Eheschließung in DE

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Maver1ck
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Maver1ck »

Ronny1958 hat geschrieben:Mit welchem Visum reist sie denn ein?

Besuchsvisum oder Visum zur Eheschließung?

Liegt Nachweis über A1-Sprachkenntnisse vor?
Visum zur Eheschließung, A-Nachweis ist vorhanden
Ronny1958
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Ronny1958 »

In dem Falle ist eine Wiederausreise entbehrlich, da das Visum zur Eheschließung als nationales Visum nach § 6 Abs. 3 AufenthG in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden kann, siehe dazu § 39 Ziffer 1 AufenthV.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Maver1ck
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Maver1ck »

Ronny1958 hat geschrieben:In dem Falle ist eine Wiederausreise entbehrlich, da das Visum zur Eheschließung als nationales Visum nach § 6 Abs. 3 AufenthG in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden kann, siehe dazu § 39 Ziffer 1 AufenthV.
Also kann die evtl. Entscheidung der ABH für Abschiebung auch (mit Erfolgsaussichten) bestritten werden..?
Ronny1958
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Ronny1958 »

Hat die ABH so etwas angedroht?

Mit welcher begründung?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Maver1ck »

Ronny1958 hat geschrieben:Hat die ABH so etwas angedroht?

Mit welcher begründung?
ich habe da noch keine persönliche Erfahrung gemacht, die Frage war eher generell. Der Grund - die gelesenen Erfahrungsberichte (allerdings ohne viel Details) über die Situation - dt. Verlobter, ukrainische Verlobte reist mit Visum zur Eheschließung ein, Antrag auf einen Aufenthaltstitel wird danach von der ABH abgelehnt - wieder ausreisen und Antrag auf Familienzusammenführung stellen..
Deswegen wollte ich mich mal erkundigen, ob so eine Entscheidung der ABH rechtlich bestritten werden kann.
Ronny1958
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Ronny1958 »

Probleme gibt es in diesem Zusammenhang eher dann, wenn ein Schengenvisum "missbraucht" wird, also kein nationaler AT (wie es das Visum zur Eheschließung darstellt).

Oder wenn der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht vorgelegt werden kann.

Das von Anfang an verfolgte Ziel einer Eheschließung in Deutschland mit dem richtigen Visum (Typ D) hat in keinem der mir bekanntgewordenen Fälle zu einer erzwungenen Wiederausreise geführt.

Von den Hörensagen-Fällen halte ich ohne Kenntnis der näheren Umstände eher Abstand ;)
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Re: Eheschließung in DE

Beitrag von Maver1ck »

vielen Dank für die Informationen! :)
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