Deutsche und EU Bürgerschaft

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urlaublinzer
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Deutsche und EU Bürgerschaft

Beitrag von urlaublinzer »

Nach deutschem Recht darf ein EU-Bürger die deutsche und ursprüngliche EU-Bürgerschaft haben, wenn er in Deutschland 6 Jahre wohnt und "sehr gut integriert" ist (also sehr gutes Deutsch kann und möglicherweise eine Arbeitstelle hat und kein Sozialhilfe vom Staat bekommt). Muss dieser EU Bürger die vollen 6 Jahre in Deutschland wohnen? Also was passiert, wenn dieser EU-Bürger 4 Jahre ganz im Inland wohnt, dann 6 Monate in Italien und dann wieder 2 Jahre in Deutschland?

Wenn dieser EU-Bürger, nachdem er 2 Jahre in Deutschland gewohnt hat, Wohngeld bekommt, bedeutet das, dass er keine deutsche Staatsangehörigkeite mehr bekommen darf? Wie ist die Situation, wenn er Hartz-IV bekommt?

Auch eine andere Frage: Kontrollieren die Beamten die Banküberweisungen des Bewerbers? Falls ja, wieviele Monate/Jahre rückwirkend werden die Daten überprüft?

Danke!!
Ronny1958
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Re: Deutsche und EU Bürgerschaft

Beitrag von Ronny1958 »

Nach deutschem Recht darf ein EU-Bürger die deutsche und ursprüngliche EU-Bürgerschaft haben, wenn er in Deutschland 6 Jahre wohnt und "sehr gut integriert" ist (also sehr gutes Deutsch kann und möglicherweise eine Arbeitstelle hat und kein Sozialhilfe vom Staat bekommt).
Das ist so nicht richtig.

Die Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer von 8 auf 6 Jahre setzt mehr voraus als "sehr gutes Deutsch", das Gesetz nennt besondere Integrationsleistungen als Verkürzungsgrund. Auch ein Arbeitsplatz und der Nichtbezug von Sozialhilfe sind keine bes. Integrationsleistungen.

Der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt muß zum Zeitpunkt der Einbürgerung seit mind 8 (bei Verkürzung eben 6 oder 7 Jahren) bestehen. Unterbrechungen bis zu 6 Monaten bleiben außer Betracht (ansonsten wäre der AT eh futsch).
Wenn dieser EU-Bürger, nachdem er 2 Jahre in Deutschland gewohnt hat, Wohngeld bekommt, bedeutet das, dass er keine deutsche Staatsangehörigkeite mehr bekommen darf? Wie ist die Situation, wenn er Hartz-IV bekommt?
Wohngeld alleine dürfte kein Problem sein, Sozialhilfe oder Hartz IV jedoch schon.
Auch eine andere Frage: Kontrollieren die Beamten die Banküberweisungen des Bewerbers? Falls ja, wieviele Monate/Jahre rückwirkend werden die Daten überprüft?
Diese Frage verstehe ich nicht wirklich.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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