Hallo,
man will seine australische Freundin in Australia heiraten. Darf sie dann nach Deutschland ganz ohne Visum kommen und dann hier schon eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund ihres Heirats beantragen oder darf sie nach Deutschland ohne Visum nur zu turistischen Zwecken bzw. zum Besuch kommen und müsste somit ein Visum zur Familienzusammenführung in Australia beantragen?
Danke im Voraus
Einreise für Familienzusammenführung
Moderator: FDR-Team
Re: Einreise für Familienzusammenführung
Ersteres.
§41 Abs. 1 AufenthV:
§41 Abs. 1 AufenthV:
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.
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Re: Einreise für Familienzusammenführung
Liegt ein Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vor, oder ist der Ehemann ebenfalls Australier?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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