Hallo!
Ich habe folgende Frage: meine Bekannte ist aus Kroatien mit ihrer Familie nach Deutschland gekommen, da ihr Ehemann für eine kroatische Firma hier arbeitet. Visa sind vorhanden.
Nur ist sie jetzt schwanger geworden. Sie haben eine Reise-Krankenversicherung, mit der sie nur in Notfällen zum Arzt gehen können.
Da sie ja jetzt schanger ist, muß sie regelmäßig zur Kontrolle und das Baby sollte ja auch in einem Krankenhaus zur Welt kommen.
Kann sie nun, aufgrund ihrer SS, anders versichert werden? Muß sie ein neues Visum beantragen? Der Geburtstermin ist erst im Herbst, bis dahin ist Kroatien EU-Mitgliedsstaat (ab 01.07.) - ändert das etwas an der ganzen Sache?
Ich hoffe, ich bin hier mit meinen Fragen im richtigen Forum.
Und danke schonmal im Voraus für Eure Antworten!
Schwangere Ausländerin mit Visum
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Re: Schwangere Ausländerin mit Visum
Ein neues Visum (vermutlich handelt es sich nicht um ein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis?) ist nicht erforderlich.
Krankenversicherung - wie sind die Bekannte und ihr Mann in Kroatien krankenversichert? Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen mit Kroatien, das den Erhalt von Leistungen auch in D regelt; ab dem 1.7. gehen dann die einschlägigen EU-Verordnungen vor. Am besten bei einer deutschen Krankenkasse sich informieren bzw. sich durchfragen.
Die Schwangerschaft an sich ändert nichts am Versicherungsstatus.
Krankenversicherung - wie sind die Bekannte und ihr Mann in Kroatien krankenversichert? Es gibt ein Sozialversicherungsabkommen mit Kroatien, das den Erhalt von Leistungen auch in D regelt; ab dem 1.7. gehen dann die einschlägigen EU-Verordnungen vor. Am besten bei einer deutschen Krankenkasse sich informieren bzw. sich durchfragen.
Die Schwangerschaft an sich ändert nichts am Versicherungsstatus.
Re: Schwangere Ausländerin mit Visum
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie sind in Kroatien ganz normal gesetzlich versichert. Deutschland und Kroatien haben ein Sozialabkommen, wo man in Notfällen zum Arzt kann, die Rechnung bezahlen und dann die Rückzahlung bei der eigenen KV beantragen muß. Ist eine Schwangerschaft ein Notfall? Hmmm...
Kannst Du mir sagen, was die EU-Verordnungen (so im Groben) regeln? Oder einen link dazu geben?
Danke.
Sie sind in Kroatien ganz normal gesetzlich versichert. Deutschland und Kroatien haben ein Sozialabkommen, wo man in Notfällen zum Arzt kann, die Rechnung bezahlen und dann die Rückzahlung bei der eigenen KV beantragen muß. Ist eine Schwangerschaft ein Notfall? Hmmm...
Kannst Du mir sagen, was die EU-Verordnungen (so im Groben) regeln? Oder einen link dazu geben?
Danke.
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Re: Schwangere Ausländerin mit Visum
Weitergehende Informationen findet man hier: www.dvka.de. Am besten anrufen.
"Notfall" ist m. W. jede wöhrend des Aufenthalts aufgetretene Krankheit, man darf nur nicht extra zur Behandlung eingereist sein, das wäre dann kein Notfall.
"Notfall" ist m. W. jede wöhrend des Aufenthalts aufgetretene Krankheit, man darf nur nicht extra zur Behandlung eingereist sein, das wäre dann kein Notfall.
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