Einreisebedenken = Einreiseverbot????

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Ashley7
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Einreisebedenken = Einreiseverbot????

Beitrag von Ashley7 »

Hallo,
folgender Fall:
Dominikanische Staatsbürgerin mit spanischer AE reist nach Deutschland, wird zweimal bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Gaststätte ihrer Brüder angetroffen. Strafanzeige wird gefertigt, ABH erteilt lediglich Ausreiseaufforderung mit GüB.
Nun, heute bekomme ich einen Anruf von der BuPol, die Dame hat versucht wieder einzureisen und hat angegeben, hier wieder arbeiten zu wollen. Sie wurde am Flughafen wieder zurückgeschickt und durfte nicht einreisen.

Laut AZR bestehen Einreisebedenken.....

Hab das erst kurz vor Feierabend mitgeteilt bekommen und konnte keinen Sachkundigen von der ABH mehr befragen, aber es beschäftigt mich.

Bedeuten Einreisebedenken, dass sie nicht wieder einreisen darf? Wäre eine erneute Einreise (nur die Einreise) ihrerseits eine Straftat?

Können Einreisebedenken ins AZR eingetragen werden, nur weil der Verdacht besteht, dass sie wieder arbeiten könnte?

Fragen über Fragen....

Danke
Dies ist meine persönliche Meinung!
Ronny1958
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Re: Einreisebedenken = Einreiseverbot????

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn sie hier unerlaubt schwarz gearbeitet hat, dürften die Einreisebedenken doch zutreffend sein. Sie werden im AZR gespeichert und werden defacto einem Einreiseverbot gleichkommen.

Da sie jetzt wiederholt auffällig geworden ist könnte auch ein tatsächliches Einreiseverbot in Betracht kommen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Ashley7
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Re: Einreisebedenken = Einreiseverbot????

Beitrag von Ashley7 »

Es steht ausser Frage, dass die Einreisebedenken zutreffend sind.
Jedoch stellt sich für mich die Frage, ob sie einem Einreiseverbot gleichkommen.

Sie wurde auch bereits im Jahr 1998 abgeschoben. Jedoch wurde die Wirkung befristet bis 2008.

Sie hat beim letzten Mal, als sie beim Arbeiten angetroffen wurde, lediglich eine Ausreiseaufforderung bekommen. Keine Verfügung!

Wenn ich sie jetzt wieder antreffe, ist sie dann illegal eingereist?
Oder darf sie auf Grund ihrer spanischen AE als Touristin weiter einreisen (solange sie nicht arbeitet)?

Laut Internet werden Einreisebedenken eingetragen, wenn die Person eine Verfügung bekommen hat. Hat sie aber nicht!?!
Dies ist meine persönliche Meinung!
Ashley7
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Re: Einreisebedenken = Einreiseverbot????

Beitrag von Ashley7 »

Habe gerade mit unserem Fachmann von der ABH gesprochen.
Sie darf als Touristin einreisen, kann jedoch an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie den Eindruck erweckt, nicht als Touristin einreisen zu wollen.
Einreisebedenken können immer durch eine Ausländerbehörde eingetragen werden, wenn der Verdacht besteht. Es bedarf keiner Asuweisungsverfügung.

Wieder was gelernt. :lol:
Dies ist meine persönliche Meinung!
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