Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

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kanzler
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Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

guten tag,
meine freundin ist illigal in deutschland und schwanger von mir. ich bin deutscher und will natürlich mit meiner freundin zusammen bleiben und nun zu meiner frage:
wie wird es weiter gehen und muss ich angst haben das sie abgeschoben wird?
daher würde ich gern wissen, wie ist die rechtslage?
Heckersbruch
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Heckersbruch »

Hallo,

grundsätzlich ist die Rectslage so, dass Deine Freundin aufgrund Ihres "illegalen" Aufenthaltes erst einmal ausreisepflichtig sein dürfte. Zunächst einmal steht die Schwangerschaft dem nicht im Wege, denn auch in anderen Ländern dieser Erde kann man durchaus Kinder gebären und großziehen.

In Ausnahmefällen kann hier allerdings greifen, dass in manchen Fällen ein Absehen von der Abschiebung greift. Diese Frage könnte die Ausländerbehörde beantworten, da hier deutlich zu wenige Informationen vorliegen, um diese Frage beantworten zu können.

Aus welchem Land stammt Deine Freundin denn?

Gruß
Jens
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
kanzler
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

Danke erstmal für die Antwort.
Sie kommt aus Kenia.
Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Ronny1958
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Ronny1958 »

Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Ganz einfach ;)

Solange sie aufgrund ihrer Schwangerschaft noch flugfähig ist, sollte sie sich (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung) der zuständigen Ausländerbehörde offenbaren, die freiwillige Heimreise anbieten und danach in einem ordentlichen Visumverfahren hier wieder einreisen.

Diese Vorgehensweise setzt ordentliche (ordnungsgemäß ausgestellte und echte) Paßpapiere voraus.

Ohne diese sollte der werdende Vater schon mal sein Sparkonto überprüfen, ob er die Kosten für die Entbindung aus eigener Tasche bestreiten kann.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
kanzler
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

Ok, nochmal danke.
Bei weiteren Fragen melde ich mich. :P
Hema
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Hema »

Auch auf die Gefahr, dass man mich prügelt, aber aus Erfahrung in der Verwandtschaft:

1.) Wie alt bist DU? Wie alt ist sie? Hast Du schon mal in Ihren Pass gesehen?
2.) Wie ist sie nach D gekommen ? "Eigenimport" mit Touri-Visum , oder ist sie Dir grad so vor die Füße gelaufen - worden?
3.) Wo wohnt sie jetzt, bei Dir? Wenn ja, wo hat sie vorher gewohnt? Wie lange ist sie schon in D?
4.) Wie unterhält ihr Euch, Deutsch? Was ist / war sie von Beruf?
6.) Kann sie alleine Einkaufen gehen? Oder tapert sie hinter Dir her?
7.) Hast Du ihr schon Klamotten gekauft, richtige oder welche zum Ausziehen?
8.) Liebst Du sie, 120 %, oder 'nur' ihre Art bzw. ihren Körper?
9.) Willst Du sie auch 120 % heiraten werden wollen? Bis dass der Tod Euch scheidet oder nur "so lange es gut geht"?
10.) Bist Du 120 % sicher, dass es Dein Kind werden wird? Ist sie nur ein bisschen schwanger, oder sieht man schon was? Ward ihr schon zusammen bei Arzt und habt so ein schönes schwarzweiß Bildchen bekommen; wer hat bezahlt?

Wenn Du Dir nicht 120 % sicher bist ab 8 ff, kauf ihr n Ticket nach Kenia und besuche sie dort nach der Geburt.

Ich erinnere nicht nicht mehr genau wo die kurzfristige (zu Glück jetzt Ex-) Frau des Verwandten hergekommen ist, aber:
a) der Wahn war kurz, die Reu war lang! - Schiller, Die Glocke -
b) sie war sehr kurzfristig bei ihm eingezogen und hat sich noch kürzer ausgezogen
c) das Kind war nicht von ihm, und angeblich ne Frühgeburt
d) die Scheidung langwierig, teuer und nervenaufreibend.
Und zu Letzt: Sie hat ihn abgezockt! Dauernd musste Geld nach Afrika geschickt werden und die Telefonrechnungen, wow!
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.
Dr. Eckart von Hirschhausen
hws
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von hws »

Hema hat geschrieben:Auch auf die Gefahr, dass man mich prügelt, aber aus Erfahrung ....
Aus meiner Erfahrung: "jaaa, bei Anderen..., aber bei mir/ihr/uns ist das gaaanz anders..." - jedenfalls bis zur Heirat und den daraus entstehende Zahlungsverpflichtungen. :devil:

Das Rechtliche ist eigentlich geklärt. Und die Annahme einer Frau "ich lasse mich mal kurz(angeblich oder echt) schwängern und Deutchland zahlt ab sofort Sozialleistungen" ist etwas zu naiv. Der Freund / Vater wird erstmal zur Kasse gebeten. Aber wenn man die Frau wirklich liebt...?

