Unbegrenzetes Aufenhaltstitel

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hbtplk6
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Unbegrenzetes Aufenhaltstitel

Beitrag von hbtplk6 »

Hallo,

ich will unbegrenzer Aufenthaltstitel für meine Frau erreichen.

Ich: deutscher Staatsangehöriger,

Beschäftigt 15 Jahre bis zum 28.02.2014
Bis zum 31.12.2015 1 Jahr arbeitslos
Ich bin beschäftigt seit Januar: Zeittverträge: vom 01.01.2016 - 30.06.2016 und 01.07.2016 - 31.12.2016 entsprechende Arbeitsbescheinigung dem Ausländeramt vorgelegt. Unbegrenzter Arbeitstitel für die Frau verweigert.

Frau:
- seit 2012 in Deutschland
- gemeinsames Kind 4 Jahre alt
-russische Staatsangehörige, begrenzte Aufenthaltstiteln

Was ist rechtlich zu tun um unbegrenztes Aufenthaltstitel zu bekommen?
Grüsse
Ronny1958
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Re: Unbegrenzetes Aufenhaltstitel

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,
Was ist rechtlich zu tun um unbegrenztes Aufenthaltstitel zu bekommen?
den entsprechenden Antrag stellen und im Falle der Ablehnung die entsprechenden Rechtsmittel einlegen.

Das Ergebnis wird aber, so fürchte ich, bei unverändertem Sachverhalt so ausfallen wie bisher.

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis muß der Lebensunterhalt des Antragstellers dauerhaft und nachhaltig aus eigenen Mitteln oder aus den ebenso Mitteln des Ehemannes sichergestellt sein.

Hier liegt zur Zeit das Problem, da die Einkünfte des Ehemannes nicht dauerhaft und nachhaltig gesichert sind.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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