Gerichts-/Anwaltskosten

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phikuss
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Gerichts-/Anwaltskosten

Beitrag von phikuss »

hallo,
ich bitte um eueren Rat und Hilfe, weil ich die Lage kaum noch begreifen kann. ich versuche ganz allgemein zu bleiben.

also, Ausländer bekommt keine unbefristete Arbeitserlaubnis und streitet mit der Agentur für Arbeit. wegen Arbeitslosigkeit bekommt er Kostenhilfe für Anwalt usw. zugesprochen.
Prozess dauert ca. 1.5 Jahre. in dieser Zeitraum findet der Ausländer eine Arbeitsstelle, bekommt dafür eine befristete AE, und verliert die Stelle wieder. nach 12 Monaten bekommt er doch die unbefristete AE, das Gericht erklärt den Fall für erledigt, ohne Stellungnahme über die Streitigkeiten. der Ausländer, weiterhin ohne Stelle, bekommt die Rechnung für Anwalts- und Gerichtskosten.

ist das richtig so, sollte nicht erst entschieden werden, welche Seite recht hat o.ä. bzw. die Kosten übernimmt, ich meine,
wie ist die Rechtslage?
bedanke mich im Voraus für jede Hilfe und Tipps.
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Dummerchen
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Re: Gerichts-/Anwaltskosten

Beitrag von Dummerchen »

Wenn der Auslaender die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Gerichtsverhandlung erhalten hatte, gab es keine Streitigkeit mehr, ueber die das Gericht entscheiden koennte. Damit ist die Klage hinfaellig, der Auslaender haette sie zurueckziehen muessen.
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phikuss
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Re: Gerichts-/Anwaltskosten

Beitrag von phikuss »

Dummerchen danke für die Antwort.

ja, die unbefristete AE erhält er vor der Gerichtsverhandlung, und damit scheint die Streitigkeit erledigt. obwohl die Streitigkeit an sich ist, dass diese AE nach einem anderen Gesetzesartikel erteilt werden soll. aber letztendlich aus Sicht des Gerichts scheint der Fall erledigt, der Kläger ist aufgefordert die Klage zurückzuziehen, was er auch macht - Fall abgeschlossen.

nur, bleibt der Kläger trotzdem auf die Kosten sitzen, nur weil er zwischendurch einige Gehälter eingenommen hat?! diese Rechtslage konnte ich nicht so richtig nachvollziehen. weil, er klagt, erst als ihm Kostenhilfe genehmigt wird, mit der Begründung, dass die Klage Aussichten auf Erfolg hat und die Einkommensverhältnisse es erfordern.

aber... soll er zahlen, ist ja auch nicht die Welt... danke nochmals für die Antworten :wink:
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Ronny1958
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Re: Gerichts-/Anwaltskosten

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn er zwischenzeitlich leistungsfähig ist, erfüllt er nicht mehr die Voraussetzungen für eine Verfahrenskostenhilfe.

Da er die Klage zurückgenommen hat ist das Klagebegehren in der Hauptsache erledigt, das Gericht hatte also über die Kosten zu entscheiden.

Warum es die Kosten dem Kläger auferlegt hat, ist dem bisherigen Vortrag nicht zu entnehmen.

Auch ist mir nicht ganz klar, was dieser Fall überhaupt mit dem Ausländerrecht zu tun hat, denn ffensichtlich war ja Beklagte die Agentur für Arbeit.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
phikuss
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Re: Gerichts-/Anwaltskosten

Beitrag von phikuss »

Ronny1958 hat geschrieben:Wenn er zwischenzeitlich leistungsfähig ist...
er war zwischenzeitlich leistungsfähig, wurde aber paar Monate vor Gerichtsbeschluss wieder leistungsunfähig.
Ronny1958 hat geschrieben:Warum es die Kosten dem Kläger auferlegt hat...
genau das kann ich nicht begreifen.
wahrscheinlich reichen die 11 Monate mit Einkommen um zu entscheiden, dass die Gerichts- und Anwaltskosten für den Kläger keine Hürde sein sollten. klingt logisch.
aber am Ende, hat die Beklagte alle Kosten an den Kläger übertragen, nur dadurch, dass sie nach einem anderen Gesetzesartikel AE erteilt hat. und das klingt unlogisch, imho.
Ronny1958 hat geschrieben:Auch ist mir nicht ganz klar, was dieser Fall überhaupt mit dem Ausländerrecht zu tun hat...
ist meine Schuld, ich wusste nicht richtig wo ich die Frage am besten stellen soll :oops:
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