hws
kanzler
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

Hema hat geschrieben:Auch auf die Gefahr, dass man mich prügelt, aber aus Erfahrung in der Verwandtschaft:

1.) Wie alt bist DU?(ich bin 30) Wie alt ist sie?(sie ist 27) Hast Du schon mal in Ihren Pass gesehen?(ja)
2.) Wie ist sie nach D gekommen ? "Eigenimport" mit Touri-Visum , oder ist sie Dir grad so vor die Füße gelaufen - worden? (als au-pair)
3.) Wo wohnt sie jetzt, bei Dir?(ja) Wenn ja, wo hat sie vorher gewohnt? (im ausländerheim) Wie lange ist sie schon in D?(4-5jahre)
4.) Wie unterhält ihr Euch, Deutsch?(deutsch Was ist / war sie von Beruf?(hotelfachkraft)
6.) Kann sie alleine Einkaufen gehen?(ja, seit dem ich sie kenne) Oder tapert sie hinter Dir her?(nein)
7.) Hast Du ihr schon Klamotten gekauft, richtige oder welche zum Ausziehen?(ja, ein oder zwei mal)
8.) Liebst Du sie, 120 %, oder 'nur' ihre Art bzw. ihren Körper?(ich liebe alles an ihr)
9.) Willst Du sie auch 120 % heiraten werden wollen?(ja, in den nächsten 2-3jahren) Bis dass der Tod Euch scheidet oder nur "so lange es gut geht"?(bis das der tod uns scheidet)
10.) Bist Du 120 % sicher, dass es Dein Kind werden wird?(ja) Ist sie nur ein bisschen schwanger, oder sieht man schon was?(ja man sieht schon was, sie ist im 5ten monat) Ward ihr schon zusammen bei Arzt und habt so ein schönes schwarzweiß Bildchen bekommen; wer hat bezahlt?(das machen wir morgen)

Wenn Du Dir nicht 120 % sicher bist ab 8 ff, kauf ihr n Ticket nach Kenia und besuche sie dort nach der Geburt.


Ich erinnere nicht nicht mehr genau wo die kurzfristige (zu Glück jetzt Ex-) Frau des Verwandten hergekommen ist, aber:
a) der Wahn war kurz, die Reu war lang! - Schiller, Die Glocke -
b) sie war sehr kurzfristig bei ihm eingezogen und hat sich noch kürzer ausgezogen
c) das Kind war nicht von ihm, und angeblich ne Frühgeburt
d) die Scheidung langwierig, teuer und nervenaufreibend.
Und zu Letzt: Sie hat ihn abgezockt! Dauernd musste Geld nach Afrika geschickt werden und die Telefonrechnungen, wow!
Newbie2007
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Newbie2007 »

"Ausländerheim" klingt allerdings so, als ob sie den Behörden schon bekannt ist und eine Duldung (z. B. als abgelehnte Asylberwerberin) hat, stimmt das?

Das würde dann auch einiges an der bisher dargestellten Rechtslage ändern, deswegen wäre diese Information wichtig.
kanzler
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

Richtig!!
Newbie2007
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Newbie2007 »

Aha.

Wenn sie eine Duldung hat, dann kann sie nach der Geburt des Kindes eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Kindes (§28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG) beantragen, ohne erst ausreisen zu müssen (§39 Nr. 5 Aufenthaltsverordnung).

Voraussetzung ist eine nach deutschem Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung, wodurch das Kind Deutscher wird. (Heirat vor der Geburt hätte den gleichen Effekt, dürfte aber nicht in der Zeit machbar sein.) Mit der Geburtsurkunde des Kindes kann dann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Ich kenne ja nun keine weiteren Details ... aber oft wurde die Duldung nur deswegen erteilt, weil der Ausländer seinen Pass "verloren" hat und deswegen nicht abgeschoben werden kann.

Für die Vaterschaftsanerkennung wird aber der Reisepass der Mutter, für die Geburtsurkunde des Kindes sogar die Geburtsurkunde der Mutter verlangt.

Im schlimmsten Fall wird der Reisepass "wiedergefunden" und die Behörde nutzt das aus, um noch schnell die Abschiebung durchzuführen.

Andererseits, wenn die Duldung andere Gründe hatte, besteht die Gefahr, dass diese Gründe zwischenzeitlich wegfallen und es ebenfalls zur Abschiebung kommt. Dann wäre es gut, man hätte die Behörde schon über den neuen Zustand informiert.

Ach ja, und bei einer 27-jährigen wird man genau prüfen, ob sie nicht schon in der Heimat verheiratet ist. Dann wäre nämlich rechtlich der Ehemann der Vater des Kindes und die Vaterschaftsanerkennung geht ins Leere.
Wann1493
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von Wann1493 »

Ich wünsche euch beiden auf jeden Fall viel Glück!
kanzler
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Re: Ausländerrecht mit schwangeren Frauen

Beitrag von kanzler »

Danke an alle die mir geholfen haben, meine Fragen sind beantwortet.




Mit freundlichen Gruß
Kanzler

Danke nochmals :D
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