Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland

Moderator: FDR-Team

madcorby
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.16, 10:01

Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland

Beitrag von madcorby »

Hallo,

ich habe folgende Frage.
Ein Mitarbeiter von uns, der früher über 6 Jahre beim deutschen Polizeiprojekt in Afghanistan angestellt war hat bei der Deutschen Botschaft in Kabul einen Aufnahmeantrag gestellt. (im Rahmen eines besonderen Verfahrens für Angestellter Deutscher Behörden). Erster Kontakt entstand per Email, Mitarbeiter wurde aufgefordert Unterlagen zur Verfügung zu stellen und zum Gespräch eingeladen, erhielt dann aber eine "Ablehnung". Doch handelt es sich bei dieser "Ablehnung" nur um eine Email, aus der nicht mal hervor geht wer der Absender ist, auch jegliche Rechtsmittelbelehrung ist nicht vorhanden.
Der Mitarbeiter von uns hat somit Zweifel ob sein Antrag überhaupt ordnunggemäß bearbeitet wurde.
Meine Frage nun:
Müsste die Botschaft im Falle einer Ablehnung nicht einen ordentlichen Ablehnungsbescheid erstellen aus dem hervor geht warum der Antrag abgelent wurde und ob Rechtsmittel gegen den Bescheid erhoben werden können?
Wenn ja, wie kann man dies erwirken, oder besser formulieren um die Botschaft dazu zu bringen diesen Bescheid ordentlich zu erstellen. Gibt es ein Gesetz/ eine Verordnung die einen solchen Bescheid begründet? Ich meine, jeder abgelehnte Visumsantrag den ich gesehen habe war ein solcher Bescheid mit dem Verweis wo und innerhalb welchen Zeitraumes Einspruch erhoben werden kann.
Wir sprechen hier doch von der Deutschen Regierung oder ist es wirklich so das völlig unnachvollziehbar eine einfache Email ausreicht? Deutschland nimmt über eine Million Flüchtlinge auf und hält es nicht für nötig den Fall eines längjährigen Mitarbeiters des deutschen Polizeiprojekts ordentlich zu prüfen? Auch wenn aus der Beschäftigung kein direkter Anspruch auf eine Zusage der Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht, zumindest eine ordentlich Ablehnung wird er doch einfordern können.

Grund ist das selbst bei der Ablehnung, er mit diesem Bescheid entsprechend Einspruch dagegen erheben möchte.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

MfG,

W.
freemont
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8317
Registriert: 21.08.14, 16:57

Re: Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschl

Beitrag von freemont »

madcorby hat geschrieben:... Deutschland nimmt über eine Million Flüchtlinge auf und hält es nicht für nötig den Fall eines längjährigen Mitarbeiters des deutschen Polizeiprojekts ordentlich zu prüfen? Auch wenn aus der Beschäftigung kein direkter Anspruch auf eine Zusage der Aufenthaltsgenehmigung hervorgeht, zumindest eine ordentlich Ablehnung wird er doch einfordern können.
....


Ja, es ist ein beschämender Skandal.

Hier findet man ehrenamtliche Helfer: http://www.patenschaftsnetzwerk.de/

Die Bundesregierung drückt sich, dieses Zitat des BMI, Thomas de Maizière, stammt von Juni 2014:

http://www.deutschlandfunk.de/nach-abzu ... _id=340448

"Viele haben uns dabei geholfen aus dem Land: Ortskräfte, Übersetzer, andere. Wir wollen, dass sie in Afghanistan eine sichere Zukunft haben und helfen ihnen dabei, auch Existenzen zu gründen. Für den Fall aber, dass Sie bedroht sind – latent oder offen – bieten wir ihnen auch Schutz in Deutschland. Darauf können sich alle verlassen."

Auffällig ist, daß bisher meistens wenn die Öffentlichkeit hergestellt wurde die Ausreise plötzlich doch bewilligt wurde.
madcorby
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.16, 10:01

Re: Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschl

Beitrag von madcorby »

Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht bring mich das Patenschaftsnetzwerk weiter.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen