sich halt nicht richtig und koennen auch Formulare nicht richtig ausfuellen, also im Endeffekt selbst Schuld. Und bisschen Panikmache ist auch dabei. Also besser den offiziellen Weg und korrekten Weg gehen.

Wenn Sie mir Ihre eMail-Adresse oder Telefonnummer irgendwie zukommen lassen moechten, kann ich Ihnen noch mehr Tipps geben und Ihnen die Geschichte bis zum Ende erzaehlen. Leider kann ich Ihnen keine PM (Private Nachricht) schicken, da ich mich erst kuerzlich hier registriert habe und fuer die PM-Funktion scheinbar erst noch mehr Beitraege schreiben muss.

Gruss,
Marces

Dies ist keine individuelle Rechtsberatung, nur ein persoenlicher Erfahrungsbericht. :-)
hws
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von hws »

marces hat geschrieben:..eine Reisekrankenversicherung kostet bei weitem keine 1000 EUR. Realistisch sind 50-80 EUR je Person, abhaengig vom Zeitraum, i.d.R. irgendwas zwischen 4 Wochen und 3 Monaten. Also ca. 80 EUR gelatzt und die Person ist fuer bis zu 3 Monate im gesamten Schengenraum versichert. Wir haben damals die Krankenversicherung beim groessten deutschen Automobilclub abgeschlossen.
Und diese Reisekrankenversicherung gilt auch für nicht-Schengen Ausländer die nach Deutschland einreisen?
Dann hat mir der große Automobilclub damals Sch...wachsinn erzählt.

hws
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von marces »

hws hat geschrieben:Und diese Reisekrankenversicherung gilt auch für nicht-Schengen Ausländer die nach Deutschland einreisen?
Exakt. Diese Reisekrankenversicherung ist sogar genau fuer diesen Zweck gedacht. Nennt sich bei dem erwähnten Automobilclub "Reise-Krankenversicherung Incoming".
heinzusek
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Re: [Schweiz] Gästevisa/Einladung für Freundin aus Ukraine

Beitrag von heinzusek »

ich habe das gleiche Problem und das Visum meiner ukrainischen Freundin wurde abgelehnt. LOhnt es sich, dagegen Widerspruch einzulegen oder sollte man warten bis vielleicht doch noch die Visafreiheit für Ukrainer kommt ( http://www.forenregelnbeachten.de/ ) ich bin da etwas skeptisch
Zuletzt geändert von ktown am 05.06.16, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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