Familienzusammenführung

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sanam.ghafari
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Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Hallo bin neu hier. Ich fang einach mal an.
Ich möchte kurz meine Situation schildern und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
 
 Ich habe im September 2013 in Pakistan Islamabad geheiratet. Mein Mann lebt dort und ist auch dort geboren.  Er besucht auch schon seit einem Monat ein Deutsch Kurs. Er wird in 2 Monaten fertig sein. Ich bin noch im 2 Lehrjahr meiner Ausbildung und wohne alleine in eine 1 Zimmer Wohnung. Ich bin hier in Deutschland geboren und besitze seit 2008 die deutsche Staatsangehörigkeit. 
Nun wissen wir nicht genau wie wir vorgehen sollten. Es gibt zwei Möglichkeiten die wir haben. 
 
1. Familienzusammenführung von Islamabad 
2. Familienzusammenführung von Kabul 
 
Jetzt ist die Frage von wo es am besten schneller geht.
Ich will.ihn.schnell.zu mir holen. Aber was müssen wir tun.
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

warum sollte eine Familienzusammenführung in Afghanistan (Kabul)

überhaupt möglich sein?

Hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Afghanistan?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
sanam.ghafari
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Nun weil man dort auch Antrag stellen kann. Aber mein Mann lebt in Pakistan.
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn er in Pakistan lebt, ist der Antrag dort zu stellen.

Was man benötigt sagt die DB Islamabad bzw. das GK Karatschi.

Kabul ist für Menschen zuständig, welche in Afghanistan leben.

Momentan sollte man sich aber zunächst einmal auf den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse konzentrieren.

Wo wurde die Ehe geschlossen? Soll die Eheschließung in Deutschland nachbeurkundet werden?

Ist der Vorgang "Urkundenprüfung im Wege der Amtshilfe" bekannt?

Hier könnte ggf. in Zusammenarbeit mit dem deutschen Standesamt und mglw. auch der Ausländerbehörde Zeit genutzt werden.

Stammt die Ehefrau auch aus Pakistan?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
sanam.ghafari
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Also ich lebe.in deutschland und mein mann in pakistan umd die ehe wurde in pakistan geschlossen. Aber in deutschland muss noch mal vor standesamt geheiratet werden damit es anerkannt wird. Aber das problem ist mein gehalt. Ich hab angst das ich ihn nicht zu mir holen kann. Bitte gibt mir einen rat.
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Und warum das Wichtigste erst jetzt?

------

Wenn die Ehe erst in Deutschland geschlossen werden soll, dann ist ein Visum zum Zwecke der Eheschließung zu beantragen.

Da es hier noch nicht um den Familiennachzug zu einer Deutschen geht (Familie soll ja erst durch die Eheschließung gegründet werden) müssen auch die wirtschaftlichen Nachzugsvoraussetzungen passen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
sanam.ghafari
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Also wir haben in Pakistan geheiratet. Mein Mann besucht auch schon ein deutsch Kurs. Und Antrag auf FMZF muss noch beantragt werden sobal er sein Zertifikat hat. Doch fragen die nach meinem Gehalt auch wenn ich deutsche Staatsangehörigkeit besitze? Bitte gebt mir eure Ratschläge!!!! :( :cry:
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

wie wäre es wenn wir uns ganz normal weiter unterhalten und nicht SCHREIEN?

Eheschließung wann und wo?
Standesamt oder nicht?
Staatsangehörigkeiten von Mann?
Staatsangehörigkeiten von Frau?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
sanam.ghafari
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Eheschließung in Pakistan 3.09.13
Staatsangehörigkeit von Mann:Afghansich Staatsangehörigkeit von Frau : Deuscht

So bitte ich um Ratschlag
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Standesamt oder nicht?

War die Frau in Pakistan anwesend?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Ya natürlich war die frau anwesen. Standesamt in deutschland nein
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Dummerchen »

sanam.ghafari hat geschrieben:Ya natürlich war die frau anwesen.
Natuerlich ist das keineswegs. Es gibt Region in der Welt, in der Braut und/oder Braeutigam nicht anwesend seien muessen, sondern ein "Stellvertreter" reicht. Pakistan ist m.W. eine solche Region.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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sanam.ghafari
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von sanam.ghafari »

Ok und wie soll.mir das jetzt weiter helfen?
DerKoch
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von DerKoch »

Grundvoraussetzungen sind:

Grundkentnisse der deutschen Sprache.
Der/die Zuziehende muss sich im öffentlichen Leben zurecht finden können.
Ausnahmen gibt es wenn die Person die nachzieht in solchem Umfang behindert ist dass das Erlernen der deutschen Sprache nicht möglich ist.
Das Ganze steht nicht im Widerspruch zum GG oder Europagesetz.
[BVerwG, 30.03.2010, BVerwG 1 C 8.09]
Rechtsgültige Ehe, dass ein Religionsführer (ganz gleich welcher Religion er angehört) sagt "ihr seid jetzt verheiratet" reicht nicht.
[BVerwG, 19.07.2012, BVerwG 10 C 2.12]
Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder Kind/er haben.

Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Bei letzterem hat die Behörde keinen Ermessensspielraum wodurch sich das als größtes Problem entpuppen wird.


[BVerwG, 30.04.2009, BVerwG 1 C 3.08]
Ronny1958
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Re: Familienzusammenführung

Beitrag von Ronny1958 »

Moment.

Rechtsgültige Ehe beim Moscheeprediger (also Anwendung Muslim Family Law Ordinance) nur dann, wenn Ehefrau auch Muslima ist, ansonsten gilt in Pakistan die Zivilehe als maßgebliche Ortsform.

Deswegen nochmal die Frage:

Eheschließung wo (in Pakistan) beim Prediger oder im Standesamt?
Religionszugehörigkeit der Beiden?
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