Trennung von deutscher Ehefrau - Probleme mit AE?

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Biergärtnerin
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Trennung von deutscher Ehefrau - Probleme mit AE?

Beitrag von Biergärtnerin »

Hallo,

der M ist Russe, seit ca. 8 Jahren wohnhaft in D., feste Arbeit, ein Kind.
Er ist seit 10 Jahren mit der F verheiratet (Eheschließung in RUS), die neben der russischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

F hat sich nun von M getrennt.

M befürchtet, dass er "ausgewiesen" werden könnte.

Er verfügt über eine bis 2018 befristete Aufenthaltserlaubnis.

Was kann dem M bzgl. seinen Status aufgrund der Trennung oder Scheidung passieren, was kann er aktuell sinnvollerweise unternehmen?

DANKE!!!
Ronny1958
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Re: Trennung von deutscher Ehefrau - Probleme mit AE?

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

der Ehemann hat nach einem ununterbrochen rechtmäßigen ehebedingten Aufenthalt von 3 Jahren ein
eigenständiges (d.h. von der Ehe unabhängiges) Aufenthaltsrecht erworben. Die AE wird nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft um ein Jahr verlängert.

Es wäre einmal zu prüfen, ob und ggf. warum nicht bereits eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen wäre. Denn diese hätte im Normalfall nach einem dreijährigen Besitz der AE nach § 28 AufenthG erteilt werden können.

Wurde das gemeinsame Kind geboren, nachdem die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatte? Dann läge ein weiterer Aufenthaltsgrund nach § 28 AufenthG vor, soweit der Vater die elterliche Sorge ggf. auch gemeinsam mit der Mutter ausübt.

Schlußendlich sollte der Vater prüfen, ob er nicht eine Einbürgerung nach § 9 StAG ins Auge fassen will.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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