Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

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aylis2007
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Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von aylis2007 »

Hallo zusammen :D
Bin Neu hier und möchte gern eine etwas komplizierte Frage stellen. Hoffe jemand kann mir zur Rechtslage etwas sagen.
Meune Mutter hat eine Vorläufige Erwerbsminderungsrente und dadurch das Sie nicht Arbeiten kann (aus Gesundh. Gründen) bekommt Sie aufatockend AlG 2
Mein Stiefvater hat Sie aus der Türkei als Familienzusammenführung nach Deutschland geholt. Er hat eine Ausbildung als Sicherheitsbeamte in der Türkei und sein Job aufgeben müssen. Hier hat er vom Sachbearbeiter einen Deutschkurs B1 verpflichtet bekommen um den Job hier weiter machen zu können. Weil Wohl Vermittlungen bestmöglich sind in dem Bereich!
Jetzt hat die sie eine Verlängerung des Aufenthaltes beantragt und wurde zu Tiefst beleidigt und dabei hat die Sachbearbeiterin auch noch lediglich NUR eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bis Mai 2016. Wegen der Beleidigung läuft eine Beschwerde bei Ihrem Vorgesetzten.
Das wäre geklärt.

Meine Frage wäre obwohl er als Pflege Person für meine Mutter (Pflegestufe 2) angesehen wird und sogar Versicherungstechnisch von der Rentenversicherung bezahlt wird, darf man dies ignorieren u d nur eine Fiktionsbescheinigung ausstellen? Sie hat die angeforderten Unterlagen sich garnicht angeschaut. Wie kann dies denn sein?!Er möchte sehr gerne Arbeiten jedoch muss er für diesen Bereich und auch andere Grundkenntnisse im deutsch beherrschen. Durch die Arbeitsaufnahme könnte er später den bezug vom Alg 2 beenden.

Ich hoffe ich habe mich Verständlich ausdrücken können und bedanke mich schon einmal im Voraus für die Mühe. :oops:
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von Ronny1958 »

Welchen Aufenthaltstitel hat der Ehemann?
Welchen Aufenthaltstitel hatte die Ehefrau vor der Fiktionsbescheinigung?

Welche Rechtsgrundlage steht auf der FB?

Wie wird der Lebensunterhalt des Ehepaares sichergestellt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
FM
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von FM »

aylis2007 hat geschrieben: NUR eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bis Mai 2016. Wegen der Beleidigung läuft eine Beschwerde bei Ihrem Vorgesetzten.
Das wäre geklärt.
Also ist sie seit etwas über einem halben Jahr illegal in Deutschland.

Auf welcher Grundlage bekommt sie eigentlich EM-Rente und Pflegeversicherungsleistungen ohne versichert zu sein, und wieso AlG II wenn sie weder erwerbsfähig ist noch einen legalen Aufenthaltsstatus hat?

Wie kann der Stiefvater gleichzeitig Pflegeperson in Stufe II sein und in einer schlecht bezahlten Branche so umfangreich arbeiten, dass er unabhängig von AlG II für einen Mehrpersonenhaushalt wird?
aylis2007
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von aylis2007 »

Erstmal vielen Dank.
Ich habe versehentlich die Gültigkeit des FB's 2016 eingegeben. Ich meinte natürlich bis 2017!

Also meine Mutter ist in Deutschland und hat eine Daueraufenthaltsrecht! Sie hat die EM Rente weil sie Krank ist und hat eine Pflegestufe 2 erhalten.

Mein Stiefvater arbeitet ja noch nicht in der Branche. Er war in der Türkei in der Branche. Und die Arbeitsvermittlerin sagte das er sehr schnell Vermittelt werden kann und deshalb einen Deutschkurs besuchen soll. Dem er auch nach geht.

Meine Mutter erhält aufstockend zur EM Rente Alg2 und somit mein Stiefvater auch.

Sorry hab nachgeschaut er ist jediglich nur dadurch er Pflefeperson ist in der Unfallvers. Gemeldet ;)
Ich hab nicht soviel Ahnung von dem ganzen und lebe nicht in einem Haushalt.
Wenn er schnell sein Kurs beenden kann, könnte er ja Arbeiten und ein 2 Personen Haushalt kann man ja dann mit einem Einkommen und EM Rente ohne Alg2 fortführen.


Die Fiktionsbescheinigung meines Stiefvaters enthält:

Der Aufenthaltstitel als fortbestehend lt. Paragraph 81 Abs. 4 Aufenth.G

Und das Erwerbstätigkeit Paragraph 2 Abs. 2 Aufenthalth.G gestattet.
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

wenn er noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachgewiesen hat, wird er um den Deutschkurs nicht herumkommen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind seit 01.12.2016 zwingend nachzuweisen, ansonsten kann er in der Sicherheitsbranche nicht arbeiten.
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von FM »

Ronny1958 hat geschrieben: Deutsche Sprachkenntnisse sind seit 01.12.2016 zwingend nachzuweisen, ansonsten kann er in der Sicherheitsbranche nicht arbeiten.
Wird auch höchste Zeit. Anfang des Jahres berichtete mir eine Sozialarbeiterin, die in einer Flüchtlingsunterkunft arbeitete: sie selbst konnte nur Deutsch, Englich und Französisch, das Sicherheitspersonal nur Polnisch, Tschechisch oder Russisch, und die Flüchtlinge nur Arabisch oder Kurdisch.
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von Ronny1958 »

In aller Regel waren für die Überprüfung und Genehmigung der Sicherheitsfirmen bis vor 9 Monaten noch die Gemeinden zuständig.
Da könnte ich heute schon einen Roman drüber schreiben, wie die Bearbeitung qualitativ abgelaufen ist.

Als positiver Nebeneffekt der Flüchtlingswelle wurde in vielen Bundesländern die Bearbeitung auf die nächsthöhere Verwaltungsebene verlagert.
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aylis2007
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von aylis2007 »

Ja ja um Gottes Willen der Deutschkurs ist super wichtig für Ihn. Da soll er auch sein. Das ist garnicht das Problem. Nur bis zur b1 Prüfung könnte er doch eine Normale Aufenthalrsgenwhmigung erhalten bis dahin statt eine FB die ja heissen soll wird geprüft. Also der Antrag! Ist das nicht etwas seltsam?! Weil die Sachbearbeiterin auch super Peraönlich wurde beim Beleidigen und so das kam mir dann komisch vor. Weil sie wurde sehr unverschämt sagte meine Mutter.
Ronny1958
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von Ronny1958 »

Das ist garnicht das Problem.
Doch, unter Umständen schon. Nachgewiesene Sprachkenntnisse sind Anspruchsvoraussetzung für die AE.

Einer sofortigen Erteilung einer AE für den Ehemann steht aber der nicht gesicherte Lebensunterhalt entgegen.
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deerhunter
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Re: Fiktionsbescheinigung und Deutschkursbesuch

Beitrag von deerhunter »

Welche Staatsangehörigkeit hat die Mutter? Möglicherweise (bei Ausländern) muss auch der LU gesichert sein (ohne ALG2), um eine AE zu bekommen. Der Integrationskurs allein reicht eigentlich nicht, keine AE auszustellen! irgend etwas passt da nicht
Gruß

Adam
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